Archiv der Kategorie: Allgemeines

Gelbe Engel

Um sie vor Verkehrsunfällen im klassischen Sinn zu schützen, müssen Gunstgewerblerinnen am Straßenstrich von Els Alamus in Spanien künftig gelbe Warnwesten tragen, berichtet SPON. Zu dieser Meldung bringt der britische Telegraph ein passendes Symbolbild:

via FailBlog

Klarer Wortlaut

Seit mehreren Jahren streite ich mit Landesmedienanstalten über die Frage, ob Bußgelder verhängt werden dürfen, wenn Internetanbieter vollerotische Videos zeigen, ohne die Volljährigkeit der Zuschauer zweifelsfrei sicherzustellen. Ein Blick ins Gesetz scheint die staatlichen Jugendschützer zu bestätigen, denn die einschlägige Regelung in § 24  Absatz 1 Nr. 2 JMStV besagt, dass

„ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig, entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Angebote verbreitet oder zugänglich macht, die in sonstiger Weise pornografisch sind.“

Jedoch steht diese landesrechtliche Vorschrift in Konkurrenz zum Strafgesetzbuch. Soll heißen: Weil der Bund eine Pornografieverbreitung ohne ausreichende Altersprüfung bereits in § 184 StGB unter Strafe stellt und damit Gebrauch von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz macht, sind die Länder nicht „kompetent“ ein eigenes Gesetz zu erlassen bzw. das erlassene Gesetz ist verfassungswidrig.

Bislang kam es zu keiner gerichtlichen Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit, weil Verjährungen oder andere Gründe die Verfahren beendeten. Nun schreibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in einem aktuellen Fall:

„Soweit Sie ausführten, die streitgegenständlichen Regelungen des JMStV seien wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz formell verfassungswidrig, muss dem der klare Wortlaut des § 24 Absatz 1 Nr.2 JMStV entgegengehalten werden.“

Diese Argumentation ist juristisch schamhaarsträubend, denn jedes verfassungswidrige Gesetz hat einen mehr oder minder „klaren Wortlaut“. Wer zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit nicht vom Regelungsgehalt eines Gesetzes ausgeht, sondern nur von der Regelungsklarheit, der kann auch Folter oder Todesstrafe einführen. Das entsprechende Gesetz müsste lediglich einen „klaren Wortlaut“ haben, um mit der Verfassung in Einklang zu stehen.

Im Übrigen sind auch alle anderen Ordnungswidrigkeiten nach § 4 JMStV verfassungswidrig, soweit ein identischer Straftatbestand vorliegt.

Happy Halloween!

Nacktes für Nackte

Vor einem Jahr startete Chatroulette und erlebte im Frühjahr 2010 einen riesigen Hype, wie die Reichweitenzahlen von Alexa demonstrieren. Gleichzeitig kämpfte das Videoportal gegen genitale Präsentationen in größerem Umfang, so dass Salon.com bereits am Geschäftsmodell zweifelte („you can’t build an empire on dicks“) und den Tod durch Penisse voraussagte.

Doch Totgesagte leben länger. Zukünftig werden nicht nur alle so genannten „Flasher“ gesperrt, sondern auch direkt an das Portal „Hustler“ weitergeleitet. Damit sind die Macher von Chatroulette sowohl die Nackten, als auch ihre Geldsorgen los, denn Hustler zahlt für jeden Neukunden.

via The New Yorker

Frisch aus dem Giftschrank (Oktober 2010)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.165 vom 29. Oktober 2010, Bekanntmachung Nr.13/2010 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

Die große Anmache, CBS/FOX, Frankfurt, indiziert durch Entscheidung Nr. 2409 (V) vom 21. November 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 30. November 1985.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 269/10 vom 19. Oktober 2010.

Richard Werther, Der Skandal, Taschenbuch Nr. 6230 Reihe Playboy Erotik, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2420 (V) vom 25. November 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 30. November 1985.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 278/10 vom 19. Oktober 2010.

Galia oder Die Entfesselung, Taschenbuch Nr. 5320, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek, indiziert durch Entscheidung Nr. 2418 (V) vom 26. November 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 223 vom 30. November 1985.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 276/10 vom 19. Oktober 2010.

Boing Boing

Boing Boing ist ein englischsprachiges Blog, das Themen wie Technologie, Science-Fiction, Urheberrecht und Nerds behandelt. Gestern wurde Boing Boing gehackt und die folgende geschmackvolle Botschaft hinterlassen:

via TechCrunch

The Laws

smbc-comics.com

Facebook verklagt Faceporn

In sozialen Netzwerken findet nicht nur die Anbahnung von geschäftlichen, sondern auch von privaten Kontakten statt. Wer allerdings intimere Fotos zeigen möchte, wird zumeist von den Nutzungsbedingungen ausgebremst. Diese Lücke plante Faceporn zu schließen und bezeichnete sich selbst als „the number one socializing porn and sex network“.

Nun wurde am 15. Oktober 2010 die Klage „Facebook v. Pederson“ beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht. Die Firma Facebook, Inc. geht gerichtlich gegen Thomas Pederson vor, weil er unter der Domain faceporn.com sein sehr erwachsenes soziales Netzwerk betreibt und hinsichtlich Logo- und Seitengestaltung bei Facebook abgekupfert haben soll.

Gegenüber Computerworld äußerte sich Pressesprecher Simon Axte dahingehend, dass die Marke Facebook gegen „Rufschädigung,  Verwirrung und Verwässerung“ geschützt werden müsse. Aktuell hat Faceporn seine Webseite gesperrt, wegen „unvorhergesehener Umstände“, wie es bei Twitter heißt.

Bereits in der Vergangenheit verklagte Facebook andere soziale Netzwerke, die die Worte „face“ oder „book“ verwendeten, beispielsweise die Portale PlaceBook und Teachbook.

Justitia

Coververbot für Kanye West

Per Twitter beschwerte sich US-Rapper Kanye West am Wochenende über die Verbannung seines neuen Albums „My Beautiful Dark Twisted Fantasy“ aus den Regalen von Wal-Mart. Offensichtlich hatte sich die prüde Supermarktkette an dem Cover gestört. Die Anwort des Rapper: „I really don’t be thinking about Wal-Mart when I make my music or album covers.“