Archiv der Kategorie: Allgemeines

Bunny Art

Vor 50 Jahren eröffnete Hugh Hefner in Chicago seinen ersten Playboy Club. Das war auch die Geburtsstunde des „Bunny“. Mit diesem Kosenamen für kleine Hasen wurden die Bedienungen der Clubs getauft, passend zu ihren umgenähten Badeanzügen mit Fellpuschel auf dem Po und Hasenohren auf dem Kopf.

Jetzt hat Playboy Enterprises zusammen mit dem Warhol Museum (Pittsburgh) mehr als zwanzig Künstler dazu eingeladen eine eigene Interpretation des Bunny vorzunehmen. Das Ergebnis ist ab dem 27. August 2010 in der Rotofugi Gallery (Chicago) zu besichtigen.

Bild: Tim Biskup, „The Gorgon“, 2010.

Der gefickte Esel

Wird ein Fussballverein zur Zahlung einer Geldstrafe durch das Verbandssportgericht verurteilt, weil ein Zuschauer durch den Zuruf „Fick Deinen Esel“ einen gegnerischen Spieler beleidigt, so hat der Verein gegen den Zuschauer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung eines Gefälligkeitsverhältnisses eigener Art mit besonderen Sorgfaltspflichten im Sinne des §§ 280, 241 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB analog. (Leitsatz)

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Cybersex via Skype

Wie der Kollege Udo Vetter in seinem Blogbeitrag Skype: Staat hört mit berichtet, verfügen staatliche Ermittler mittlerweile über entsprechende Technik, um sich in Chatsoftware einzuklinken. Da diese Software auch für intime Gespräche bis hin zu „Cybersex“ genutzt wird, stellt sich die Frage: Erfolgen die Lauschangriffe nach den rechtlichen Regularien? Und ist die Intimsphäre bei der strategischen Telekommunikationsüberwachung ausreichend geschützt?

Gemäß dem G-10-Gesetz dürfen die Nachrichtendienste keine Aufzeichnungen vornehmen, wenn der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefährdet ist. Dieser Schutz umfasst „auch Gefühlsäußerungen, Äußerungen des unbewussten Erlebens sowie Ausdrucksformen der Sexualität“, laut Urteil des Bundesverfassungsgericht zum „Großen Lauschangriff“ (1 BvR 2378/98). Demnach müsste Cybersex via Skype für Polizei und Dienste ein unantastbarer Bereich sein. Ob in der Praxis das Privatleben von den Überwachern tatsächlich verschont bleibt, ist zu bezweifeln. Jedenfalls werden die technologischen Möglichkeiten immer umfangreicher. Vielleicht macht der Staat neben einem eigenen Mailservice (De-Mail), demnächst noch einen Chatdienst auf!?

Legoporno

Im Rathaus von Roskilde sorgt ein Kunstwerk, das zwei Spielzeugfiguren beim „Analsex“ darstellt, für einen Skandal. Das Bild des dänischen Künstlers Svend Ahnstrøm zeigt ein schwules Legopaar, Kurt und Anders, die sich grinsend in einem Park vergnügen. Die Ausstellung läuft noch bis zum 30. August 2010.

via Lokalavisen/Copenhagen Post

Harry Popper

Die gestrige Verhandlung vor dem schweizerischen Kantonsgericht Schwyz klang auf den ersten Blick langweilig: „Direktprozess, betreffend Marken- und Lauterkeitsrecht; Klage auf Nichtigerklärung der Schweizer Marke Nr. 542 377.“ Doch dahinter steckte ein spannender Fall.

Der Name, der gerichtlich für nichtig erklärt werden soll, gehört dem Erotikunternehmen Magic X. Seit 2006 hat es „Harry Popper“ beim eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum als Marke für Kondome eingetragen.

Der amerikanische Filmverleiher Warner Brothers fühlte sich an die Figur „Harry Potter“ erinnert, an der er weltweit die Rechte trägt. Der Hollywoodgigant glaubt, dass das Kondom mit dem Zauberschüler zu verwechseln sei. Er fordert von „Magic X“ deshalb seit zwei Jahren, die Präservative aus den Verkaufsregalen zu nehmen.

via landbote.ch

Wichtige Statistiken

graphjam.com

Jesus mit Phallus?

Wegen dieser Abbildung von Jesus Christus mit phallisch anmutenden Bauchmuskeln erhielt der Blogger Malte Welding kriminalpolizeiliche Post. Tatvorwurf: § 166 StGB, Beschimpfung von Bekenntnissen. Das Gemälde stammt aus der katholischen Kirche St.Charles Borromeo in Warr Acres (Oklahoma/USA) und hatte bereits im Frühjahr eine Kontroverse ausgelöst. Ähnliche Bilder aus der klassischen und modernen Malerei tauchen immer wieder auf (siehe oben).

Porno-Freak

Herzlichen Glückwunsch, Wolfgang Völz! Zum heutigen 80. Geburtstag noch mal richtig Dampf abzulassen, sich als schamfreier Pornokonsument zu outen und dabei Feuchtgebiete trocken zu legen. Dazu haben die meisten Schauspieler keine Traute.

Aus dem B.Z.-Interview vom 15. August 2010:

„Die Leute haben eine falsche Schamesschwelle. Ich bin… ein großer Porno-Freak. Ich lese gerne sehr gut geschriebene Porno-Bücher… Na, es gibt wirklich gutes Zeug, richtig tolle Dinger. Man muss ja nicht das von der Dingsda lesen, die sich immer am Po puhlt und nicht rasiert… Zuerst versuche ich, eine Verkäuferin zu erwischen, die bekommt dann meist einen roten Kopf. Manche sagen dann ganz leise: Das ist sehr gut.“

Scooby FAIL

Beate Uhse – Ich will Freiheit für die Liebe

Ihr Name steht für Herausforderung und Provokation. Sie gehört zu den großen Persönlichkeiten der jungen Bundesrepublik Deutschland, zu denen, die das Land und die Menschen ihrer Zeit geprägt haben. Sie war eine Abenteuerin, eine Kämpferin, Ehefrau und Mutter – vor allem aber war sie eine herausragende Unternehmerin, die die Welt verändern wollte. Heute ist „Beate Uhse“ eine Weltmarke in Sachen „sex sells“. Das ZDF verfilmt für einen großen Sonntagabend-Event, 20.15 Uhr, ihr Leben und Wirken unter dem Arbeitstitel „Beate Uhse – Ich will Freiheit für die Liebe“.

Der Film erzählt von einer Frau, die ihr Leben dem Aufbau einer legendären Firma gewidmet hat und anhand von Ratgebern und Produkten den Menschen ihrer Zeit zur lustvolleren, freieren Sexualität verhelfen wollte. Die Produktion spannt einen Bogen vom Ende des Zweiten Weltkriegs über den Beginn von Beate Uhses Karriere, die legendäre „Schrift X“ und den Verkauf der ersten Präservative bis weit in die 50er und 60er Jahre hinein. Erzählt wird von ihren zahlreichen Kontrahenten, von den Widerständen, den unzähligen Prozessen, in denen sich Beate Uhse ihren Widersacher mit Sachverstand und Humor entgegensetzte.

ZDF-Pressemitteilung vom 12. August 2010