Archiv für den Monat: März 2010

Fucking hell

In den Bars rund um die Welt kann bald „Fucking hell“ getrunken werden: Nach einem langen Streit mit dem europäischen Markenamt konnte sich eine deutsche Bierbrauerei durchsetzen. Das Amt hatte den Namen abgelehnt, weil er gegen die guten Sitten verstoße. Dem widersprach die Firma: Es sei ein helles Bier und werde im oberösterreichischen Ort Fucking gebraut. In Deutschland ist die Marke bereits angemeldet.

via MarkenBlog

Islamischer Sexshop eröffnet

In den Niederlanden ist vergangenes Wochenende der erste islamische Sexshop online gegangen. Im Angebot von El Asira finden sich Stimulanzien für Sie und Ihn, Sexspielzeug und Zubehör. Der Gründer des Projekts, Abdelaziz Aouragh, ist ein orthodoxer Muslim. Vor der Eröffnung des Onlineshops hat er einen Imam konsultiert. Dieser wiederrum hat einen Scheich aus Saudi-Arabien um Rat gefragt. Zum Schluss bekam Aouragh grünes Licht für den Onlineshop. Er erklärt: „Ein Kondom ist besser für die Lust, weil der Akt nicht unterbrochen wird. Im Islam ist es wichtig, dass beide Partner zum Orgasmus kommen. Wenn die Frau nicht befriedigt wird, greift sie auf unreine Methoden wie Masturbation oder Vibratoren zurück.“

How Apple Would Explain Sexuality

Apple-Sexuality-Link

Zur Schädlichkeit von Pornografie

In der aktuellen Expertise Pornografie und Jugend – Jugend und Pornografie setzt sich Prof. Dr. Kurt Starke mit wissenschaftlichem Hintergrundmaterial zum Thema auseinander, wobei der Schwerpunkt in der Rezeption und Wirkung von Pornografie liegt. Im Ergebnis hält der Sexualwissenschaftler die schädliche Wirkung von Pornografie auf Jugendliche für nicht belegt. Hier einige Zitate aus der sog. Quintessenz (S.101ff.):

1. Die Recherchen und Untersuchungen haben ein eindeutiges Ergebnis: Eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche kann nicht belegt werden. Es gibt zwar eine Fülle von Hypothesen und Vermutungen, auch solche, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen, aber genaue und übergreifende Befunde liegen nicht vor.

3. Darstellungen sexuellen Inhalts sind Teil der Menschheitsgeschichte. Vielleicht nicht für jeden und in jeder Beziehung ein erfreulicher, aber doch ein nicht wegzudenkender oder wegzuschließender Teil. Er hängt mit der überragenden Bedeutung der Sexualität im individuellen und im gesellschaftlichen Leben zusammen.

4. Die Abwertung oder Verdammung von Pornografie beruht nicht oder nicht ausschließlich oder nur vorwandlich auf unsäglichen Momenten, fragwürdigen Einzelheiten oder subjektiv unerträglichen Elementen in pornografischen Produkten, sondern auf deren sexuellen Inhalt.

6. Bestimmte Inhalte, die der Pornografie vorgeworfen werden, wie Gewalt oder rückständige Frauen- und Männerrollen, sind nicht pornografiespezifisch und keine invarianten Merkmale von Pornografie. Sie müssen nicht nur dort und nicht nur in Medienangeboten überhaupt, sondern primär da bekämpft werden, wo sie sich real finden und ihren Boden haben, nämlich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit, und sie müssen nicht als Symptom therapiert, sondern in ihren Ursachen erkannt werden, um ihnen entgegentreten zu können.

8. Maßnahmen gegen Pornografie, so unsinnig, falsch und unvertretbar sie auch sein mögen, können aus Sorge um die Jugend und in einem Verantwortungsgefühl für die junge Generation angestrebt werden. Dies kann aber auch nur vorgeschützt sein, um repressive Absichten zu verdecken, einem populistischen Aktionismus zu folgen oder um eine Klientelpolitik zu betreiben.

