Jetzt ist es amtlich: Deutschland will Werbung für Pornografie im Internet verbieten.
So ist es vorgesehen im aktuellen Entwurf eines achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Dieser Entwurf enthält Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und dort versteckt sich in § 6 das neue Pornowerbeverbot.
Im Detail regelt § 6 (unter Verweis auf § 4), dass Werbung für Pornografie nur noch in „geschlossenen Benutzergruppen“ erlaubt ist. Geschlossene Benutzergruppen aka Altersverifikationssysteme bilden hohe technische Hürden, die eine Verbreitung erst nach umständlicher persönlicher Identifikation des Internetnutzers gestatten.
Diese Neuregelung von § 6 entspricht faktisch einem kompletten Werbeverbot und geht weit hinaus über die strafrechtlichen Werbeverbote für einfache Pornografie in § 184 StGB. In einem Jahr soll das Pornowerbeverbot in Kraft treten. Noch bis zum 8. Juli 2015 können Kommentare abgegeben werden.