Archiv für den Monat: Dezember 2015

Frisch aus dem Giftschrank (Dezember 2015)

Bekanntmachung Nr. 13/2015 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien,
Listenstreichungen aus dem Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2015:

Savage Beach, Ascot Video Vertriebs GmbH, Essen, indiziert durch Entscheidung Nr. 4070 (V) vom 7. Januar 1991, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1991.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 380/15 vom 11. Dezember 2015 (Pr. 1021/15).

Verbotene Zärtlichkeiten, Herstellung/Vertrieb unbekannt, indiziert durch Entscheidung Nr. 4074 (V) vom 7. Januar 1991, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1991.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 388/15 vom 14. Dezember 2015 (Pr. 965/15).

Solo in Soho, Cluny Robin, Taschenbuch Nr. 22267, Ullstein Verlags GmbH, Berlin, indiziert durch Entscheidung Nr. 4077 (V) vom 9. Januar 1991, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1991.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 385/15 vom 14. Dezember 2015 (Pr. 967/15).

Zero Zero Sex, John Ricky, Taschenbuch Nr. 22174, Ullstein Verlags GmbH, Berlin, indiziert durch Entscheidung Nr. 4078 (V) vom 9. Januar 1991, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1991.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 386/15 vom 14. Dezember 2015 (Pr. 968/15).

Kurzer Jahresrückblick 2015

Problemfeld Pornografie

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verkündet im aktuellen Mitteilungsblatt, dass „pornografische und erotische Angebote weiterhin den Großteil des Prüfaufkommens“ ausmachen. Dabei trete „neben die klassischen Internetauftritte zunehmend ein Social-Media-Ensemble, das als Kommunikations- und Vermarktungsplattform vor allen Dingen für sexuelle Dienstleistungen genutzt wird.“

Weiter heißt es in dem Blatt unter der Überschrift „Problemfelder 2015“:

Social Media

Im Prüfbetrieb schlug sich zunehmend die Tendenz nieder, dass Anbieter insbesondere mit ihren pornografischen Inhalten in Social Media ausweichen bzw. diese als zusätzliche Verbreitungs- und Vermarktungskanäle nutzen. Prostituierte bewarben sich und ihre Dienstleistungen mittels Bildmaterial über zuweilen mehrere Facebookprofile oder Twitteraccounts. Genutzt wurden aber auch YouTube, Flickr, Google+ und Instagram. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Das kostspielige Programmieren eines professionellen Internetauftritts entfällt, die Inhalte können schnell weitergereicht werden und erreichen üblicherweise auch die gewünschte Zielgruppe.

Pornografie im TV

Diskussionsstoff bietet in dieser Hinsicht zum aktuellen Zeitpunkt eine Folge der „René- Schwuchow-Show“, einer Erotik-Talkshow, in der regelmäßig junge Frauen vor allem aus dem Porno-Business auftreten. Sie werden von den zwei Moderatoren zu ihren sexuellen Vorlieben befragt und teilweise zur Vorführung bestimmter sexueller Praktiken aufgefordert. Die in der Folge vorzufindende Tendenz zur sexuellen Stimulation, die Verabsolutierung sexuellen Lustgewinns und sexuelle Vorgänge, die in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gestellt werden, sind Merkmale von Pornografie. Die KJM ist bei ihrer Prüfung daher abschließend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Folge der Erotik-Talkshow gegen die Bestimmungen des JMStV verstößt und nicht im Fernsehen hätte gezeigt werden dürfen.

Zu dieser Ausweitung des Pornografiebegriffs: Prof. Dr. Marc Liesching im Beck Blog.

The Kiss

The-Kiss-Thomas-Alva-Edison

Hätte Thomas Alva Edison nicht die Glühbirne erfunden, so wäre er heute vielleicht als Filmpionier berühmt. Mit seiner Firma Vitascope produzierte er 1896 das Werk „The Kiss“. Ganze fünfzehn Filmmeter und zwanzig Sekunden lang dauerte die Szene, damals eine filmische Leistung. Trotz aller Zensurforderungen und Unkenrufen moralischer Sittenwächter, wurde er zum erfolgreichsten Film des 19. Jahrhunderts.

Quelle: NZZ

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