Kategoriearchiv: Allgemeines

Dänemark lockt mit One-Night-Stands

Besoffen sein, heiße Blondinen abschleppen und wilden Sex haben – in Dänemark offenbar kein Problem. Jedenfalls, wenn man einem Clip auf Youtube glaubt. In dem Video sucht die attraktive „Karen“ einen Touristen. Er soll der Vater des Babys sein, das die junge Frau während ihres Statement auf dem Arm hält. „Karen“ hatte nämlich angeblich einen One-Night-Stand.

„Ich weiß nicht, aus welchem Land Du warst, an Deinen Namen erinnere ich mich auch nicht, aber wir hatten Sex“, sagt sie und ergänzt: „Wenn es Dich draußen gibt und Du diese Botschaft siehst, dann bitte melde Dich.“

Mehr als 900.000 Internetnutzer haben das Video auf Youtube inzwischen gesehen. Viele haben „Karen“ anschließend ihr Mitgefühl bekundet. Doch dann stellte sich heraus, dass die Geschichte des Videos erfunden ist. „Karen“ ist eine Schauspielerin, und das Baby gehört nicht zu ihr. Es handelt sich um einen Gag der dänischen Tourismusbehörde, um ausländische Touristen anzulocken.

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Im Bett mit Hitler

Bei Werbung rund um das Thema Verhüterli und AIDS müssen neuerdings Massenmörder ihre Gesichter hinhalten. Etwa für Plakate von Doc Morris (Mao Tse-tung, Adolf Hitler, Osama bin Laden) oder für die aktuelle Kampagne des Vereins Regenbogen zum Welt-AIDS-Tag (Adolf Hitler, Saddam Hussein, Josef Stalin). Der mediale Schluckauf ist vorprogrammiert.

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PS: Früher genügte kondomisiertes Obst und Gemüse.

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Schwedischer Porno mit Steuergeldern gedreht

In Stockholm feierte diese Woche der Film Dirty Diaries seine Premiere. In zwölf pornografischen Kurzgeschichten, die mit Handys aufgenommen wurden, geht es heiß zur Sache. „Wir zeigen Sexualität aus der weiblichen Perspektive“, sagte die feministische Regisseurin Mia Engberg. „Der Film wurde nicht gemacht, um Männern zu gefallen oder damit Geld zu verdienen.“ Während sich die Künstlerin also wenig Gedanken um Kosten und Ertrag macht, hat die Filmfinanzierung in der schwedischen Öffentlichkeit durchaus Diskussionen verursacht: „Dirty Diaries“ wurde nämlich mit 500.000 Kronen (rund 50.000 Euro) vom staatlichen Filminstitut gefördert. Uppsala.

Ganz andere und ernstere Sorgen plagen die deutsche Filmförderungsanstalt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 25. Februar 2009 das Filmförderungsgesetz (FFG) für verfassungswidrig erklärte, ist die Filmfinanzierung in eine große Krise gestürzt. Begonnen hatte der Rechtsstreit bereits vor fünf Jahren. Damals klagten mehrere große Kinoketten gegen die Heranziehung zur Zwangsabgabe. Die Kinos wollten die so genannte Filmtheaterabgabe nicht mehr bezahlen, die 2004 von zwei auf drei Prozent des Umsatzes erhöht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Klagen und erachtete den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Art. 3 Grundgesetz) für verletzt, weil Fernsehveranstalter ihren Kostenbeitrag mit der Filmförderungsanstalt – im Gegensatz zu den Kinos – frei aushandeln können. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Foto von Dirty Diaries.

Quellen:

The Local

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 C 47.07 bis 50.07 und 6 C 5.08 bis 9.08.

20 Millionen Dollar wegen Pixelpornos

Der Game-Publisher TakeTwo hat sich im Rechtsstreit um die Nacktszenen in „Grand Theft Auto: San Andreas“ verglichen. Die Freischaltung der expliziten Körperdarstellungen über die berüchtigte „Hot Coffee“-Modifikation zog eine Sammelklage in den USA nach sich und kostete das Unternehmen nun 20 Millionen US-Dollar.

Der Fall sorgt in zweierlei Hinsicht für Kopfschütteln. Einerseits wurde die Modifikation nicht von den Entwicklern selbst veröffentlicht. Andererseits scheinen die klagenden Parteien, vorwiegend Eltern von GTA-Spielern, nur Probleme mit der Pixel-Pornografie, aber nicht mit den Gewaltdarstellungen zu haben.

Die Empörung der Eltern zog weitere Konsequenzen nach sich. Nach dem Erscheinen des „Hot Coffee“-Mods musste TakeTwo die Alterseinstufung von Mature (ab 17) auf Adults Only (ab 18) erhöhen und unterlag damit weitreichenden Werbe- und Vertriebsbeschränkungen.

