Schlagwort-Archive: Landgericht München

Französisch Super Spezial

Die Bewerbung von sexuellen Dienstleistungen mit „Französisch Spezial“ bzw. „Französisch Super Spezial“ ist in Bayern wettbewerbswidrig, weil die beiden Begriffe von den angesprochenen Verkehrskreisen als Oralverkehr ohne Kondom bzw. Oralverkehr ohne Kondom mit Aufnahme verstanden werden und damit ein Rechtsbruch nach § 6 der Bayerischen Hygieneverordnung in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG vorliegt.

Landgericht München I, Urteil vom 15. November 2012 (Az.: 17 HK O 14383/12)

Einmal Latex, immer Latex

Das Landgericht München hat eine Klage der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgewiesen (14.02.2012, Az.: 9 O 29610/11). Pauli wollte Fotos von ihr in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen verbieten lassen. Der beklagte Bayerische Rundfunk brachte die Aufnahmen im Zusammenhang mit einem Ex-Erotikmodel, das sich um eine Position als Landrätin bewarb. „Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Pauli will das Urteil anfechten. Bereits vor fünf Jahren kam es zu einem Rechtsstreit mit der Zeitschrift Park Avenue.