Schlagwort-Archive: Dresden

Konfrontationsschutz

Dresden. Porno-Alarm in den Einkaufstempeln der Landeshauptstadt. Schon zum wiederholten Mal laufen auf Werbebildschirmen am helllichten Tag vor Hunderten Passanten freizügige Sexfilme. Die Polizei ist nun auf der Suche nach den Sex-Hackern. Schreibt die BILD.

Im Übrigen richtet sich die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens nicht nur nach Jugendschutzrecht und dem Hackerparagraf, sondern auch nach § 184 Absatz 1 Nr. 6 StGB. Danach „wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, wer Pornografie „an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein.“

Die nackte Oberbürgermeisterin

Der für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige 4.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat am 16. April 2010 den Antrag der Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen.

Zum Sachverhalt:

Die Verfügungsbeklagte hatte im Internet ein Gemälde mit dem Titel „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ veröffentlicht, auf dem die Oberbürgermeisterin nackt – lediglich mit rosafarbenen Strapsen und Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette „bekleidet“ – zu sehen war. Im Zusammenhang mit dem Tag des offenen Ateliers in Dresden wurde das Gemälde – neben anderen Bildern der Künstlerin –  am 15. November 2009 in verschiedenen Zeitungen veröffentlicht. Nachdem die Malerin die Aufforderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung in Bezug auf die künftige Veröffentlichung und sonstige Verbreitung des Bildes abgelehnt hatte, stellte Oberbürgermeisterin Orosz Antrag auf Erlass einer  Einstweiligen Verfügung. Das Originalgemälde ist zwischenzeitlich verkauft.

Weiterlesen

Titten, Techno & Trompeten

Der Deutsche Werberat hat der Dresdner Diskothek „Fahrenheit 100“ eine Öffentliche Rüge wegen eines diskriminierenden Anzeigenmotivs erteilt. Unter der Überschrift „Titten, Techno & Trompeten“ ist ein Frauenunterleib im Tanga und gespreizten Beinen zu sehen. Die Stadt Dresden hatte sich an das Gremium mit der Bitte um Prüfung gewandt, nachdem das Ordnungsamt nach der Gewerbeordnung keine Möglichkeit zum Einschreiten gegen das Bild gesehen hatte.

Der Betreiber der Disko drohte dem Werberat rechtliche Konsequenzen für den Fall einer Öffentlichen Rüge an. Er hatte sein Anzeigenmotiv damit gerechtfertigt, dass es sich bei „Titten, Techno und Trompeten“ um einen Filmtitel handelt.

Das Gremium war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kombination von Überschrift und Frauenunterleib gegen seine Verhaltensgrundsätze zur Herabwürdigung von Personen verstoße. Danach dürfen Menschen nicht auf ihre rein sexuelle Funktion in der kommerziellen Werbung reduziert werden.

(Aus einer Pressemitteilung des Deutschen Werberats vom 19. Januar 2010.)