Archiv für den Monat: September 2012

Hirngesteuerter Schwanz

youtube: brain controlled tail

Frisch aus dem Giftschrank (September 2012)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger vom 28. September 2012, Bekanntmachung Nr.9/2012 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Miranda, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 3051 (V) vom 8. Oktober 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 265/12 vom 17. September 2012 (Pr.674/12).

 

 

 


Der Leibwächter von Gor, John Norman, Taschenbuch Nr. 4179 Reihe Fantasy, Wilhelm Heyne Verlag, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 3064 (V) vom 16. Oktober 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1987.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 276/12 vom 18. September 2012 (Pr.677/12).

 

 

 

 


Verführung einer Nonne, Sunrise, Hofheim, indiziert durch Entscheidung Nr. 3060 (V) vom 19. Oktober 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 272/12 vom 17. September 2012 (Pr.671/12).

Verführung einer Nonne (La Novizi a), Splendid Video GmbH, Köln, indiziert durch Entscheidung Nr. I 7/92 vom 6. März 1992, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 63 vom 31. März 1992.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 283/12 vom 19. September 2012 (Pr.697/12).


Catherine Cherie, VPS, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 3041 (V) vom 15. Oktober 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 259/12 vom 14. September 2012 (Pr.673/12).

Catherine Cherie, Atlas International, München, indiziert durch Entscheidung Nr. I 29/88 vom 19. Dezember 1988, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 30. Dezember 1988.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 278/12 vom 18. September 2012 (Pr.695/12).


Sex Cartoons, C 64, Pure Byte, Helsinki /FIN, indiziert durch Entscheidung Nr. 3076 (V) vom 16. Oktober 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1987.

Das Computerspiel wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 286/12 vom 18. September 2012 (Pr.687/12).


Search.xxx

Heute startete die Suchmaschine Search.xxx für Websites unter der neuen Top-Level-Domain. Allerdings handelt es sich nur um eine ähnliche Google-Suche und auch die PR-Kampagne war nicht der große Knaller.

JMStV gegen Kunst- und Meinungsfreiheit

Seit längerer Zeit ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als grundlegende Regelung für Internetinhalte umstritten. Nun wurde Rechtsanwalt Lehr, der unter anderem die Wulffs und den Papst vertritt, vom Bayerischen Rundfunk gefragt, wie gegen die Videoplattform Youtube vorgegangen werden könne, die einen 14-minütigen Trailer des islamfeindlichen Schmähfilms Innocence of Muslims verbreitet. Sein Vorschlag ist ein absolutes Verbot des Videos gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 JMStV. Dieses Verbot betrifft Internetinhalte, wenn sie zum Hass gegen religiöse Gruppen aufstacheln. Zuständig wären die Landesmedienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz. Ob sich Youtube den deutschen Sittenwächtern beugen würde, ist fraglich, denn schließlich reicht der lange Arm des Gesetzes nicht über den großen Teich.

Disclaimer: Aktuell streite ich mit dem Kollegen vor dem OVG NRW. Er vertritt die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt, ich einen Internetanbieter. Es geht um die Anwendung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

Gekochte Genitalien

Weil er seine eigenen Genitalien kochte und zahlreichen zahlenden Gästen eines Abendessens vorsetzte, muss sich ein Japaner vermutlich vor der Justiz verantworten…

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BGH zur Linkhaftung

Viele Inhalte im Internet dürfen nicht verlinkt werden, weil dem strafrechtliche Verbote entgegenstehen, beispielsweise § 131 Gewaltdarstellung und § 184 Verbreitung pornographischer Schriften. Beide Vorschriften enthalten jeweils mehrere Tatbestandsvarianten, u.a. Anbieten, Überlassen und Zugänglichmachen. Letztere ist im Internet insbesondere die Verlinkung. Aber hier stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung, wenn Websites nur benannt  und nicht verlinkt werden. Dazu hat der 2.Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Az.: 2 StR 151/11):

Ein solches Zugänglichmachen liegt in der Zurverfügungstellung einer Plattform, die dem Einstellen von Dateien im Internet dient, wobei die Möglichkeit des Lesezugriffs genügt. Nichts anderes gilt für das Bereitstellen entsprechender Links, wobei es nach Auffassung des Senats ohne Belang ist, ob das Zugänglichmachen durch das Posten eines Links erfolgt oder ob – wie hier in Einzelfällen – die Zieladresse durch Verändern von Buchstaben aus Sicherheitsgründen geringfügig verändert und von den Nutzern nach Weisung manuell eingegeben wird.

Bacon number

Die sog. Bacon-Zahl ist die Länge der kürzesten Kette von Schauspielern, die gemeinsam in einem Film spielen, zu Kevin Bacon. In einer neuen Funktion listet Google die Verknüpfungen auf, wenn vor dem Namen noch „bacon number“ eingegeben wird, beispielsweise für Gina Wild bürgerliche Michaela Schaffrath. Wer wohl die Pornodarsteller mit den kleinsten Bacon-Zahlen sind?

 

Pünktchen

Facebook hat mal wieder zugeschlagen und The New Yorker für einen Tag aus dem sozialen Netzwerk verbannt, weil ein Cartoon von Mick Stevens gegen die Gemeinschaftsstandards hinsichtlich „Nacktheit und Pornographie“ verstoßen haben soll. Die Verbannten nehmen es mit Humor und vergleichen die männlichen und weiblichen Pünktchen.

Ben & Cherry’s

Der US-amerikanische Speiseeishersteller Ben & Jerry’s geht gerichtlich gegen den Pornoproduzenten Caballero vor, der eine DVD-Reihe rausbringt, die unter dem Titel „Ben & Cherry’s“ vertrieben wird und gewisse Ähnlichkeiten mit den unilever’schen Bechern aufweist. Vergangene Woche verfügte der United States District Court for the Southern District of New York, dass die Filme nicht mehr beworben und vertrieben werden dürfen sowie jegliche Werbung aus dem Internet verschwinden muss. In der Temporary Restraining Order findet sich eine hübsche Aufzählung der bösen Titel: Hairy Garcia, Everything But The Butt, New York Super Fat & Chunky, Boston Cream Thigh, Peanut Butter D-Cup, Banana Clit. Aber auch die sonst so humorigen Eismänner sind nicht ganz unschuldig, denn in der Vergangenheit brachten sie Leckereien wie Schweddy Balls und Karamel Sutra auf den Markt.

$1 Million

Larry Flynt mischt sich in den Wahlkampf ein und bietet bis zu 1.000.000 Dollar in bar als Belohnung für Informationen über Mitt Romney. In einer ganzseitigen Anzeige, die heute in der Washington Post erscheint, fragt der Verleger von Hustler nach „unreleased tax returns and/or details of his offshore assets, bank accounts and business partnerships“. Hintergrund ist, dass der frisch gewählte republikanische US-Präsidentschaftskandidat seine Steuererklärungen für 2010 und 2011 veröffentlicht hat, aber weitergehende Auskünfte verweigert. Auch bei den Republikanern waren in den letzten Monaten die Rufe nach mehr Transparenz lauter geworden. Das Vermögen von Romney wird auf über 200 Millionen Dollar geschätzt.