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Sinnlichkeit, die man fühlt

Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) hat wegen der TV-Kampagne „Sinnlichkeit, die man fühlt“ des Wäscheherstellers Palmers eine Beschwerde beim Österreichischen Werberat eingereicht. Nach Ansicht des ÖBSV wird Blindheit in diesem Spot auf sexistische Art und Weise missbraucht, um den Verkauf von Produkten anzukurbeln. Der Werberat kam zu einer anderen Entscheidung:

Es ist kein Verstoß zu erkennen, da weder die Menschenwürde verletzt wird, noch eine spezifische Diskriminierung oder unangemessene Nacktheit zu erkennen ist. Vielmehr kann man den Spot dahingehend  verstehen, dass das Image der vermeintlich betroffenen Gruppe der sehbehinderten Frauen aufgewertet wird. Es wird  eine selbstbewusste blinde Frau zeigt,  die wie jede andere Frau am Leben teilnimmt.

Programmbeschwerde.de

Bei Landesmedienanstalten handelt es sich um fragwürdige Behörden. Die vierzehn Oberwachtmeister sind stets und vor allem damit beschäftigt zu beweisen, dass man sie braucht. Als Messinstrumente der eigenen Wichtigkeit dienen Medienkompetenzprojekte und Bürgerbeschwerden. Letztere werden häufig nur nach Quantität, aber nicht nach Qualität beurteilt. So lautete beispielsweise die Überschrift zum jüngsten Tätigkeitsbericht der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten:

„Rundfunk-Beschwerden verfünffacht.“
(Pressemitteilung vom 27. Juli 2011)

Um die Empörungen der einfachen Fernsehzuschauer zu kanalisieren, richtete die saarländische LMS im Jahr 2004 die Meckerecke Programmbeschwerde.de ein, unter eifersüchtiger Beobachtung der anderen Landesmedienanstalten. Allerdings meldeten die meisten Petenten statt Verstößen gegen die Mediengesetze solche gegen ihre Geschmacksgrenzen. Beispielsweise Roger M. aus Mindeln über „Big Brother“:

Ich finde, es ist eine Frechheit, wie Ruth ihre Riesenoberweite im Fernsehen präsentiert. Obwohl das sehr anregend für mich ist, gehört so ein toller großer Busen aber nicht ins TV.

Seit gestern können sich die Medienaufseher vor Programmbeschwerden nun nicht mehr retten. RTL Explosiv hatte sich über Besucher der Spielemesse Games Convention lustig gemacht und berichtet: „Irgendwann in seinem Leben steht jeder pubertierende Junge vor der Frage: Kaufe ich von meinem Taschengeld einen Rasierapparat oder doch lieber ein Computerspiel? Wenn man sich da falsch entscheidet, landet man hier.“ Auch hätten Gamer große Probleme eine Frau zu finden und tragen immer eine Waffen-Attrappe mit sich herum. Daraufhin explodierte Giga und rief zum Protest auf. Dieser gipfelte in über 6.800 Beschwerden gegen RTL und einem verzweifelten Hilferuf der LMS, nachdem die Website zusammenbrach:

Damit dürfte die Überschrift für den nächsten Tätigkeitsbericht feststehen: „Anzahl der Rundfunk-Beschwerden erneut explodiert.“ Im Übrigen ist Programmbeschwerde.de kein gutes Beispiel für die Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, denn die Website war in ihren ersten Jahren offen wie ein Scheunentor und eine datenschutzrechtliche Katastrophe. Jede eingegangene Beschwerde war frei abrufbar, zusammen mit Name, Adresse und Telefonnummer des Beschwerenden. Die LMS wollte sich mit einer Hackerattacke rausreden, geglaubt hat es niemand.

Nachtrag: Mit Pressemitteilung vom 26. August 2011 erklärte die Niedersächsische Landesmedienanstalt, dass der RTL-Bericht über die Gamescom nicht gegen das Medienrecht verstößt.

Zweiter Nachtrag: Die saarländische Landesmedienanstalt teilte am 29. August 2011 mit, dass es über 11.500 Programmbeschwerden gab, die nicht einzeln beantwortet werden könnten.