Archiv für den Monat: August 2011

Frisch aus dem Giftschrank (August 2011)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.131 vom 31. August 2011, Bekanntmachung Nr.9/2011 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Ich bin ein Callgirl, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2657 (V) vom 17. September 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 30. September 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 194/11 vom 19. August 2011 (Pr.777/11).

 

 

 

 

 


Kin Ping Meh, Chinesischer Liebesreigen, Die sechs Frauen des Ching, Neue Atlas Medien, Duisburg (Label: Monte Video), indiziert durch Entscheidung Nr. 2661 (V) vom 15. September 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 30. September 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 197/11 vom 19. August 2011 (Pr.594/11).

 

 

 


Vollendung der Liebestechnik, Polyband, München (Label Toppic), indiziert durch Entscheidung Nr. 2671 (V) vom 17. September 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 30. September 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 203/11 vom 22. August 2011 (Pr.758/11).

 

 

 

 


John Norman, Die Wilden von Gor, Taschenbuch Nr.4195, Reihe Fantasy Wilhelm Heyne Verlag, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2681 (V) vom 16. September 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 30. September 1986.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden  Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 213/11 vom 22. August 2011 (Pr.603/11).

 

 

 

 


Zeig mir wie mans macht, Neue Atlas Medien, Duisburg (Label: Monte Video), indiziert durch Entscheidung Nr. 2674 (V) vom 9. September 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 30. September 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 206/11 vom 22. August 2011 (Pr.760/11).

 

 

 


Programmbeschwerde.de

Bei Landesmedienanstalten handelt es sich um fragwürdige Behörden. Die vierzehn Oberwachtmeister sind stets und vor allem damit beschäftigt zu beweisen, dass man sie braucht. Als Messinstrumente der eigenen Wichtigkeit dienen Medienkompetenzprojekte und Bürgerbeschwerden. Letztere werden häufig nur nach Quantität, aber nicht nach Qualität beurteilt. So lautete beispielsweise die Überschrift zum jüngsten Tätigkeitsbericht der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten:

„Rundfunk-Beschwerden verfünffacht.“
(Pressemitteilung vom 27. Juli 2011)

Um die Empörungen der einfachen Fernsehzuschauer zu kanalisieren, richtete die saarländische LMS im Jahr 2004 die Meckerecke Programmbeschwerde.de ein, unter eifersüchtiger Beobachtung der anderen Landesmedienanstalten. Allerdings meldeten die meisten Petenten statt Verstößen gegen die Mediengesetze solche gegen ihre Geschmacksgrenzen. Beispielsweise Roger M. aus Mindeln über „Big Brother“:

Ich finde, es ist eine Frechheit, wie Ruth ihre Riesenoberweite im Fernsehen präsentiert. Obwohl das sehr anregend für mich ist, gehört so ein toller großer Busen aber nicht ins TV.

Seit gestern können sich die Medienaufseher vor Programmbeschwerden nun nicht mehr retten. RTL Explosiv hatte sich über Besucher der Spielemesse Games Convention lustig gemacht und berichtet: „Irgendwann in seinem Leben steht jeder pubertierende Junge vor der Frage: Kaufe ich von meinem Taschengeld einen Rasierapparat oder doch lieber ein Computerspiel? Wenn man sich da falsch entscheidet, landet man hier.“ Auch hätten Gamer große Probleme eine Frau zu finden und tragen immer eine Waffen-Attrappe mit sich herum. Daraufhin explodierte Giga und rief zum Protest auf. Dieser gipfelte in über 6.800 Beschwerden gegen RTL und einem verzweifelten Hilferuf der LMS, nachdem die Website zusammenbrach:

Damit dürfte die Überschrift für den nächsten Tätigkeitsbericht feststehen: „Anzahl der Rundfunk-Beschwerden erneut explodiert.“ Im Übrigen ist Programmbeschwerde.de kein gutes Beispiel für die Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, denn die Website war in ihren ersten Jahren offen wie ein Scheunentor und eine datenschutzrechtliche Katastrophe. Jede eingegangene Beschwerde war frei abrufbar, zusammen mit Name, Adresse und Telefonnummer des Beschwerenden. Die LMS wollte sich mit einer Hackerattacke rausreden, geglaubt hat es niemand.

Nachtrag: Mit Pressemitteilung vom 26. August 2011 erklärte die Niedersächsische Landesmedienanstalt, dass der RTL-Bericht über die Gamescom nicht gegen das Medienrecht verstößt.

Zweiter Nachtrag: Die saarländische Landesmedienanstalt teilte am 29. August 2011 mit, dass es über 11.500 Programmbeschwerden gab, die nicht einzeln beantwortet werden könnten.

Wikipedia wird prüde

Wie viel Nacktheit verträgt eine Enzyklopädie? Nach Ansicht der Wikimedia Foundation nicht besonders viel. Deren Kuratorium hat beschlossen einen Bildfilter zu entwickeln und zu implementieren. Gemäß dem Prinzip der geringst-möglichen Überraschung soll es Lesern ermöglicht werden Bilder auszublenden, z. B. solche mit sexuellem Inhalt. In der Vergangenheit hatte es immer wieder heiße Diskussionen über einzelne Artikel auf der Startseite gegeben, wie etwa Vulva, Sex und Fremdkörper in Anus und Rektum. Sogar der Wikipedia-Gründer Jimbo Wales schaltete sich ein und löschte über 90 Bilder. Daraufhin wurde eine Studie über „Controversial Content“ verfasst, die in der Filter-Resolution gipfelte. Nun wird sich zeigen müssen, ob es beim Bildfilter bleibt oder weitere Einschränkungen der Wikipedia folgen.

La Grande Epidémie de Pornographie

Quelle: Wikipedia

Komplett verhüllter Sex unter der Bettdecke?

Heute sind Sex und Erotik in der Matrix angekommen, denn die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat ein Altersklassifizierungssystem veröffentlicht, das die jugendschutzgerechte Einordnung von ebensolchen Internetinhalten ermöglichen soll. Dabei wird abgefragt, ob das zu bewertende Material eindeutige sexuelle Handlungen, erigierte Penisse, ungewöhnliche sexuelle Praktiken, Fetischismus oä. enthält. Je nach Abstraktionsgrad, der von „real“ bis „verhüllt“ reicht, erfolgt eine Alterseinstufung ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren. Zur Erläuterung bieten kleine Infoboxen weitere Beispiele, wie etwa „komplett verhüllter Sex unter der Bettdecke“.

Reduzierte Anatomie

Anatomie-Video-Link

Btx und Sendezeitbegrenzung

Die Idee einer Sendezeitbegrenzung für bestimmte Netzinhalte ist zu Recht umstritten, aber nicht neu. Bereits der 1991 novellierte Bildschirmtext-Staatsvertrag (BtxStV) enthielt folgende Regelung in § 9 Absatz 2:

Angebote, die ganz oder im wesentlichen mit Schriften inhaltsgleich sind, die in die Liste nach § 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften aufgenommen sind, dürfen nur in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr verbreitet werden…

Während vor zwanzig Jahren eine mediale Strafversetzung in die Nachtzeit noch voraussetzte, dass vorab eine Listenaufnahme durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften erfolgte, reicht nach heutiger Gesetzeslage (§ 5 JMStV) bereits der Verdacht einer entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung auf Jugendliche aus, um Internetinhalte für täglich 17 Stunden von den Bildschirmen zu verbannen.