Jetzt ist es amtlich: Deutschland will Werbung für Pornografie im Internet verbieten.
So ist es vorgesehen im aktuellen Entwurf eines achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Dieser Entwurf enthält Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und dort versteckt sich in § 6 das neue Pornowerbeverbot.

Im Detail regelt § 6 (unter Verweis auf § 4), dass Werbung für Pornografie nur noch in „geschlossenen Benutzergruppen“ erlaubt ist. Geschlossene Benutzergruppen aka Altersverifikationssysteme bilden hohe technische Hürden, die eine Verbreitung erst nach umständlicher persönlicher Identifikation des Internetnutzers gestatten.

Diese Neuregelung von § 6 entspricht faktisch einem kompletten Werbeverbot und geht weit hinaus über die strafrechtlichen Werbeverbote für einfache Pornografie in § 184 StGB. In einem Jahr soll das Pornowerbeverbot in Kraft treten. Noch bis zum 8. Juli 2015 können Kommentare abgegeben werden.

„Zwar kann das Gremium gut nachvollziehen, dass die Beschreibung der Vorzüge der Veranstaltung mit den Worten „Live Shows • Gang Bang • Buffet“ auf einen Passanten durchaus anstößig wirken kann… Den Rückschluss, dass Jugendliche hierdurch das Wort „Party“ automatisch mit „Mehrfachpenetration einer Frau“ assoziieren würden, vermag das Gremium jedoch nicht zu ziehen… Im Gegenteil: Die Verbindung von „Party“ und „Gang Bang“ wirkt eher ungewöhnlich und fällt auf, weshalb es auch zu dem zugrundeliegenden Bürgerhinweis kam. Auch den denkbaren Schluss, Frauen würden durch das Plakat generell zum Sexualobjekt degradiert, vermag das Gremium nicht zu ziehen.“
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellt in einer aktuellen Grundsatzentscheidung fest (