„Zwar kann das Gremium gut nachvollziehen, dass die Beschreibung der Vorzüge der Veranstaltung mit den Worten „Live Shows • Gang Bang • Buffet“ auf einen Passanten durchaus anstößig wirken kann… Den Rückschluss, dass Jugendliche hierdurch das Wort „Party“ automatisch mit „Mehrfachpenetration einer Frau“ assoziieren würden, vermag das Gremium jedoch nicht zu ziehen… Im Gegenteil: Die Verbindung von „Party“ und „Gang Bang“ wirkt eher ungewöhnlich und fällt auf, weshalb es auch zu dem zugrundeliegenden Bürgerhinweis kam. Auch den denkbaren Schluss, Frauen würden durch das Plakat generell zum Sexualobjekt degradiert, vermag das Gremium nicht zu ziehen.“
Entscheidung Nr. 6059 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 9. April 2015