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Harry Popper

Die gestrige Verhandlung vor dem schweizerischen Kantonsgericht Schwyz klang auf den ersten Blick langweilig: „Direktprozess, betreffend Marken- und Lauterkeitsrecht; Klage auf Nichtigerklärung der Schweizer Marke Nr. 542 377.“ Doch dahinter steckte ein spannender Fall.

Der Name, der gerichtlich für nichtig erklärt werden soll, gehört dem Erotikunternehmen Magic X. Seit 2006 hat es „Harry Popper“ beim eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum als Marke für Kondome eingetragen.

Der amerikanische Filmverleiher Warner Brothers fühlte sich an die Figur „Harry Potter“ erinnert, an der er weltweit die Rechte trägt. Der Hollywoodgigant glaubt, dass das Kondom mit dem Zauberschüler zu verwechseln sei. Er fordert von „Magic X“ deshalb seit zwei Jahren, die Präservative aus den Verkaufsregalen zu nehmen.

via landbote.ch