Pornowerbeverbot ab 1. Juli 2016

Jetzt ist es amtlich: Deutschland will Werbung für Pornografie im Internet verbieten.

So ist es vorgesehen im aktuellen Entwurf eines achtzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Dieser Entwurf enthält Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und dort versteckt sich in § 6 das neue Pornowerbeverbot.

Im Detail regelt § 6 (unter Verweis auf § 4), dass Werbung für Pornografie nur noch in „geschlossenen Benutzergruppen“ erlaubt ist. Geschlossene Benutzergruppen aka Altersverifikationssysteme bilden hohe technische Hürden, die eine Verbreitung erst nach umständlicher persönlicher Identifikation des Internetnutzers gestatten.

Diese Neuregelung von § 6 entspricht faktisch einem kompletten Werbeverbot und geht weit hinaus über die strafrechtlichen Werbeverbote für einfache Pornografie in § 184 StGB. In einem Jahr soll das Pornowerbeverbot in Kraft treten. Noch bis zum 8. Juli 2015 können Kommentare abgegeben werden.

 

9 Gedanken zu „Pornowerbeverbot ab 1. Juli 2016

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  6. gemo

    Genau wie die F2F Kontrolle bewirkt das lediglich, das alle „sauberen“ AWMs aus D. jetzt vom Ausland aus arbeiten und man die gleichen Seiten jetzt ohne Jugendschutztor erreichen kann auf irgendeinem Server in Panama und einem Admin-C aus Chile.

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  8. dsaf

    Das trifft sehr wohl Deutsche! Mach dann mal Werbung für dein Produkt. Du bist doch im Land, egal wo dein hoster ist..
    Und was ist Porno? Sex?
    Wenn ja, dann können willkürlich alle Sex-bezogenen Inhalte kriminalisiert werden. Vom Swingerclub bis zur Prostituierten. So wird es kommen.

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