Archiv für den Monat: Juni 2010

Pin-up für Ärzte

Während jedes kleine Handwerkerle zum Jahreswechsel mit den verschiedensten Pin-Up-Kalendern reichlich beschenkt wird, ist diese Form von Präsent in Ärztekreisen bisher weniger verbreitet. Darum entwickelte die Düsseldorfer Agentur Butter für den Kunden EIZO, der High-End-Monitore für die präzise Darstellung von Röntgenaufnahmen vertreibt, ein freizügiges Kalendarium als Werbegeschenk. Für alle Nichtmediziner eine schöne Einstimmung auf Nacktscanner, besonders wenn die volle Durchleuchtung droht.

Entwicklungsbeeinträchtigender Stringtanga

Aus einem Schreiben der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt (LfM):

„Ihnen wird als Inhaber der Domain xxxx.xxxx vorgeworfen, vorsätzlich ein Internetangebot verbreitet und zugänglich gemacht und damit die Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vorsätzlich verletzt zu haben.

Sie haben… nachweislich Inhalte verbreitet, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (§5 Abs.1 i.V.m. Abs.3 und 4 JMStV).

Das Angebot präsentiert bereits im Vorschaubereich sexuelle Vorgänge selbstzweckhaft und ohne nachvollziehbaren Handlungskontext. Nacktheit wird nur in sexualisierten und entmenschlichten Kontext präsentiert, wodurch die Entwicklung eines gesunden Verhältnisses zur Sexualität beeinträchtigt werden kann. Zudem präsentieren die Darstellungen ein verzerrtes Frauen- und Männerbild. Frauen werden auf bloße Körperteile reduziert, als Objekte der sexuellen Befriedigung präsentiert… sowie als ständig sexuell verfügbar propagiert. Die aufdringlichen, übersteigerten und anreißerischen Text- und Bildelemente sind überwiegend durch Stimulierungstendenzen gekennzeichnet und überschreiten die allgemeinen Wertvorstellungen über die Grenzen des sexuellen Anstands.

Das Angebot weist danach Inhalte auf, die Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Übernahme problematischer sexueller Verhaltensweisen, Einstellungen und Rollenbilder nahe legen, die sie überfordern, verunsichern oder ängstigen können und sind danach geeignet, ihre psychosoziale und psychosexuelle Entwicklung zu beeinträchtigen.

Als Beispiele hierfür sind zu nennen:

Bild: Zu sehen ist der Hintern einer mit String und Strapsen und High Heels bekleideten Frau, die auf dem Bauch liegt. Mit dem Absatz des High Heels zieht sie den Stringtanga in die Höhe. Der Fokus des Bildes liegt auf dem herausgestreckten und entblößten Hinterteil dieser Frau…

Sie haben keine Sorge dafür getragen, dass die problematischen Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht als geeignete Maßnahme die Begrenzung der Sendezeit oder die Vorschaltung eines technischen oder sonstigen Schutzes vor. Von Anbieterseite wurden diese Maßnahmen nicht umgesetzt.

Gemäß § 24 Abs.1 Satz 1 Nr.4 JMStV stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.“

Pornografisches Padbusting

„Adbusting“ ist eine englischsprachige Wortkreation aus Advertisement (kurz: Ad) für Werbung und dem Verb to bust, umgangssprachlich für zerschlagen. Adbusters nennen sich Gruppierungen, die Werbung im öffentlichen Raum überkleben, mit dem Ziel, deren Sinn umzudrehen oder lächerlich zu machen. Aktuelle Kampagnen richten sich gegen die App-Politik von Apple. Denn in einem Interview hatte sich Steve Jobs für die „sauberen“ Apps gerechtfertigt und Freedom From Porn versprochen. Diese Steilvorlage wurde nun umgehend verwandelt und im Rahmen der WWDC-Konferenz großflächig iPad-Anzeigen mit pornografischen Appetithäppchen verfremdet. So verwandelte sich Adbusting in „Padbusting“.





Rammsteineske Entscheidung

Mit einem brutalen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln am 31. Mai 2010 (Az.: 22 L 1899/09) der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) den Arsch versohlt. Diese indizierte im November letzten Jahres das Album „Liebe ist für alle da“ von Rammstein wegen „verrohender Wirkung“. Dagegen setzte sich die Gruppe mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr und traf nun bei den rheinischen Richtern auf offene Ohren. In der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wird mit deutlichen Worten die „fehlende konkrete Würdigung“ der „Schutzgüter Jugendschutz und Kunstfreiheit“ gerügt. Insbesondere habe die Bundesprüfstelle „ihre Begutachtungsaufgabe nicht erfüllt“ und „wesentliche Aspekte…  völlig unberücksichtigt gelassen“. Abschließend heißt es: „Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis (der Bundesprüfstelle) seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet.“ Autsch.

PS: Das Verwaltungsgericht wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Tenga Egg

Egglink

BILD erquicklich

Sex sells. Die samstägliche BILD-Lektüre war wieder besonders erquicklich:

1. Für den Fall des Titelgewinns bei der WM 2010 kündigte Argentiniens Sportchef Carlos Bilardo (71, Foto/1975) an: „Wer das Tor im Finale macht, kann mich von hinten nehmen. Ich weiß schon, dass das weh tut und die Leute sagen, der ist verrückt. Mir doch egal, Hauptsache wir werden Weltmeister.“

2. „15 harte Fakten über Pornos im Web“. Nicht ganz neu, aber als Klickstrecke.

3. Am morgigen Sonntag gibt es „FKK für alle! Hände hoch – Hosen runter! Das ist keine Drohung, sondern eine Aufforderung zum Mitmachen beim Welt-FKK-Tag am 6. Juni 2010.“

NSFW

NSFW meint „Not Safe For Work“ und kennzeichnet Websites, deren Betrachtung für das eigene Beschäftigungsverhältnis unter Umständen negative Folgen haben könnte. Eine vollkommen neue Bedeutung erhält die Abkürzung in folgendem Fall: Debrahlee Lorenzana verklagt ihren ehemaligen Arbeitgeber, Citigroup, wegen sexueller Diskriminierung. Die Bank hatte die 33-Jährige mit der Begründung gefeuert, dass ihre Kleidung „zu ablenkend“ („too distracting“) sei. Dazu sagte Debrahlee Lorenzana: „I can’t help it that I have curves.“ Jetzt muss der Manhattan Supreme Court über die Klage entscheiden.

The Stats on Internet Pornography

The Stats on Internet Pornography
Via: Online MBA

Auf Wunsch von Online MBA wurde der Link/Urheberhinweis am 31. Mai 2013 entfernt.

Dazu auch: Mal wieder Zahlen

26.000 Euro im BH

Wie Daily Mail berichtet, ist eine Rumänin mit 26.000 Euro im BH an der britischen Grenze gestoppt worden. Die Beamten der UK Border Agency konfiszierten 52 Scheine im Wert von je 500 Euro, nachdem ihnen die „unproportionierte Rundungen“ suspekt vorkamen. Britische Banken nehmen seit Anfang Mai 2010 keine 500-Euro-Noten mehr an, weil 90 % aus kriminellen Quellen stammen sollen.

Übrigens kommt das schönste Symbolfoto zu dieser Meldung von The Sun.

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