Archiv für den Monat: November 2011

Legal, illegal, pornografisch

In einer aktuellen Studie untersuchte die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Filmförderungsanstalt (FFA) die Nutzung von Internetseiten mit legalen und illegalen Inhalten. Die Ergebnisse sind wenig überraschend. Also wurde nachgeholfen, um eine halbwegs spannende Pressemitteilung zu produzieren.

Einerseits erfolgte ein Vergleich der Nutzung von Seiten mit legalen Filminhalten (34,1%) und illegalen Medieninhalten (34,1%). Andererseits wurde eine dritte Nutzung hinzugefügt, nämlich von so genannten „Adult Streaming Seiten“. Dementsprechend heißt es in der FFA-Pressemitteilung:

„Fast die Hälfte aller Internetnutzer in Deutschland (47,1%) war im ersten Halbjahr 2011 auf einer Webseite mit illegalen Medieninhalten oder jugendgefährdendem Content.“

Im Ergebnis hat die dritte Nutzungsart nur einen Zweck: Prozentpunkte. Und an dem folgenden Beispiel wird diese alberne Zahlenakrobatik besonders deutlich.

(* 57% der Personen, die Adult Streaming Seiten besuchten, nutzten auch Seiten mit illegalen Medieninhalten.)

Quelle: GfK-Studie zur Nutzung von Internetseiten mit Medieninhalten (S.8).

Fleurs Du Mal

Fleurs Du Mal

Mosley v. Google

Am 30. März 2008 berichtete die britische Boulevardzeitung News of the World unter der Überschrift „F1 Boss has Sick Nazi Orgy with Five Hookers“ über ein mehrstündiges Video, das den damaligen FIA-Präsidenten Max Mosley bei sadomasochistischen Praktiken zeigt. Dieser wehrte sich gegen die nachfolgende Medienlawine mit juristischen Mitteln, unter anderem mit Klagen gegen die britische News Group und den deutschen Springer-Verlag, bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nachdem im Sommer 2011 noch bekannt wurde, dass „News of the World“ in einen Abhörskandal verwickelt war, ordnete der britische Premierminister Cameron eine Untersuchungskommision an, die Leveson Inquiry, benannt nach ihrem Vorsitzenden. Diese Kommission führt Beweisaufnahmen durch und hört Zeugen an. Gestern trat Mosley mit einer umfangreichen Stellungnahme auf und berichtete auch über seine rechtlichen Schritte gegen Google:

LORD JUSTICE LEVESON: How many sites have you been able to close down?  If you don’t know exactly — I’m just trying to get a feel for the size of the exercise.

MAX MOSLEY: It’s in the hundreds.  My lawyers would probably produce an exact figure.  One of the difficulties is that Google have these automatic search machines so if somebody puts something up somewhere, if you Google my name, it will appear.  We’ve been saying to Google, you shouldn’t do this, this material is illegal, these pictures have been ruled illegal in the English High Court.  They say we’re not obliged to police the web and we don’t want to police the web, so we have brought proceedings against them in France and Germany where the jurisprudence is favourable.  We’re also considering bringing proceedings against them in California.

(Transkript vom 24. November 2011, Seite 87f.)

Nackter Ai Weiwei

Gegen den Künstler Ai Weiwei wird nach dessen Angaben nun auch wegen der Verbreitung von Pornografie ermittelt. Er liegt seit Jahren mit der chinesischen Regierung im Clinch. Anfang April war er wegen angeblicher Steuervergehen festgenommen und fast drei Monate ohne Anklage an einem unbekannten Ort arrestiert worden. Die Behörden fordern Zahlungen von 15 Millionen Yuan (rund 1,7 Millionen Euro). Ai Weiwei weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.

Zu den neuen Vorwürfen sagte Ai Weiwei: „Wenn sie Nacktheit als Pornografie sehen, dann lebt China noch in der Qing-Dynastie“. Unterstützer veröffentlichten nun eigene Nacktbilder auf einem Blog mit dem Titel: Ai Wei Fans‘ Nudity – Listen, Chinese Government: Nudity is not Pornography.

