Archiv für den Monat: Juni 2015

Pornowerbeverbot ab 1. Juli 2016

Jetzt ist es amtlich: Deutschland will Werbung für Pornografie im Internet verbieten.

So ist es vorgesehen im aktuellen Entwurf eines achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Dieser Entwurf enthält Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und dort versteckt sich in § 6 das neue Pornowerbeverbot.

Im Detail regelt § 6 (unter Verweis auf § 4), dass Werbung für Pornografie nur noch in „geschlossenen Benutzergruppen“ erlaubt ist. Geschlossene Benutzergruppen aka Altersverifikationssysteme bilden hohe technische Hürden, die eine Verbreitung erst nach umständlicher persönlicher Identifikation des Internetnutzers gestatten.

Diese Neuregelung von § 6 entspricht faktisch einem kompletten Werbeverbot und geht weit hinaus über die strafrechtlichen Werbeverbote für einfache Pornografie in § 184 StGB. In einem Jahr soll das Pornowerbeverbot in Kraft treten. Noch bis zum 8. Juli 2015 können Kommentare abgegeben werden.

 

Après Ski Party

„Zwar kann das Gremium gut nachvollziehen, dass die Beschreibung der Vorzüge der Veranstaltung mit den Worten „Live Shows • Gang Bang • Buffet“ auf einen Passanten durchaus anstößig wirken kann… Den Rückschluss, dass Jugendliche hierdurch das Wort „Party“ automatisch mit „Mehrfachpenetration einer Frau“ assoziieren würden, vermag das Gremium jedoch nicht zu ziehen… Im Gegenteil: Die Verbindung von „Party“ und „Gang Bang“ wirkt eher ungewöhnlich und fällt auf, weshalb es auch zu dem zugrundeliegenden Bürgerhinweis kam. Auch den denkbaren Schluss, Frauen würden durch das Plakat generell zum Sexualobjekt degradiert, vermag das Gremium nicht zu ziehen.“

Entscheidung Nr. 6059 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 9. April 2015

Befreie mich, versklave mich

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellt in einer aktuellen Grundsatzentscheidung fest (Pr. 1079/14), dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken nicht unsittlich sind. Obschon der Roman Befreie mich, versklave mich eine „befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt“ enthalte, sei keine Jugendgefährdung durch sexualethische Desorientierung gegeben. Besonders thematisiert wird die Einwilligung der weiblichen Protagonistin, die eine „devote, unterwürfige Rolle einnimmt.“ In den Ausführungen findet sich zehnmal der Begriff „Safeword“. Das Buch ist seit 2011 auf dem Markt.

 

Wortmarke Wanderhure

Aus einer Entscheidung (Az.: R 2889/2014-4 ) der Vierten Beschwerdekammer des europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt vom 28. Mai 2015:

Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung „Wanderhure“ wird zum Weiterwandern zugelassen.

Der SWR ist der Förderung der Unzucht nicht verdächtig.

Eine Wanderhure ist kein Synonym für „Wanderdienstleistungserbringerin“.

Eine Wanderhure erzieht zur gemeinnützigen Sozialarbeit und nicht zur Prostitution.