9. Pornografie ist nicht verbietbar und nicht ausrottbar. Die beiden Prädikatsadjektive in diesem Satz gehören zusammen. Denn der finale Zweck von Verboten ist nicht die Bestrafung, sondern das Verschwinden des Verbotenen.

10. Gründe für die Nichtverbietbarkeit und Nichtausrottbarkeit gibt es viele. Ein erster und gewiss nicht der wichtigste Grund ist praktischer Natur. Angesichts ihrer quasi Unendlichkeit ist Pornografie nicht dingfest zu machen, und selbst wenn es legislativ gelänge, ein einheitliches Weltverbot zu erreichen, wäre es praktisch unmöglich, einen funktionierenden Verfolgungsapparat exekutiv aufzubauen. Das Gegenargument, es wenigsten zu versuchen, ist nicht stichhaltig, weil in der Selektivität von Verfolgungen immer die Zufälligkeit und die Willkür ihr Zepter schwingen. Ein Verbot, dass nicht durchsetzbar ist, ist sinnlos.

12. 1973 wurde das Wort „Pornografie“ in das StGB der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Es hat sich nicht bewährt. „Pornografie“ ist ein in jeder Beziehung, aber vor allem im juristischen Bereich untauglicher Begriff. Daher wäre es an der Zeit, das Wort aus dem StGB herauszunehmen. Stattdessen könnte konkret benannt werden, was strafbar ist – und das ist schwer genug.

13. In diesem Sinne ist der Blick auf § 184 und speziell § 184d des Strafgesetzbuches (StGB) sowie auf § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu richten. § 184d Satz 2 StGB betont, dass „durch technische oder sonstige Verkehrungen sichergestellt“ werden muss, dass „die pornografische Darbietung“ Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist. Ausdrücklich wird in § 184d StGB eine Verbreitung „durch Medien- oder Teledienste“, also auch das Internet, angesprochen. Ähnlich lauten die Verbotsvorschriften des JMStV. Nach § 184 in Verbindung mit § 184d StGB und § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 JMStV werden also grundsätzlich alle sexuellen oder erotischen Darstellungen und Darbietungen, die als pornografisch bewertet werden, auch einfach-pornografische Inhalte, für Jugendliche verboten… Aus Sicht der Sexualwissenschaft wie der Jugendforschung und in Anbetracht der Analysen in der vorliegenden Expertise sind die einschlägigen Paragrafen nicht nur unnütz und praktisch nicht durchsetzbar, sondern latent oder tatsächlich schädlich für Jugendliche. Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot „einfacher Pornografie“ schützen könnte, sind wissenschaftlich nicht nachweisbar. § 184 und § 184d StGB sollten deshalb jedenfalls im Hinblick auf „einfache Pornografie“ gestrichen werden.

Vulva des Tages

Auf der deutschen Wikipedia ist der heutige Artikel des Tages: Vulva

„Die Vulva (pl. lat. Vulvae, dt. die Vulven; auch Pudendum femininum ‚weibliche Scham‘) ist die Gesamtheit der äußeren primären Geschlechtsorgane weiblicher Säugetiere. Sie besteht aus den Schamlippen, dem Kitzler und (nur bei Menschen) dem Scheidenvorhof. Von diesem aus führt die Vagina zur Gebärmutter und die kurze Harnröhre zur Harnblase. In der Tieranatomie wird der Scheidenvorhof nicht zur Vulva gerechnet. Außerhalb der medizinischen Fachsprache wird die Vulva auch (mit Bedeutungserweiterung oder metonymischer Bedeutungsübertragung) als Scheide (Vagina), zuweilen auch als äußere Scheide bezeichnet. Ein medizinisch ebenfalls eingeführtes, in literarischer oder gehobener Alltagssprache auch beschönigend gebrauchtes Fremdwort ist Cunnus (pl. Cunni), das in der klassischen lateinischen Literatur dagegen vorwiegend als obszöner Ausdruck oder mit erotischen Konnotationen gebraucht wurde…“

