Der Deutsche Werberat hat der Dresdner Diskothek „Fahrenheit 100“ eine Öffentliche Rüge wegen eines diskriminierenden Anzeigenmotivs erteilt. Unter der Überschrift „Titten, Techno & Trompeten“ ist ein Frauenunterleib im Tanga und gespreizten Beinen zu sehen. Die Stadt Dresden hatte sich an das Gremium mit der Bitte um Prüfung gewandt, nachdem das Ordnungsamt nach der Gewerbeordnung keine Möglichkeit zum Einschreiten gegen das Bild gesehen hatte.
Der Betreiber der Disko drohte dem Werberat rechtliche Konsequenzen für den Fall einer Öffentlichen Rüge an. Er hatte sein Anzeigenmotiv damit gerechtfertigt, dass es sich bei „Titten, Techno und Trompeten“ um einen Filmtitel handelt.
Das Gremium war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kombination von Überschrift und Frauenunterleib gegen seine Verhaltensgrundsätze zur Herabwürdigung von Personen verstoße. Danach dürfen Menschen nicht auf ihre rein sexuelle Funktion in der kommerziellen Werbung reduziert werden.
(Aus einer Pressemitteilung des Deutschen Werberats vom 19. Januar 2010.)