Schlagwort-Archive: Bayern

Französisch Super Spezial

Die Bewerbung von sexuellen Dienstleistungen mit „Französisch Spezial“ bzw. „Französisch Super Spezial“ ist in Bayern wettbewerbswidrig, weil die beiden Begriffe von den angesprochenen Verkehrskreisen als Oralverkehr ohne Kondom bzw. Oralverkehr ohne Kondom mit Aufnahme verstanden werden und damit ein Rechtsbruch nach § 6 der Bayerischen Hygieneverordnung in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG vorliegt.

Landgericht München I, Urteil vom 15. November 2012 (Az.: 17 HK O 14383/12)

DJane La Mica

Nur unter strengen Auflagen durfte Micaela Schäfer als „DJane La Mica“ bei einer After-Work-Party im bayerischen Aschaffenburg auflegen. Das städtische Ordnungsamt sah nicht nur eine Gefahr für das „seelische und geistige Wohl von Minderjährigen“, sondern auch für die DJane selbst: „Frau Schäfer ist durch die explizite Darstellung ihres Körpers in der Öffentlichkeit in erhöhtem Maß in Gefahr, als Sexualobjekt betrachtet zu werden.“

Sohn von Bayerns Innenminister ist Porno-Rapper

Rapper Jackpot reimt über Gewalt, Sex, Alkohol und Drogen – selbstverständlich unter Verwendung des bösen F-Worts. Einer dürfte sich damit schwertun: Jackpots Vater – Bayerns oberster Sittenwächter und Innenminister Joachim Herrmann. Dieser hatte sich  in der Vergangenheit mit kuriosen Pressemitteilungen hervorgetan. Nun singt der Sohnemann solche Lieder wie Jede Frau bückt sich und Texte wie: „2010, ich hab alles gefickt. Hab Deine Mutter zu Jürgen Drews nach Malle geschickt…“:

Quelle: Abendzeitung

Dazu auch: Diskussion über Pornorap

Kein Weihnachtsfrieden

Leider ist eine alte behördliche Tradition aus der Mode gekommen, nämlich der so genannte Weihnachtsfrieden. Dieser begann für gewöhnlich eine Woche vor Weihnachten und endete Anfang Januar des nachfolgenden Jahres. In dieser Zeit wurden keine belastenden Bescheide und ablehnenden Verwaltungsakte erlassen.

Mit Datum vom 20. Dezember 2010 versendete die bayerische Landesmedienanstalt (BLM) einen Bußgeldbescheid gegen meinen Mandanten. Ihm wird vorgeworfen,

Inhalte verbreitet oder zugänglich gemacht zu haben, welche Darstellungen enthalten, die geeignet sind die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, ohne das durch technische oder sonstige Mittel oder durch zeitliche Begrenzung auf 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr sichergestellt wurde, dass die Wahrnehmung Kindern oder Jugendlichen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wurde.

Frohes Fest!

Meinungsfreiheit für Papamobil

Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Urteilen vom 8.März 2010 (Az. 10 B 09.1102 und 10 B 09.1837):

Die Verfügungen der Polizei gegen das 2006 in München beim Christopher-Street-Day mitgeführte „Papamobil“, mit dem Kritik an der Einstellung des Papstes gegenüber Homosexuellen geäußert wurde, waren rechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom heutigen Tag festgestellt und die entgegenstehenden Urteile des Verwaltungsgerichts München aufgehoben.