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Karl Lagerfeld bewundert die Pornografie

Im Vice-Magazine äußerte sich der Modezar Karl Lagerfeld wie folgt:

„Ich bewundere die Pornografie. Ich glaube auch, dass es sehr viel schwieriger ist, in einem Porno mitzuspielen, als als Schauspieler irgendeine Emotion in seinem Gesicht zu reproduzieren. Ich bewundere Pornodarsteller… Frustration ist die Mutter der Kriminalität, also gäbe es ohne Prostituierte und ohne Pornos sehr viel mehr Kriminalität.“

(Interview mit Bruce LaBruce; Foto von Macsurak)

Titten, Techno & Trompeten

Der Deutsche Werberat hat der Dresdner Diskothek „Fahrenheit 100“ eine Öffentliche Rüge wegen eines diskriminierenden Anzeigenmotivs erteilt. Unter der Überschrift „Titten, Techno & Trompeten“ ist ein Frauenunterleib im Tanga und gespreizten Beinen zu sehen. Die Stadt Dresden hatte sich an das Gremium mit der Bitte um Prüfung gewandt, nachdem das Ordnungsamt nach der Gewerbeordnung keine Möglichkeit zum Einschreiten gegen das Bild gesehen hatte.

Der Betreiber der Disko drohte dem Werberat rechtliche Konsequenzen für den Fall einer Öffentlichen Rüge an. Er hatte sein Anzeigenmotiv damit gerechtfertigt, dass es sich bei „Titten, Techno und Trompeten“ um einen Filmtitel handelt.

Das Gremium war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kombination von Überschrift und Frauenunterleib gegen seine Verhaltensgrundsätze zur Herabwürdigung von Personen verstoße. Danach dürfen Menschen nicht auf ihre rein sexuelle Funktion in der kommerziellen Werbung reduziert werden.

(Aus einer Pressemitteilung des Deutschen Werberats vom 19. Januar 2010.)

Die Pornoformel

Der Inverse Graphing Calculator generiert Formeln aus Typografie. Mittels des eingegebenen Wortes wird eine Gleichung berechnet, zum Beispiel die Pornoformel.

PS: Heute ist π-Tag. 3,14159 26535 89793 23846 26433 83279 50288 41971 69399 37510 58209 74944 59230 78164 06286 20899 86280 34825 34211 70679 82148 08651 32823 06647 09384 46095 50582 23172 53594

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UBS droht Pornoproduzent mit Klage

Es geht heiss zu und her in den Schweizer Banken – zumindest wenn man dem Pornofilm „USB – Unsere Schweizer Bank“ glauben schenken will. Die UBS nennt es eine „untolerierbare, ehrenrührige Assoziation zwischen der UBS und der Pornoszene“. Thomas Scheurer nennt es eine „Porno-Parodie mit aktuellem Anlass und Schweizer Bezug“. Der Pornofilm „USB – Unsere Schweizer Bank“ wird zum Zankapfel zwischen der Grossbank und der Firma Libosan. Nachdem Medien den Film des Geschäftsführers von Libosan und Pornoproduzenten Thomas Scheurer bekannt gemacht haben, droht ihm nun eine Klage der UBS, berichtet 20min.ch.

Aus der Inhaltsbeschreibung von „USB – Unsere Schweizer Bank“: „Die Bankdirektoren K. Billiger & O. Bögler jammern in ihrem Büro die Hucke voll wie schlimm sie die Finanzkrise ganz persönlich getroffen hat. Da kündigt die Sekretärin Señorita Escobar an, die Drogengeld waschen will. Doch das süsse, durchtriebene Luder hat nur Blüten im Geldkoffer. Das kommt den Bankern gerade recht. Sie erpressen die Kleine und ficken sie zu dritt gnadenlos ab…“