Schlagwort-Archive: Papst

First Cummunion


Rare Pornographic Movie Shot At Vatican For First Time Since 1982’s ‚Pope Fisters IV‘

Vatican.XXX

Nach Berichten der katholischen Tageszeitung La Croix reservierte der Heilige Stuhl die Domain vatican.xxx, um digitalen Missbrauch zu verhindern. Anders die Verlagsgruppe Weltbild, die am heutigen Tag eine XXX-Domain zur eigenen Verwendung registrierte. Ich bin gespannt, was wir demnächst zu sehen bekommen.

Nachtrag vom 21. Dezember 2011: Laut Radio Vatikan hat der Heilige Stuhl dementiert, die Domain vatican.xxx reserviert zu haben.

Unhate

Benetton lässt knutschen. In der aktuellen Werbekampagne Unhate werden Religions- und Staatsoberhäupter gegensätzlicher Couleur per Bildbearbeitung in Speichelkontakt gebracht. Der Vatikan protestierte umgehend gegen eine Fotomontage von Papst Benedikt und dem ägyptischen Imam Ahmed el Tajjeb.

Weitere Paarungen bilden der palästinensische Präsident Mahmud Abbas und der israelische Staatschef Benjamin Netanjahu, der nordkoreanische Diktator Kim Jong Il und der südkoreanische Präsident Lee Myung Bak, US-Präsident Barack Obama und sein venezolanischer Kollege Hugo Chavez sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Nicolas Sarkozy.

Bereits mehrmals musste sich das Bundesverfassungsgericht mit Werbung des italienischen Textilherstellers auseinandersetzen, unter anderem in den bekannten Entscheidungen Benetton I und Benetton II.


Nackter Protest

Nackter Protest ist nicht neu, aber die ukrainische Feministinnenbewegung FEMEN hat die Methode perfektioniert. Im Kampf gegen die „mächtigen und scheinheiligen Sexisten“ tourte die Gruppe nun erstmals durch Westeuropa. Demonstriert wurde unter anderem in Paris gegen DSK und in Rom gegen Papst und Berlusconi. Dabei erhielten sie die meiste mediale Aufmerksamkeit vom Boulevardjournalismus. Indessen mussten sich die Damen – anders als in der Ukraine – nicht allzuviel Gedanken über die Versammlungsfreiheit machen.

Papst fordert Kampf gegen Pornografie

Anlässlich der gestrigen Akkreditierung des neuen Botschafters der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl stellte Benedikt XVI. in einer Ansprache die folgende Forderung: „Es ist an der Zeit… die weite Verbreitung von Material erotischen oder pornographischen Inhalts, gerade auch über das Internet, energisch einzuschränken.“

Päpstliche Präservativprüfung

Von Schwarwel

Siehe auch: Katholische Kondomgenehmigung

Pappa ante portas

Der Papst steht vor der Tür. Am 22. September wird er in Deutschland erscheinen. Rein vorsorglich bescheinigte die Bischofskonferenz, dass Berlin „keine gottlose Stadt“ sei und von Ratzi unbesorgt bereist werden könne. Ob die Kirchenoberhäupter wussten, dass gleichzeitig die Venus Messe stattfindet?

Nachtrag: Die Venus Messe wurde auf den 29. September bis 2. Oktober 2011 verlegt.

Meinungsfreiheit für Papamobil

Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Urteilen vom 8.März 2010 (Az. 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837):

Die Verfügungen der Polizei gegen das 2006 in München beim Christopher-Street-Day mitgeführte „Papamobil“, mit dem Kritik an der Einstellung des Papstes gegenüber Homosexuellen geäußert wurde, waren rechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom heutigen Tag festgestellt und die entgegenstehenden Urteile des Verwaltungsgerichts München aufgehoben.

Die Kläger wollten am Christopher-Street-Day, einem Aufzug, mit dem gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung homosexueller Menschen demonstriert wird, mit einem als „Papamobil“ bezeichneten LKW teilnehmen, auf dessen Ladefläche eine Puppe saß, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für „männlich“ aufgestickt war. An den Seitenwänden des Lkw waren vier Plakate angebracht, auf denen jeweils Papst Benedikt XVI. zusammen mit folgenden Aussagen abgebildet war: „Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch. Homosexualität ist eine schwere Sünde! Homosexuellen ist „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen!“ Homosexuelle sind „gerufen, ein keusches Leben zu führen“. Auf allen Bildern war der Papst, dem eine Aids-Schleife an die weiße Soutane angeheftet war, mit einem übergezogenen Kondom am kleinen Finger der rechten Hand zu sehen. Auf zwei der Bilder waren Mund und Augen des Papstes geschminkt sowie die unter dem Pileolus hervorragenden Haare gefärbt. Auf diesen beiden Bildern hielt der Papst zusätzlich zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand ein weiteres Kondom. Die herbeigerufene Polizei, die von einer Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ausging, forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe unsichtbar auf der Ladefläche des Lkw zu verstauen und die Fotomontagen des Papstes zu entfernen. Das eingeleitete Strafverfahren gegen einen der Kläger war von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Anders als die Vorinstanz und die Polizei bewertete der Verwaltungsgerichtshof entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das „Papamobil“ als satirische Kritik, die von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen sei. Angesichts des Anlasses, bei dem der Lkw mitgeführt werden sollte, sowie der textlichen Aussagen auf den Plakaten sei von einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Einstellung der katholischen Kirche und ihrem Oberhaupt zu homosexuellen Lebensweisen auszugehen. Diese Kritik sei im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung hinzunehmen. Auch die satirische Einkleidung erfülle noch nicht den Tatbestand der Schmähkritik, weil es den Klägern um eine Auseinandersetzung um die Sache und nicht nur darum gegangen sei, die auf den Bildern dargestellte Person verächtlich zu machen. Die satirische Verfremdung der Bilder des Papstes sei so deutlich zu erkennen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum nicht zu der irrigen Einschätzung gelangen könne, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen. Daher setze sich im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit der Kläger gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch.

Der BayVGH hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen vorliegen.

Päpstlicher Bannstrahl trifft Nacktscanner

Wie Spiegel Online berichtet, bekommen Bürgerrechtsaktivisten in ihrem Kampf gegen Nacktscanner unerwartete Unterstützung. Ratzi aka Papst Benedikt XVI. forderte die Luftfahrtbranche auf, Sicherheitsinteressen nicht über die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden zu stellen. Amen.

(Foto von Sam Herd)

Papst und Porno

XBIZ berichtet:

Girls Gone Wild CEO Joe Francis has announced record sales following an accidental airing of one of its commercials during a live telecast of the Good Friday service at the Vatican.
Comcast customers watching the sermon were interrupted at around 2 a.m., when the GGW ad was accidentally aired.

A spokesman for the cable company said the commercial was inadvertently aired due to a test of the Emergency Alert System, during which the channel airs regular programming — in this case the “Girls Gone Wild’s Search for the Wildest Bar in America” DVD advertisement was part of that regularly scheduled programming.

“We may have tapped into a whole new market,” Francis said. “It seems that many of the same people interested in the Pope’s message are also interested in ours.”