Archiv für den Monat: Dezember 2008

Bundesverfassungsgericht beschließt über Scheinminderjährigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen die Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung des § 184c Strafgesetzbuch (Jugendpornografie) nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dies betrifft auch die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe. Begründet wurden die Beschlüsse damit, dass kein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko bei dem Begriff „Scheinminderjährigkeit“ bestehe.

In den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

„Es ist nicht absehbar, dass gegen die Beschwerdeführer tatsächlich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 184c StGB ermittelt wird. Überträgt man die Rechtsprechung des BGH zu § 184b StGB alter Fassung auf § 184c StGB neuer Fassung, so ergibt sich daraus zwar in der Tat, dass das Verbreiten pornographischer Filme, an denen „Scheinjugendliche“ – also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Betrachter minderjährig erscheinen – mitwirken, unter die neue Strafvorschrift fällt. Danach genügt es aber nicht, dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“

Und weiter:

„Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko … lässt sich danach allenfalls annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“

Suchmaschinen-Statistik ohne Sex

Die Suchmaschinen-Statistiken 2008 offenbaren Erstaunliches über das Surfverhalten der Netz-Nutzer. Einige Worte tauchen allerdings bei allen drei Suchmaschinen (Google, Yahoo, Microsoft) nicht auf, obwohl man sie dort erwartet hätte: Sex und Porno zum Beispiel. Nur Yahoo hat verschämt die „Erotik“ in die Top Ten aufgenommen. Doch es ist offensichtlich, dass die Betreiber ihre Auswertungen zensieren. Google lässt sich leicht überführen: über die eigene Statistikseite Google Trends. Gibt man dort Begriffe ein, kann man die Menge der Suchanfragen im zeitlichen Verlauf vergleichen. Ergebnis: Sex wurde 2008 zumindest häufiger abgefragt als Wikipedia und Web.de – und müsste darum eigentlich auf Rang sieben der Top-Ten-Liste liegen.

Quelle: focus.de

Neue FSK-Kennzeichen

Ab sofort stehen die neuen FSK-Kennzeichen zur Verfügung und müssen bei allen Neuveröffentlichungen von Bildträgern mit Filmprogrammen verwendet werden. Weitere Informationen bei der SPIO.