Geziemliche Sittlichkeit und Verlockungen fleischlicher Lust

Ein wunderbares Pamphlet, nämlich die „Sittenstrafordnung für Dirnen des Heidelberger Kurfürsten Ott-Heinrich“ aus dem Jahr 1532, hat Jurakopf ausgegraben:

Wir, Ota-Henricus, Pfalzgraf bey Rheyn und des Reiches durchlauchtiger Churfürst, ordnen hiermit an und bestimmen, dass sich all seyne Unterthanen, gleich wess Standes, geziemlicher Sittlichkeit zu befleyssigen und den Verlockungen fleischlicher Lust zu enthalten haben, wenn sie nicht dieneten zum Segen der Zeugnis.

Sollen deswegen sich die ledigen Weibspersonen keusch halten bis zur Ehen, und dieda, so solches missachten und nur zu ihrer Freuden sich lassen von Mannsleut beschlafen oder gar solche hierzus verführen, ihnen gar dafür noch Münz oder Wertens abnehmen, sollen strenglicher Straff unterzogen werden sonder Gnaden, so sie seyn ehrlos und ihnen gebühret Schanden und harte Peynen…

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Kvindehus

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