Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stellt in einer aktuellen Grundsatzentscheidung fest (Pr. 1079/14), dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken nicht unsittlich sind. Obschon der Roman Befreie mich, versklave mich eine „befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt“ enthalte, sei keine Jugendgefährdung durch sexualethische Desorientierung gegeben. Besonders thematisiert wird die Einwilligung der weiblichen Protagonistin, die eine „devote, unterwürfige Rolle einnimmt.“ In den Ausführungen findet sich zehnmal der Begriff „Safeword“. Das Buch ist seit 2011 auf dem Markt.
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