Die Kläger wollten am Christopher-Street-Day, einem Aufzug, mit dem gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung homosexueller Menschen demonstriert wird, mit einem als „Papamobil“ bezeichneten LKW teilnehmen, auf dessen Ladefläche eine Puppe saß, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für „männlich“ aufgestickt war. An den Seitenwänden des Lkw waren vier Plakate angebracht, auf denen jeweils Papst Benedikt XVI. zusammen mit folgenden Aussagen abgebildet war: „Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch. Homosexualität ist eine schwere Sünde! Homosexuellen ist „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen!“ Homosexuelle sind „gerufen, ein keusches Leben zu führen“. Auf allen Bildern war der Papst, dem eine Aids-Schleife an die weiße Soutane angeheftet war, mit einem übergezogenen Kondom am kleinen Finger der rechten Hand zu sehen. Auf zwei der Bilder waren Mund und Augen des Papstes geschminkt sowie die unter dem Pileolus hervorragenden Haare gefärbt. Auf diesen beiden Bildern hielt der Papst zusätzlich zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand ein weiteres Kondom. Die herbeigerufene Polizei, die von einer Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ausging, forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe unsichtbar auf der Ladefläche des Lkw zu verstauen und die Fotomontagen des Papstes zu entfernen. Das eingeleitete Strafverfahren gegen einen der Kläger war von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Anders als die Vorinstanz und die Polizei bewertete der Verwaltungsgerichtshof entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das „Papamobil“ als satirische Kritik, die von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen sei. Angesichts des Anlasses, bei dem der Lkw mitgeführt werden sollte, sowie der textlichen Aussagen auf den Plakaten sei von einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Einstellung der katholischen Kirche und ihrem Oberhaupt zu homosexuellen Lebensweisen auszugehen. Diese Kritik sei im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung hinzunehmen. Auch die satirische Einkleidung erfülle noch nicht den Tatbestand der Schmähkritik, weil es den Klägern um eine Auseinandersetzung um die Sache und nicht nur darum gegangen sei, die auf den Bildern dargestellte Person verächtlich zu machen. Die satirische Verfremdung der Bilder des Papstes sei so deutlich zu erkennen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum nicht zu der irrigen Einschätzung gelangen könne, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen. Daher setze sich im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit der Kläger gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch.

Der BayVGH hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen vorliegen.

Ficken für 1,50

Darf ein Partyveranstalter mit dem Spruch „Ficken 1,50 €“ werben? Oder werden damit „Frauen zu Ludern degradiert“, wie das Coburger Tageblatt meint? Wieviel ist der Euro in Ficktalern wert? Ist Luder ein vom Aussterben bedrohtes Wort? Und wurde Martin Luther als Martin Luder geboren? Fragen über Fragen…

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PS: Ficken ist ein Partyschnaps.

Sex in der Kirche

Tatort: Pfarrkirche in Rennertshofen (Bayern).

Tatzeit: 31. Dezember 2009 gegen 08.30 Uhr.

Täter: Polizist (26), Freundin (22).

Tatvorwurf: Geschlechtsverkehr während des Rosenkranzgebets.

Tatbestand: § 167 StGB, Störung der Religionsausübung?

Tatfolgen: Vorläufige Suspendierung vom Polizeidienst.

Sachdienliche Hinweise in der Augsburger Allgemeinen.

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Psalm 23,6: Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des Herrn immerdar.

Leichensex in Augsburg verboten

Der Plastinator Gunther von Hagens darf seine Skulptur, die zwei Leichen beim Liebesakt zeigt, in Augsburg nicht ausstellen. Es verstoße gegen die Würde der Verstorbenen und verletze das sittliche Empfinden der Allgemeinheit, begründete der zuständige Referent das Verbot mit Sofortvollzug, berichtet die Süddeutsche.

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Foto von jeanpierrelavoie

Bayerische Medienkontrolleure unter Korruptionsverdacht

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die das Privatfernsehen beaufsichtigt, gerät durch fragwürdige Geschäfte unter CSU-Parteifreunden ins Zwielicht. Der frühere Landtagsabgeordnete und langjährige Vorsitzende des Kontrollgremiums der Medienzentrale, Klaus Kopka, hat von den Betreibern des „Bayern Journal“ rund 215.000 Euro an „Darlehen“ erhalten, so die Süddeutsche Zeitung.

BLM-Präsident Ring erfuhr von den Zahlungen bereits im Frühsommer 2003, aber informierte nicht die Öffentlichkeit. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring ist zudem Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Auch hier hatte es nach einer undurchsichtigen Gutachtenvergabe den Vorwurf von Mauschelei gegeben. Die Bayern-SPD spricht von CSU-Filz in Reinkultur und fordert einen Bericht der Staatsregierung im Landtag.

Wolf-Dieter Ring

Sex & Drugs & Ballaballa

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Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann sagt:

Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt.

(Pressemitteilung vom 31. März 2009)

Kein Aprilscherz!

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