Mit der jetzt geplanten Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wird Werbung für Pornografie im (deutschen) Internet faktisch verboten. Während der Anhörung im Sommer 2019 war das Pornowerbeverbot nicht im vorgelegten Gesetzentwurf enthalten. Die sechzig angehörten Verbände und Unternehmen hatten keine Chance sich zu äußern.
Wie sieht das Pornowerbeverbot im Detail aus? In § 6 JMStV soll ein Satz eingefügt werden, der „Werbung für unzulässige Angebote“ unter Strafe stellt. Im kürzlich bekannt gewordenen Begründungsentwurf heißt es:
Die Werbung ist… zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass die Werbung nur Erwachsenen zugänglich gemacht wird (geschlossene Benutzergruppe).
Stand: 11. Februar 2020
Damit wird auch die sog. „gegenstandsneutrale“ Werbung verboten, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich für rechtmäßig erklärt hat. Der Gang nach Karlsruhe ist vorprogrammiert.
Vor fünf Jahren, beim letzten Versuch des Gesetzgebers eine entsprechenden Regelung zu schaffen, gab es sehr deutlichen Protest. Infolgedessen wurde das Verbot fallen gelassen. Jetzt soll das Pornowerbeverbot heimlich, still und leise durch die Hintertür eingeführt werden. Bereits im September 2020 könnte es in Kraft treten.
Gesetzentwürfe:
JMStV-Gesetzentwurf ohne Pornowerbeverbot von Juli 2019, Seite 74
JMStV-Gesetzentwurf mit Pornowerbeverbot von Dezember 2019, Seite 120
Update vom 28.02.2020: Deutscher Pornobranche droht Online-Werbeverbot
JMStV-Novelle: Pornographiewerbung soll generell verboten werden – schon wieder
Update vom 04.05.2020: Pornowerbeverbot und Google-Ausnahme sind raus
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Was heißt den „nur Erwachsenen zugänglich“? Reicht es wenn beim öffnen der Seite ein 18+ Popup auftritt wie bei pornhub und co?