Wie der Kollege Udo Vetter in seinem Blogbeitrag Skype: Staat hört mit berichtet, verfügen staatliche Ermittler mittlerweile über entsprechende Technik, um sich in Chatsoftware einzuklinken. Da diese Software auch für intime Gespräche bis hin zu „Cybersex“ genutzt wird, stellt sich die Frage: Erfolgen die Lauschangriffe nach den rechtlichen Regularien? Und ist die Intimsphäre bei der strategischen Telekommunikationsüberwachung ausreichend geschützt?
Gemäß dem G-10-Gesetz dürfen die Nachrichtendienste keine Aufzeichnungen vornehmen, wenn der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefährdet ist. Dieser Schutz umfasst „auch Gefühlsäußerungen, Äußerungen des unbewussten Erlebens sowie Ausdrucksformen der Sexualität“, laut Urteil des Bundesverfassungsgericht zum „Großen Lauschangriff“ (1 BvR 2378/98). Demnach müsste Cybersex via Skype für Polizei und Dienste ein unantastbarer Bereich sein. Ob in der Praxis das Privatleben von den Überwachern tatsächlich verschont bleibt, ist zu bezweifeln. Jedenfalls werden die technologischen Möglichkeiten immer umfangreicher. Vielleicht macht der Staat neben einem eigenen Mailservice (De-Mail), demnächst noch einen Chatdienst auf!?