Das Landgericht München hat eine Klage der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgewiesen (14.02.2012, Az.: 9 O 29610/11). Pauli wollte Fotos von ihr in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen verbieten lassen. Der beklagte Bayerische Rundfunk brachte die Aufnahmen im Zusammenhang mit einem Ex-Erotikmodel, das sich um eine Position als Landrätin bewarb. „Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Pauli will das Urteil anfechten. Bereits vor fünf Jahren kam es zu einem Rechtsstreit mit der Zeitschrift Park Avenue.