Archiv für den Monat: Dezember 2013

Hallo Janine!

Frisch aus dem Giftschrank, Listenstreichung aus dem Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2013, Bekanntmachung Nr.15/2013 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

Hallo Janine!, John Lamond, Taschenbuch Nr. 20935, Ullstein Verlag GmbH, Berlin, indiziert durch Entscheidung Nr. 3467 (V) vom 26. Januar 1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 31. Januar 1989.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 355/13 vom 12. Dezember 2013 (Pr.976/13).

FREE DUMMY

Wegen folgender Bilder musste das Magazin DUMMY geschwärzt werden. Kunstfreiheit?

O Tannenbaum!!

Raffinierte Reklame des italienischen Onlineshops mysecretcase.com. Einen Tannenbaum in Mailand aufstellen und weihnachtlich mit Dildos dekorieren. Der Rest läuft nach Drehbuch. Städtische Sittenwächter entschmücken das Rundholz. Es folgen empörter Protest, Petition und Fotofutter auf Facebook. Fertig ist die Sau, die durchs globale Mediendorf getrieben werden kann. Von einheimischer Presse über Nachrichtenagenturen in den Rest der Welt

O Tannenbaum!!

Verbotene Kondomwerbung

Quelle: Youtube & Examiner

Lactatio Bernardi

Lactatio Bernardi

Bandwürmer und Jugendschutzbehörden

Alle Schriftsätze von Jugendschutzbehörden leiden unter mangelnder Verständlichkeit. Insbesondere Landesmedienanstalten errichten aus Textbausteinen labyrinthische Kompliziertheiten ersten Rangs. Beispielsweise wird jede Anhörung und jeder Bescheid mit folgenden oder sehr ähnlichen Bandwurmsätzen eingeleitet:

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

gemäß §§ 14 Abs. 1, 20 Abs. 1, 6 des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) vom 10./27. September 2002, in der ab 1. April 2013 gültigen Fassung des 13. RStV-Änderungsstaatsvertrags, ist die Landesmedienanstalt zuständig für die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen des JMStV. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gebildet, die im Einzelfall als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt tätig wird (vgl. § 14 Abs. 2 JMStV). Die KJM ist zuständig für die abschließende Beurteilung von Telemedien. Gemäß § 18 JMStV unterstützt Jugendschutz.net, die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle Jugendschutz aller Länder, die KJM bei deren Aufgaben…

 

Wild Rose

Wild Rose on Nowness.com

Das Prostitutionsgesetz

Das Prostitutionsgesetz besteht aus sechs Sätzen in drei Paragrafen. Nur mal so.

§ 1

Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

§ 2

Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.

§ 3

Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz