Schlagwort-Archive: Landesmedienanstalten

Der neue JMStV

Es wird Zeit, dass der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt, denn es mehren sich die Verfahren wegen Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen gemäß dem geltenden § 5 JMStV nur zwischen 22 Uhr bzw. 23 Uhr und 6 Uhr im Internet gezeigt werden. Diese Regelung nennt sich Sendezeitbegrenzung, steht seit 2003 im Staatsvertrag und ist der Röhrenradio-Weltsicht des Gesetzgebers geschuldet.

Leider wurde es im Rahmen der JMStV-Novellierung versäumt die Sendezeitbegrenzung abzuschaffen. Stattdessen dürfen Internetanbieter ab 1. Januar 2011 eine „freiwillige“ Alterskennzeichnung ihrer Websites vornehmen. Alterskennzeichen sind keine gute Lösung, aber besser als Sendezeiten. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Schade, dass sich die Debatte im Netz nicht mit den weiteren Problemfeldern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschäftigte. Beispielsweise den strengeren Vorschriften für Altersverifikationssysteme oder den Sperrungsverfügungen. Besonders die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen nach § 20 Abs.4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.4 RStV birgt eine Sprengkraft, die weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht.

Foto: Schreiben aus aktuellen Verfahren wegen Verbreitung so genannter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte von den folgenden Landesmedienanstalten: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).

Zensur und Internetverbot für Kinder

Gastbeitrag von Timo Rieg

Landesmedienanstalten haben ein erhebliches Problem: Kein Mensch braucht sie. Das wäre nicht so schlimm und das Schicksal so vieler Behörden, wären sich dessen nur wenigsten viele Menschen bewusst. Doch zum Bedauern der weltfern organisierten Behördianer müssen sich nur ein paar private Rundfunkveranstalter mit ihnen herumärgern, das Gros der Bevölkerung ahnt nichteinmal, was die Bundesländer da geschaffen haben.

Darum ist es schon lange das Bestreben der Landesmedienanstalten, allen voran der nordrhein-westfälischen LfM, ihre Kontrollmacht in Bereiche auszudehnen, die den Bürgern lieb und teuer sind. Und da wäre vor allem das Internet zu nennen. (Der Weg dahin ist gar nicht so steil, wie es Außenstehenden erscheinen mag: Man deklariert einfach kurzerhand einen großen Teil der Web-Angebote als “Rundfunk” und ist mithin für diesen Bereich des Internets zuständig, der Rest wird mit Stichworten wie Medienbildung, Bürgermedien oder Jugendmedienschutz der eigenen Fuchtel unterworfen – so grob skizziert der Plan.)

Weiterlesen