Schlagwort-Archive: Indizierung

Bushido, der Sittengefährder

Was Bushido von sich gibt, das darf „nicht für bare Münze genommen werden“, stellte das Landgericht Berlin im August 2012 fest. Auf Grundlage dieser sehr vernünftigen Überlegung wurde eine Schmerzensgeldforderung wegen Beleidigung von 100.000 Euro auf 8.000 Euro reduziert. Weniger glimpflich kam der Rapper im Jahr 2005 davon, als die Bundesprüfstelle zwei seiner Alben auf die Liste jugendgefährdender Medien setzte. In der Indizierungsentscheidung zu Vom Bordstein bis zur Skyline wird festgestellt, dass seine Musik geeignet sei Jugendliche „sittlich zu gefährden“ (Entscheidung Nr. 5312 vom 1. November 2005). Auch das Album Electro Ghetto gilt wegen des Titels „Gangbang“ als „grenzwertig pornographisch“ (Entscheidung Nr. 5358 vom 1. Dezember 2005). In der Begründung heißt es:

Das Lied „Gangbang“ enthält insbesondere im Refrain Schilderungen sexueller Handlungen, die das 12er-Gremium als grenzwertig pornographisch, zumindest aber als sexualethisch desorientierend einstuft. Mit derben Ausdrücken („Ein Schwanz in den Arsch, ein Schwanz in den Mund / Ein Schwanz in die Fotze, jetzt wird richtig gebumst“) wird dort Gruppensex in Form eines so genannten „Gangbangs“ beschrieben, also die Mehrfachpenetration einer Frau durch eine größere Gruppe von Männern. Das Wort „Gangbang“ stammt aus dem Englischen, von gang („Gruppe“) und bang (ugs. für „koitieren“), und wurde zunächst ausschließlich als Beschreibung einer Gruppenvergewaltigung verwendet. Heute kann dieses Wort auch als Bezeichnung für eine freiwillige Mehrfachpenetration dienen (www.wikipedia.org).

Wochenend Sex – für Sie und Ihn

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Entscheidung Nr. 5726 vom 10. Juni 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 93 vom 25. Juni 2010.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer 627. Sitzung vom 10. Juni 2010 beschlossen:

Das Magazin „Wochenend Sex  – für Sie und Ihn“ Nr. 2/2010, SPN Zeitschriften Verlags GmbH, Hamburg, wird in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

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Rammsteineske Entscheidung

Mit einem brutalen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln am 31. Mai 2010 (Az.: 22 L 1899/09) der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) den Arsch versohlt. Diese indizierte im November letzten Jahres das Album „Liebe ist für alle da“ von Rammstein wegen „verrohender Wirkung“. Dagegen setzte sich die Gruppe mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr und traf nun bei den rheinischen Richtern auf offene Ohren. In der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wird mit deutlichen Worten die „fehlende konkrete Würdigung“ der „Schutzgüter Jugendschutz und Kunstfreiheit“ gerügt. Insbesondere habe die Bundesprüfstelle „ihre Begutachtungsaufgabe nicht erfüllt“ und „wesentliche Aspekte…  völlig unberücksichtigt gelassen“. Abschließend heißt es: „Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis (der Bundesprüfstelle) seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet.“ Autsch.

PS: Das Verwaltungsgericht wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.