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Screenshot von Wikimedia

Quelle: Der Standard

Geziemliche Sittlichkeit und Verlockungen fleischlicher Lust

Ein wunderbares Pamphlet, nämlich die „Sittenstrafordnung für Dirnen des Heidelberger Kurfürsten Ott-Heinrich“ aus dem Jahr 1532, hat Jurakopf ausgegraben:

Wir, Ota-Henricus, Pfalzgraf bey Rheyn und des Reiches durchlauchtiger Churfürst, ordnen hiermit an und bestimmen, dass sich all seyne Unterthanen, gleich wess Standes, geziemlicher Sittlichkeit zu befleyssigen und den Verlockungen fleischlicher Lust zu enthalten haben, wenn sie nicht dieneten zum Segen der Zeugnis.

Sollen deswegen sich die ledigen Weibspersonen keusch halten bis zur Ehen, und dieda, so solches missachten und nur zu ihrer Freuden sich lassen von Mannsleut beschlafen oder gar solche hierzus verführen, ihnen gar dafür noch Münz oder Wertens abnehmen, sollen strenglicher Straff unterzogen werden sonder Gnaden, so sie seyn ehrlos und ihnen gebühret Schanden und harte Peynen…

Weiter.

Kvindehus

Foto von Wikimedia.

Nageln in Augsburg

Weil Plastinator Gunther von Hagens in der Ausstellung „Körperwelten“ ein kopulierendes Leichenpaar zeigt, bricht Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) seinen Urlaub ab, um eigenhändig die Verhüllung vorzunehmen. Später vernagelte die Augsburger Feuerwehr den Eingang mit Brettern. Außerdem wurde gegen Hagens ein Zwangsgeld von 10.000 Euro verhängt.

In London und Berlin hatten über 160.000 Besucher das Exponat gesehen.

Vernageltes Augsburg…

aufforderung

ersatzvornahme

Fotos mit freundlicher Genehmigung von DAZ-Augsburg.

Pornosammlung verhindert Firefox-Upgrade

Das Mozilla Blog of Metrics liefert einen interessanten Einblick in die Gründe, warum Firefox-Benutzer den Umstieg auf die Version 3 des Browsers verweigerten. Die Ursache war wohl in vielen Fällen die Auto-Vervollständigung der Adresszeilen anhand von Bookmarks und Browser Historie. Oder, wie PC Pro meint, die geheime Pornosammlung der Benutzer.

firefox

via intern

Präsidenten in Badehose

Vor 90 Jahren, am 24. August 1919, zeigte die „Berliner Illustrirte Zeitung“ auf ihrem Titel den neuen Reichspräsidenten Friedrich Ebert. Die öffentliche Empörung über das Foto war groß, weil Ebert nur mit einer Badehose bekleidet war. „Standesgemäß“ gingen Männer damals mit einem Badekostüm ins Wasser, das den Oberkörper bedeckte. Gegen die Verwendung des Fotos strengte Ebert eine Beleidigungsklage vor dem Berliner Landgericht an. Zwar erließ das Gericht ein Verbot, doch war die Verbreitung nicht mehr zu verhindern. Mit insgesamt 173 Strafanträgen stritt Ebert bis zu seinem Tod im Jahr 1925 gerichtlich für die Würde seiner Person und seines Amtes. Badehosen-Bilder von deutschen Politikern sind bis heute die Ausnahme geblieben. Im Gegensatz zu den USA.

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Fotos von Ebert-Gedenkstätte und billypalooza.

Via epd-Medien.

Leichenidentifizierung via Brustimplantat

Am 15. August 2009 wurde in Buena Park (Orange County), rund 30 Kilometer südöstlich von Los Angeles, ein Koffer entdeckt. Das Behältnis war blutdurchtränkt, darin lag eine nackte weibliche Leiche. Tagelang versuchten die Behörden die Identität der Toten zu klären. Ein schwieriges Unterfangen, denn die Finger der Frau waren abgetrennt und sämtliche Zähne aus dem Mund entfernt. Dann fanden die Ermittler einen ungewöhnlichen Weg, die weibliche Leiche zu identifizieren, nämlich mittels ihrer Brustimplantate. Diese sind für den Fall einer möglichen Rückruf-Aktion mit Seriennummern ausgestattet gewesen.

brustimplantate

Quellen: Spiegel Online, LAPD, Wikipedia, People.

Foto: Wikimedia

Selbstbefriedigung und sexuelle Handlungen im Straßenverkehr erlaubt (AG Gummersbach)

Nach Ansicht des Amtsgerichts Gummersbach ist das Handy-Verbot im Straßenverkehr (§ 23 Ia 1 StVO) verfassungswidrig, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz verstößt. Vergleichbare Handlungen seien nicht unter Strafe gestellt, etwa

  • während eines Gesprächs mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem Einverständnis – sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen, oder
  • selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind.

AG Gummersbach, Az.: 85 OWi 196/09, Vorlagebeschluss an das BVerfG.

via BeckBlog