Tatort: Pfarrkirche in Rennertshofen (Bayern).
Tatzeit: 31. Dezember 2009 gegen 08.30 Uhr.
Täter: Polizist (26), Freundin (22).
Tatvorwurf: Geschlechtsverkehr während des Rosenkranzgebets.
Tatbestand: § 167 StGB, Störung der Religionsausübung?
Tatfolgen: Vorläufige Suspendierung vom Polizeidienst.
Sachdienliche Hinweise in der Augsburger Allgemeinen.
Psalm 23,6: Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des Herrn immerdar.
Mir gelingt die Subsumtion unter den Tatbestand nicht. Aber ich bin auch nur Wirtschaftsjurist…
Naja, eine „absichtliche und gröbliche“ Störung des Gottesdienstes wird wohl nicht das Ziel gewesen sein. Aber im Freistaat ticken die Uhren anders….
Beachtlich ist, dass es die Meldung in den britischen Boulevardjournalismus geschafft hat: http://www.thesun.co.uk/sol/homepage/news/2793236/Police-officer-facing-sack-after-having-noisy-sex-in-church-tower-above-New-Year-congregation.html