Archiv für den Monat: Oktober 2009

Happy Halloween!

Fesselsex statt Flaschendrehen

Am 28. Oktober 2009 durfte ich anlässlich der Medientage München auf dem Panel „Fesselsex statt Flaschendrehen: Was ist dran am Medienphänomen der sexuellen Verwahrlosung?“ mit Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Vorsitzender der KJM), Prof. Dr. Petra Grimm (Hochschule der Medien Stuttgart) und Prof. Dr. Kurt Starke diskutieren. Darüber berichten Heise und KJM.

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Kurt Starke, Leiter der Forschungsstelle Partner- und Sexualforschung, Leipzig

Foto: Medientage München

Grenzbereich zur Erotik

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Werden können Kupplung

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und lernen, was überwältigende Wunsch ist!“

William Bender (poetischer Potenzmittel-Spam vom 23. Oktober 2009)

Wise Guy

Do Not Believe Him

Verfassungsbeschwerden gegen Verbot von Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht erfolgreich

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2009:

„Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1184/08, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 710/05 ist, hat unter anderem ein Altersnachweissystem vertrieben, welches der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 1231/04 als Zugangskontrolle zu den von ihm im Internet angebotenen pornografischen Darstellungen eingesetzt hatte. Während sich die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 710/05 unmittelbar gegen die Vorschrift des § 184c a.F. StGB (heute: § 184d StGB) wendet, liegen den Verfahren 1 BvR 1231/04 und 1 BvR 1184/08 Verurteilungen der Beschwerdeführer in einem strafrechtlichen und einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen der Verwendung oder wirtschaftlichen Nutzung der nach Auffassung der Fachgerichte unzureichenden Altersnachweissysteme zugrunde. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden der drei Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Alle drei Verfassungsbeschwerden sind nicht ausreichend begründet und daher unzulässig.

Den Begründungen kann insbesondere nicht entnommen werden, warum die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen. Auch wenn der Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs nicht völlig verhindert wird, kann er dadurch doch zumindest verringert werden.

Ebenso ist die von den Beschwerdeführern aufgestellte Behauptung, dem Gesetzgeber könne eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der jugendgefährdenden Wirkung eines Mediums mittlerweile nicht mehr zugestanden werden, nicht ausreichend dargelegt. Die Verfassungsbeschwerden legen weder schlüssig dar, dass diese vom Gesetzgeber seinerzeit als noch nicht abschließend geklärt angesehene Frage mittlerweile durch gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und der Kriminologie in eindeutiger Weise beantwortet worden wäre, noch dass der Gesetzgeber sich nicht in dem gebotenen Maß um ihre Klärung bemüht habe.

Auch der gerügte Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt nicht den Begründungsanforderungen. Insoweit setzen sich die Verfassungsbeschwerden nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs  der Pornografie als Tatbestandsmerkmal auseinander. Sie zeigen weder auf, dass die dortigen Erwägungen in dem hier in Frage stehenden Kontext nicht zuträfen noch dass veränderte Umstände einem Festhalten an dem damals gefundenen Ergebnis entgegenstünden.“

Internetpolitikerin des Jahres

Noch im Sommer 2009 zeichnete der Branchenverband eco die Justizministerin Brigitte Zypries zur „Internetpolitikerin des Jahres“ aus. Jetzt trat sie auf den MetaRheinMain ChaosDays auf und diskutierte darüber, wie Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung in Zukunft aussehen können. Ihre Ausführungen zu „Google SMS“ machen – von höhnischen Kommentaren begleitet – die Runde auf YouTube. Google SMS, das sei doch „diese Verfolgungsspeicherung von Veränderungen von SMS, dass SMSe nicht mehr von Peer-to-Peer nur gehen, also von Person zu Person, sondern an andere weitergeleitet werden.“

Via Spiegel.de

Did you watch porn?

Seit dem Wochenende ist die Website didyouwatchporn.com im Netz zu finden. Hat ein Nutzer seinen Browserverlauf nicht gelöscht, kann man sich anzeigen lassen, ob er bestimmte Pornoseiten besucht hat.

„Grob verkürzt, nutzen wir die Tatsache, dass der Browser die Links zu einer bereits besuchten Seite andersfarbig darstellt als unbesuchte. Wir generieren für alle uns bekannten Pornoseiten einen versteckten Link, fragen per JavaScript die Farbe ab und stellen so fest, ob die verlinkte Seite mit dem benutzten PC besucht wurde“, sagte Macher Tobias Boonstoppe.

Die Datenschützer werden sich freuen.

didyouwatchporn

Via 20min.ch

Kulturflatrate?

Seit einigen Monaten diskutiert die Blogosphäre über die Einführung der sog. Kulturflatrate. Gemeint ist eine gesetzlich geregelte Internet-Pauschalabgabe, die an die Inhaber digitaler Rechte verteilt werden soll. Die Diskussion ist nicht weit gekommen. Somit ist es Zeit sich eigene Gedanken zu machen.

Nur mal angenommen, die sechzehn Bundesländer beschließen 2015 einen Kulturflatrate-Staatsvertrag und die EU-Kommission hält die Füße still, trotz erheblicher Bedenken bezüglich Subventionsverbot und Dienstleistungsfreiheit. Angenommen, die sechzehn KFR-Verwaltungsoberbehörden sind errichtet und die gezigen bzw. gematischen Probleme bei der Zwangsgebührenerhebung gelöst. Also angenommen, die Sternlein fallen vom Himmel und verwandeln sich in blanke Taler…

Wer soll dann von der Kulturflatrate profitieren? Welche Rechteinhaber erhalten welche Anteile an den Milliardeneinnahmen? Unstreitig dürften die Rechte an Musik, Software, Filmen und Games versilberungsfähig sein. Hier sind Millionen in teuerste Lobbyarbeit geflossen. Auch die Verlage sind aufgewacht und haben in Hamburg erklärt, dass Ansprüche angemeldet würden. Und was ist mit den hunderttausenden Usern, die Content generieren? Beispielsweise die Fotografen von Flickr oder die Filmer von Youtube? Welche feuchten Träume haben Blogger? Wird jeder Web2.0-Mitmacher zum verwertungsgesellschaftlichen Mitesser?

Angenommen alle Annahmen würden Wirklichkeit und alle grundsätzlichen Fragen könnten bis hierher beantwortet werden, dann folgt ganz zwangsläufig die Gretchen-fickt-Faust-Frage: Nun sag, wie ist´s mit der Pornografei? Ist dieser „Schmuddelkram“ überhaupt kulturellala? Kürzlich entschied ein Bundesgericht, dass Dieter Bohlen ein Künstler ist. Dann sind bitteschön auch Gina Wild und ihre zahlreichen Kolleginnen flatratewürdig. Gleiches gilt für jeden XXX-Regisseur, Hardcore-Produzenten, Gonzo-Cutter etc. pp. Alle sind Kulturflatrateschaffende. Und weil bekanntlich rund ein Fünftel des Internetverkehrs und der Websites pornografisch sind, beantrage ich hiermit für die Branche einen 20%-Anteil an der Kulturflatrate. Sozusagen die Pornokulturflatrate!

Internationales Porno-Verbot im Internet gefordert

Heute berichtete Digitalfernsehen.de über eine Forderung von Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM):

„Es braucht im Internet auf Dauer ein vollziehbares Verbot von Pornografie.“

Allerdings ist diese Meldung nicht ganz frisch, denn die Äußerung von Theologe Schneider stammt aus dem Juli 2008.

porno-verbot