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Säuberungsaktionen

blitzblankHeute starten Google und Facebook umfangreiche Säuberungsaktionen. Betroffen sind auf Blogger.com alle werbefinanzierten Blogs der Kategorie „adult“ und bei Facebook alle Anzeigen auf Pages und Groups mit „sexual content“. Den Schmuddelseiten soll der Saft abgedreht werden. Blitzblank muss es sein…

L’Étude de Nu

Schon wieder Nippelalarm bei Facebook. Diesmal wegen einer Schwarz-Weiß-Aufnahme aus den 40er-Jahren – L’Étude de Nu – erstellt von der französischen Fotografin Laure Albin Guillot (1879-1962). Betroffen ist das auf zeitgenössische Foto- und Videokunst spezialisierte Pariser Museum Jeu de Paume, dessen Facebook-Seite gesperrt wurde. Mittels Pornobalken konnte die Situation entschärft werden. Das Museum ist angesäuert: „Nicht zwischen einem Kunstwerk und einem Bild mit pornografischem Charakter zu unterscheiden ist eine nicht nur zweifelhafte, sondern vor allem gefährliche Vermischung.“

Pünktchen

Facebook hat mal wieder zugeschlagen und The New Yorker für einen Tag aus dem sozialen Netzwerk verbannt, weil ein Cartoon von Mick Stevens gegen die Gemeinschaftsstandards hinsichtlich „Nacktheit und Pornographie“ verstoßen haben soll. Die Verbannten nehmen es mit Humor und vergleichen die männlichen und weiblichen Pünktchen.

Kleingedrucktes

Wer über soziale Netzwerke oder andere Plattformen publiziert, der wird vom Kleingedruckten häufig und heftig eingeschränkt. Besonders wenn es um nackte Tatsachen geht, sind US-amerikanische Unternehmen mehr als spröde. So hat Facebook bereits klassische Gemälde, Puppennippel und die Zeitschrift EMMA zensiert. In den Terms unter Punkt 3.7 heißt es lapidar:

Du wirst keine Inhalte posten, die.. Nacktheit.. enthalten.

Ähnliches findet sich bei YoutubeTwitter, Flickr und WordPress.com. Wo die Grenzen zwischen erlaubter und verbotener Nacktheit verlaufen ist meist unklar. Ein weiteres unschönes Beispiel ist Apple: Wer als Entwickler eine App in den Store einstellen will, der muss vorab das öffentlich nicht zugängliche „iOS Developer Program License Agreement“ unterzeichnen, in dem geregelt ist:

Applications may be rejected if they contain content or materials of any kind (text, graphics, images, photographs, sounds, etc.) that in Apple’s reasonable judgment may be found objectionable, for example, materials that may be considered obscene, pornographic, or defamatory.

Gerade bei der Frage was obszön ist, scheiden sich die Geister. Und so sind bereits viele Inhalte dem Apfel zum Opfer gefallen: FOCUSFunny Shoppers, Moby Dick

Gleitgel von Facebook

Facebook testet eine neue Funktion. Wer sein „Gefällt mir“ an Organisationen oder Unternehmen vergibt, erlaubt diesen ein Posting im eigenen Nachrichtenstrom. Mehrere Beispiele hat ZDNet gesammelt, unter anderem von einem Nutzer, der mit seinem „Like“ für den Onlineshop drugstore.com gleich Werbung für Gleitgel untergeschoben bekam.

Facebook unterliegt Faceporn

Im Oktober 2010 klagte Facebook gegen Faceporn wegen „Rufschädigung,  Verwirrung und Verwässerung“ hinsichtlich der eigenen Marke. Gestern wurde die Klage abgewiesen, nach einem so genannten Calder-Test, der auf dem Präzedenzfalll Calder v. Jones beruht.

via XBiz

Schotter-Mizi

Ein nackter Hintern erschüttert die Politik in Österreich. Auf Facebook war am 3. Mai eine Satire in Zusammenhang mit Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) erschienen. Aber nicht auf irgendeiner Seite, sondern auf derjenigen von Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider. Dieser sprach von einem „bedauerlichen Vorfall“. Ein Mitarbeiter habe den Kommentar „versehentlich“ online gestellt. Die Bundesleiterin der ÖVP-Frauen, Dorothea Schittenhelm, forderte Scheider zum Rücktritt auf. Das Posting sei „zutiefst empörend und menschenverachtend“. „Eine derartig geschmacklose Art und Weise, mit Menschen umzugehen, ist unerträglich und hat keinen Platz in der österreichischen Politik“.

Quelle: futurezone.at

Facebook zensiert EMMA

Ausgerechnet die feministische Zeitschrift EMMA wurde von Facebook zensiert, weil das Titelbild der aktuellen Ausgabe eine halbnackte Demonstrantin der ukrainischen Frauengruppe FEMEN zeigt. Das soziale Netzwerk beruft sich auf seine Standards: „Wir erlauben keine Nacktheit und Pornografie auf unserer Seite. Jegliche Inhalte, die unangemessen sexuell sind, werden entfernt.“ Mittlerweile ist das Bild entschärft. Der Witz an dieser Geschichte: Im August 1978 hatte EMMA den Stern verklagt, wegen nackter Frauen auf dem Titel.

Der Ursprung der Welt

Ein Franzose verklagt Facebook, denn das Netzwerk sperrte sein Profil, weil er das Gemälde Der Ursprung der Welt von Gustave Courbet hochgeladen hatte. Nun wurde die französische Niederlassung des US-Unternehmen aufgefordert, dass Bild freizugeben und Schadensersatz zu leisten. Facebook beruft sich dagegen auf seine Nutzungsbedingungen, die Nacktheit verbieten.

Facebook verklagt Faceporn

In sozialen Netzwerken findet nicht nur die Anbahnung von geschäftlichen, sondern auch von privaten Kontakten statt. Wer allerdings intimere Fotos zeigen möchte, wird zumeist von den Nutzungsbedingungen ausgebremst. Diese Lücke plante Faceporn zu schließen und bezeichnete sich selbst als „the number one socializing porn and sex network“.

Nun wurde am 15. Oktober 2010 die Klage „Facebook v. Pederson“ beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht. Die Firma Facebook, Inc. geht gerichtlich gegen Thomas Pederson vor, weil er unter der Domain faceporn.com sein sehr erwachsenes soziales Netzwerk betreibt und hinsichtlich Logo- und Seitengestaltung bei Facebook abgekupfert haben soll.

Gegenüber Computerworld äußerte sich Pressesprecher Simon Axte dahingehend, dass die Marke Facebook gegen „Rufschädigung,  Verwirrung und Verwässerung“ geschützt werden müsse. Aktuell hat Faceporn seine Webseite gesperrt, wegen „unvorhergesehener Umstände“, wie es bei Twitter heißt.

Bereits in der Vergangenheit verklagte Facebook andere soziale Netzwerke, die die Worte „face“ oder „book“ verwendeten, beispielsweise die Portale PlaceBook und Teachbook.