Archiv des Monats: August 2016

Der Gendarm von Saint Tropez

Österreichischer Werberat:

Eine Vielzahl an Werberäten und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete TV-Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) sowie 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Entscheidung des Werberates vom 13. Juni 2016