Archiv für den Monat: Januar 2015

Kleine Korrekturen

Mit dem gestrigen In-Kraft-Treten des 49. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ist §184 neu gefasst. Es wird statt des Plurals („pornographische Schriften“) der Singular („eine pornographische Schrift“) verwendet, um klarzustellen, dass sich auch strafbar macht, wer eine der Tathandlungen in Bezug auf eine Schrift begeht. Weiter wird zur „redaktionellen Bereinigung“ in Nummer 2) auf die beispielhaft für das „Öffentlich-Zugänglichmachen“ aufgezählten Tathandlungen „Ausstellen, Anschlagen, Vorführen“ verzichtet und nur noch der Oberbegriff verwendet. Gleiches gilt in Nummer 5) für die Ersetzung von „ankündigen und anpreisen“ durch „bewerben“. Zum Zweck der geschlechtsneutralen Fassung wird in Nummer 8) „einem anderen“ durch „eine andere Person“ neutralisiert. Schließlich wird in Nummer 9)  „öffentlich“ durch „der Öffentlichkeit“ ersetzt, zur besseren Verdeutlichung für das „Öffentlich-Zugänglichmachen“. Inhaltliche Bedeutung haben alle Änderungen nicht. Es gilt nun die folgende Fassung von § 184 Absatz 1 Strafgesetzbuch:

Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)

1) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

2) an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,

3) im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,

3a) im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,

4) im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,

5) öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,

6) an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

7) in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,

8) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

9) auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Katholische Karnickel

Katholiken sollen sich nach den Worten von Papst Franziskus nicht „wie Karnickel“ vermehren. Dazu ein Statement von Erwin Leowsky, Präsident des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter:

Es kann nicht sein, dass die Fortpflanzung der ärmsten Menschen auf dieser Welt mit der Fortpflanzung der Karnickel verglichen wird. Wenn die katholische Kirche oder auch der Papst nichts von Familienpolitik verstehen, sollten sie sich Gedanken machen, wie man diese Zustände ohne solche dummen Sprüche ändern kann.

Strumpfhose ohne Orgasmus

Weil die gekaufte Strumpfhose nicht die erwartete Erregung herbeiführte, insbesondere keinen Orgasmus, klagt eine Frau aus New York City, denn die Werbung für Kushyfoot verspreche bereits beim Laufen höchste Gefühle. Gefordert wird Schadensersatz in Höhe von $ 5 Mio.

In der Klage vom 12. Januar 2015 wird der streitauslösende Werbespot wie folgt beschrieben:

As she makes her way through the streets, she moans and utters highly sexually charged phrases to herself, including „That’s the spot“ and „So good,“ as a song with the lyrics „I feel super satisfied, super satisfied“ plays in the background to further the sexual angle of the advertisement. Her assertive stride and relaxed air are literally show-stopping, causing male and female passersby alike to stop in their tracks to look at her with their mouths agape. Towards the end of the commercial, the woman opens her eyes to find herself surrounded by a group of excited women fascinated with knowing her secret to feeling orgasmic on city streets.

Fifty Shades of Grey

Im Februar startet „Fifty Shades of Grey“ in den US-amerikanischen Kinos. Erwartungsgemäß wurde der Film vorab von der Motion Picture Association of America (MPAA) und der Classification & Ratings Administration (CARA) mit der Alterskennzeichnung „R – Restricted“ versehen. Überrascht hat die Begründung: „Rated R for strong sexual content including dialogue, some unusual behavior and graphic nudity, and for language.“ In Deutschland blieb das Werk bislang von Jugendschützern und Sittenwächtern verschont. Insbesondere war die Romantrilogie (noch) nicht bei der Bundesprüfstelle verfahrensgegenständlich.

Pornography and free speech