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Konfrontationsschutz

Dresden. Porno-Alarm in den Einkaufstempeln der Landeshauptstadt. Schon zum wiederholten Mal laufen auf Werbebildschirmen am helllichten Tag vor Hunderten Passanten freizügige Sexfilme. Die Polizei ist nun auf der Suche nach den Sex-Hackern. Schreibt die BILD.

Im Übrigen richtet sich die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens nicht nur nach Jugendschutzrecht und dem Hackerparagraf, sondern auch nach § 184 Absatz 1 Nr. 6 StGB. Danach „wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, wer Pornografie „an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein.“

Jurist verurteilt wegen Porno-Download

Wegen der Verbreitung pornografischer Filme und Verstoßes gegen das Urheberrecht muss ein angehender Jurist aus Krefeld insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe zahlen. Außerdem wurde sein Computer eingezogen. Mehr bei rp-online.de

Merke: Jura-Studium schützt vor Strafe nicht!

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via wb-law