Schlagwort-Archive: Marke

F-Girls

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2011 (Az.: 27 W (pat) 546/11) zur Eintragung der Wort-Bildmarke „F-Girls“:

In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 015 088.5 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 6. Dezember 2011 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Werner beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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Harry Popper

Die gestrige Verhandlung vor dem schweizerischen Kantonsgericht Schwyz klang auf den ersten Blick langweilig: „Direktprozess, betreffend Marken- und Lauterkeitsrecht; Klage auf Nichtigerklärung der Schweizer Marke Nr. 542 377.“ Doch dahinter steckte ein spannender Fall.

Der Name, der gerichtlich für nichtig erklärt werden soll, gehört dem Erotikunternehmen Magic X. Seit 2006 hat es „Harry Popper“ beim eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum als Marke für Kondome eingetragen.

Der amerikanische Filmverleiher Warner Brothers fühlte sich an die Figur „Harry Potter“ erinnert, an der er weltweit die Rechte trägt. Der Hollywoodgigant glaubt, dass das Kondom mit dem Zauberschüler zu verwechseln sei. Er fordert von „Magic X“ deshalb seit zwei Jahren, die Präservative aus den Verkaufsregalen zu nehmen.

via landbote.ch

Einspruch!

Gastbeitrag von Tobias Kläner

Momentan läuft auf RTL, jeden Mittwoch um 21.15 Uhr, wieder das Format „Einspruch – die Show der Rechtsirrtümer“. Man kann vom Niveau der Sendung nun halten was man möchte. Ich persönlich finde es allerdings immer erfrischend, wenn Juristen „normalen Menschen“ in einfachen Worten erklären können, was Recht ist und was nicht. Insoweit möchte ich Professor Dr. Ralf Höcker ein Kompliment aussprechen. Dass es RTL jedoch nicht allein darauf angelegt hat, dem Volk das Recht nahe zu bringen, zeigt eine entsprechende Markenanmeldung der RTL Television GmbH aus dem Jahre 2008.

So weit, so gut. Für Entzücken sorgen aber die angemeldeten Klassen beziehungsweise ein Blick ins Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Möglicherweise fehlt mir als Jurist da dann doch etwas die Marketing- und Produktfantasie. Ich erbitte Nachhilfe von allen Betriebswirten: Gibt es für ein solches „Markenprodukt“ eine reale Zielgruppe? Welche Formen des Vertriebs könnte RTL angedacht haben?

Und vielleicht auch noch: Quo vadis, RTL?

Fucking hell

In den Bars rund um die Welt kann bald „Fucking hell“ getrunken werden: Nach einem langen Streit mit dem europäischen Markenamt konnte sich eine deutsche Bierbrauerei durchsetzen. Das Amt hatte den Namen abgelehnt, weil er gegen die guten Sitten verstoße. Dem widersprach die Firma: Es sei ein helles Bier und werde im oberösterreichischen Ort Fucking gebraut. In Deutschland ist die Marke bereits angemeldet.

via MarkenBlog

Abmahnungen wegen Dildoparty

Wer den Begriff „Dildoparty“ zu Werbezwecken verwendet, der muss seit einigen Wochen mit bösen Briefen rechnen. Denn die Kanzlei Hübsch & Weil verschickt für den Inhaber der gleichlautenden europäischen Marke (HABM-Registernummer 008317224, siehe unten) kostenpflichtige Abmahnungen. Interessantes Detail: Das deutsche PMA hatte im Jahr 2007 die Markenanmeldung Dildoparty wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 II Nr. 1 Markengesetz) zurückgewiesen. Das gleiche Schicksal dürfte auch die neue europäische Marke ereilen…

dildoparty-marke-habm

Update: LG Hamburg, Urteil vom 15. Juli 2010 (Az.: 315 O 70/10)

VIAGRA vs. STYRIAGRA

+++ Pressemitteilung zu Halloween. Pfizer verklagt Kürbiskerne +++

Pfizer Inc. konnte sich erfolgreich in einem österreichischen Markenrechtsverletzungsverfahren zu seiner berühmten Marke VIAGRA durchsetzen. Pfizer machte geltend, dass die Bezeichnung „STYRIAGRA“ für den Vertrieb von blau gefärbten Kürbiskernen die Markenschutzrechte für seine Wortmarke VIAGRA verletze.

halloween

Vollständige Pressemitteilung von Pfizer.

Foto von euart.

Markeneintragung „Hardcore“

Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27. Februar 2009:

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht.

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

– Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
– Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
– Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40).

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.