Archiv der Kategorie: Allgemeines

„Kommunisten verteilen Sex-Kulis an Erstklässler“

Wie BILD berichtet, verteilte die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) an mehreren Essener Grundschulen kleine Schultüten für die neuen Erstklässler. Darin enthalten ein Kugelschreiber mit Leuchtfunktion, der auf Knopfdruck das Bild eines halbnackten Pinup-Girls an die Wand projiziert.

Martina Huxoll, stellvertretende Geschäftsführerin Kinderschutzbund NRW: „So etwas hat grundsätzlich nichts in einer Schultüte für Erstklässler zu suchen.“

Polizeisprecher Peter Elke: „Wir haben Ermittlungen wegen der Verbreitung pornografischer Schriften aufgenommen, verfolgen mehrere Anzeigen.“

Patrik Köbele, Kreisvorstand der Essener DKP: „Da ist uns eine peinliche Panne passiert.“

Wie Kugelschreiber zur Sexualaufklärung eingesetzt werden können, zeigt Buzzfeed:

Frisch aus dem Giftschrank (August 2010)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.130 vom 31. August 2010, Bekanntmachung Nr.10/2010 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

Big Zapper, indiziert durch Entscheidung Nr. 2346 (V) vom 30. August 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 182 vom 28. September 1985.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 181/10 vom 16. August 2010 (Pr. 686/10)

Die Nonne und das Biest, indiziert durch Entscheidung Nr. 2356 (V) vom 11. September 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 182 vom 28. September 1985.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 188/10 vom 16. August 2010 (Pr. 780/10)

Venus in der Brunst, indiziert durch Entscheidung Nr. 2367 (V) vom 18. September 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 182 vom 28. September 1985.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 191/10 vom 17. August 2010 (Pr. 781/10)

Der neue JMStV

Es wird Zeit, dass der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt, denn es mehren sich die Verfahren wegen Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen gemäß dem geltenden § 5 JMStV nur zwischen 22 Uhr bzw. 23 Uhr und 6 Uhr im Internet gezeigt werden. Diese Regelung nennt sich Sendezeitbegrenzung, steht seit 2003 im Staatsvertrag und ist der Röhrenradio-Weltsicht des Gesetzgebers geschuldet.

Leider wurde es im Rahmen der JMStV-Novellierung versäumt die Sendezeitbegrenzung abzuschaffen. Stattdessen dürfen Internetanbieter ab 1. Januar 2011 eine „freiwillige“ Alterskennzeichnung ihrer Websites vornehmen. Alterskennzeichen sind keine gute Lösung, aber besser als Sendezeiten. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Schade, dass sich die Debatte im Netz nicht mit den weiteren Problemfeldern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschäftigte. Beispielsweise den strengeren Vorschriften für Altersverifikationssysteme oder den Sperrungsverfügungen. Besonders die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen nach § 20 Abs.4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.4 RStV birgt eine Sprengkraft, die weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht.

Foto: Schreiben aus aktuellen Verfahren wegen Verbreitung so genannter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte von den folgenden Landesmedienanstalten: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).

Wochenend Sex – für Sie und Ihn

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Entscheidung Nr. 5726 vom 10. Juni 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 93 vom 25. Juni 2010.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer 627. Sitzung vom 10. Juni 2010 beschlossen:

Das Magazin „Wochenend Sex  – für Sie und Ihn“ Nr. 2/2010, SPN Zeitschriften Verlags GmbH, Hamburg, wird in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

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Pornosümpfe im WWW

„Das World Wide Web ist ein Informationsdschungel, in dem man Wissensschätze und kostbare Kommunikationsblumen ebenso findet wie skrupellose Datenräu­ber, Abzockmoskitos oder Porno­sümpfe.“

Regina Görner (CDU) zum Bericht „Kompetenzen in einer digital geprägten Kultur“ der Expertenkommission des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) , August 2010.

Aufklärung

YouTube startet Movies

YouTube hat unter Movies über 400 Filme in voller Länge eingestellt, und zwar kostenlos. Sortiert in sechszehn Kategorien (u.a. Action, Bollywood, Comedy, Doku, Horror, Mystery, Science-Fiction) stehen die Streifen im Stream zur Verfügung, beispielsweise Pool Party.

Homer Simpson

Nacktwahlkampf 1994

Zur Bundestagswahl 1994 zog Thomas Krüger blank. Heute ist er Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Ausweis mit Mängeln

Am 1. November 2010 startet die Einführung des ePA neuen Personalausweises. Bereits im Vorfeld wurden gravierende Mängel festgestellt. PlusMinus prüfte in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club die Basis-Lesegeräte. Offenbar ist es  problemlos möglich, sensible Daten abzufangen – einschließlich der geheimen PIN. Der PlusMinus-Bericht wird am heutigen Dienstag um 21.50 Uhr auf ARD versendet.

Zusätzlich schießt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im jüngsten Halbjahresbericht gegen den Personalausweis, soweit er zur „Volljährigkeitsprüfung mittels persönlicher Identifizierung“ eingesetzt werden soll. Denn er sei „keinesfalls per se als Authentifizierungsinstrument geeignet, auch wenn im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu § 18 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAG) ausdrücklich festgehalten wird, dass der Personalausweis vom Personalausweisinhaber dazu verwendet werden kann, seine Identität gegenüber Dritten elektronisch nachzuweisen.“