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Geschütztes Bützchen

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat am 9. März 2012 geurteilt (Az.: 6 U 62/11), dass die „streitgegenständliche Kussmundgraphik… Werkqualität im Sinne des § 2 Absatz 2 UrhG“ hat. Die „Graphik ist der freien Kunst zuzuordnen. Sie dient nicht einem Gebrauchszweck, sondern allein der Anschauung und ästhetischen Erbauung.“ Zudem weist sie „die im Rahmen der freien Kunst erforderliche Gestaltungshöhe auf.“

Nackter Ai Weiwei

Gegen den Künstler Ai Weiwei wird nach dessen Angaben nun auch wegen der Verbreitung von Pornografie ermittelt. Er liegt seit Jahren mit der chinesischen Regierung im Clinch. Anfang April war er wegen angeblicher Steuervergehen festgenommen und fast drei Monate ohne Anklage an einem unbekannten Ort arrestiert worden. Die Behörden fordern Zahlungen von 15 Millionen Yuan (rund 1,7 Millionen Euro). Ai Weiwei weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.

Zu den neuen Vorwürfen sagte Ai Weiwei: „Wenn sie Nacktheit als Pornografie sehen, dann lebt China noch in der Qing-Dynastie“. Unterstützer veröffentlichten nun eigene Nacktbilder auf einem Blog mit dem Titel: Ai Wei Fans‘ Nudity – Listen, Chinese Government: Nudity is not Pornography.

PS: In diesem Zusammenhang kann auch das Rätsel gelöst werden, wer anlässlich der 12.Documenta das ai-weiwei’sche Kunstwerk Template zum Einsturz brachte. Ich/Hulk.

 

Im Kampf für die Kunstfreiheit

Die Kunstfreiheit wird in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Im Gegensatz zu Presse- und Meinungsfreiheit findet keine ausdrückliche Beschränkung durch allgemeine Gesetze oder den Jugendschutz statt. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine Grundrechtsabwägung mit anderen Schutzgütern erfolgen. Soweit die Theorie.

Im vergangenen Jahr geriet das Kunstportal Erotisches zur Nacht ins Visier der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Diese Landesmedienanstalt, die zusammen mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) das Internet beaufsichtigt, untersagte eine weitere Verbreitung der Website, mit Androhung von Zwangsgeldern in vierstelliger Höhe bei Zuwiderhandlung. Der konkrete Vorwurf der Jugendschützer lautete, dass Texte verbreitet würden,

die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Darüberhinaus wurden drei Bußgeldbescheide erlassen, über deren Rechtmäßigkeit das Amtsgericht Tiergarten zu entscheiden hatte. Ganz offensichtlich war der zuständige Richter erstmals mit Kunst und Jugendschutz konfrontiert, denn auf meine Ausführungen zur eingeschränkten Anwendbarkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bei angemessener Abwägung mit der Kunstfreiheit, fiel seine Reaktion sehr knapp aus (Urteil vom 2. Dezember 2010, Az.: 339 OWi 1032/10):

Das erkennende Gericht teilt diese Auffassung nicht, denn das würde im Ergebnis dazu führen, dass der Betroffene als Künstler in einem „rechtsfreien Raum“ leben würde.

Mit dieser dürftigen Begründung zeigte sich das Kammergericht Berlin nicht zufrieden und hob das Urteil wieder auf (Beschluss vom 31. Januar 2011, Az.: 2 Ss 15/11), weil…

…der Senat nicht einmal ansatzweise in der Lage ist zu überprüfen, ob das Tatgericht die gebotene Grundrechtsabwägung vorgenommen hat.

Nun wird am 10. März 2011 vor dem Amtsgericht Tiergarten erneut für die Kunstfreiheit gekämpft. Aus Solidarität mit „Erotisches zur Nacht“ findet am Dienstag, 8. März 2011, eine Lesung statt. Dargeboten werden verbotene Texte des Kunstportals, unter anderem von Henryk M. Broder.

Bunny Art

Vor 50 Jahren eröffnete Hugh Hefner in Chicago seinen ersten Playboy Club. Das war auch die Geburtsstunde des „Bunny“. Mit diesem Kosenamen für kleine Hasen wurden die Bedienungen der Clubs getauft, passend zu ihren umgenähten Badeanzügen mit Fellpuschel auf dem Po und Hasenohren auf dem Kopf.

Jetzt hat Playboy Enterprises zusammen mit dem Warhol Museum (Pittsburgh) mehr als zwanzig Künstler dazu eingeladen eine eigene Interpretation des Bunny vorzunehmen. Das Ergebnis ist ab dem 27. August 2010 in der Rotofugi Gallery (Chicago) zu besichtigen.

Bild: Tim Biskup, „The Gorgon“, 2010.

Legoporno

Im Rathaus von Roskilde sorgt ein Kunstwerk, das zwei Spielzeugfiguren beim „Analsex“ darstellt, für einen Skandal. Das Bild des dänischen Künstlers Svend Ahnstrøm zeigt ein schwules Legopaar, Kurt und Anders, die sich grinsend in einem Park vergnügen. Die Ausstellung läuft noch bis zum 30. August 2010.

via Lokalavisen/Copenhagen Post