PS: In diesem Zusammenhang kann auch das Rätsel gelöst werden, wer anlässlich der 12.Documenta das ai-weiwei’sche Kunstwerk Template zum Einsturz brachte. Ich/Hulk.

 

iPhone4Porn

Anfang November hatte Apple bei der World Intellectual Property Organization eine Beschwerde gegen acht iPhone-Domains eingereicht, die auf pornografische Websites verwiesen. Mittlerweile ist das Verfahren beendet und Apple der Inhaber von iphonecamforce.com, iphonecam4s.com, iphoneporn4s.com, iphonesex4s.com, iphonexxxforce.com, iphone4s.com, porn4iphones.com und sex4iphones.com. Interessanterweise erfolgten die ersten Registrierungen bereits im August 2008, lange bevor iPhone4 und iPhone4S angekündigt wurden.

Torigate

Der Ehemann des ehemaligen Beverly-Hills-90210-Starlets Tori Spelling twitterte ein Foto des gemeinsamen Sohnes. Dabei übersah er offenbar seine barbusige Frau im Hintergrund. Sofort stürzten sich die Medien auf diesen neuen nippeligen „Skandal“. Eigentlich skandalös ist, dass in den gezeigten Fotos (Daily Mail, Huffpost, TMZ) zwar stets die Brüste brav bedeckt sind, aber das kindliche Recht am eigenen Bild missachtet wird, weil jegliche Anonymisierung fehlt. Gleiches in der BILD, die sich weder um Nippel noch Nachwuchs kümmert. Wer macht Meldung beim Presserat?

YouPorn verklagt ICANN

Für ICM Registry war es ein langer Weg bis zur Genehmigung der .xxx-Top-Level-Domain durch die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN). Nach vielerlei Protest und über zehnjährigem Verfahren gab es am 18. März 2011 grünes Licht für den virtuellen Rotlichtbezirk. Bereits sechs Monate später startete die erste Registrierungsphase (Sunrise Period) und schnell wurde klar, dass sich ICM Registry nun die Taschen füllen will. Die Jahresgebühren von 60 US-Dollar entsprechen dem Zehnfachen sonstiger Domainkosten und Markeninhaber müssen „Schutzgelder“ zahlen. Dagegen wehrt sich nun Manwin, Betreiber von YouPorn und weiteren Tubes. Am 16. November 2011 wurde beim kalifornischen Bundesbezirksgericht eine Klage eingereicht. Diese richtet sich gegen ICANN, ICM Registry und zehn John Does wegen monopolistischem Geschäftsgebaren, ungerechtfertigter Preistreiberei sowie unfairem Verhalten und Wettbewerbsbehinderung. Gleichzeitig wurde eine weitere Beschwerde eingelegt.

It has come to our attention…

Vivid, einer der größten US-Pornoproduzenten, droht dem Handyhersteller HTC mit Klage wegen Verletzung von Markenrechten. Stein des Anstoßes ist das neue Smartphone HTC Vivid. Befürchtet wird eine Rufschädigung durch Verwechselung. Im anwaltlichen Schreiben (Seite 1, 2) ist eine Frist bis Montag gesetzt. Dann soll es juristisch bumsen.

Unhate

Benetton lässt knutschen. In der aktuellen Werbekampagne Unhate werden Religions- und Staatsoberhäupter gegensätzlicher Couleur per Bildbearbeitung in Speichelkontakt gebracht. Der Vatikan protestierte umgehend gegen eine Fotomontage von Papst Benedikt und dem ägyptischen Imam Ahmed el Tajjeb.

Weitere Paarungen bilden der palästinensische Präsident Mahmud Abbas und der israelische Staatschef Benjamin Netanjahu, der nordkoreanische Diktator Kim Jong Il und der südkoreanische Präsident Lee Myung Bak, US-Präsident Barack Obama und sein venezolanischer Kollege Hugo Chavez sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Nicolas Sarkozy.

Bereits mehrmals musste sich das Bundesverfassungsgericht mit Werbung des italienischen Textilherstellers auseinandersetzen, unter anderem in den bekannten Entscheidungen Benetton I und Benetton II.