Archiv der Kategorie: Allgemeines

Popopiraten

Nicht nur die Berliner CDU treibt Tittenwahlkampf, sondern auch die Tschechische Piratenpartei (CPS). Für die Parlamentswahlen am 28. und 29. Mai 2010 wurde Olivie Brabcova als Listenkandidatin Nr.9 aufgestellt. Die 24-jährige Soziologiestudentin ist auch als Erotikmodel tätig. In dem offiziellen CPS-Wahlspot sagt Brabcova: „Sie nennen mich einen Piraten. Zum Piraten machte mich ein schlechtes Urheberrecht, weil sich die Unterhaltungsindustrie nicht dem digitalen Zeitalter angepasst hat. Ich will einen Wechsel!“

Indische Kondomwerbung

I ♥ VAGINA

Deutsches Patent- und Markenamt

Registernummer 30303411

via markenblog.de

Aus aktuellem Anlass

„Die leichte Zugänglichkeit von Pornographie im Internet macht eine Anpassung der deutschen Rechtsvorschriften erforderlich. Dass eine Neufassung von § 184 sinnvoll ist, belegen die angesichts der Menge an zirkulierender Pornographie lächerlich niedrigen Verurteilungsziffern: 2001 wurden 308 Personen, im Jahr 2002 270 und 2003 334 Personen. Offensichtlich wird diese Norm von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nur mäßig ernst genommen.“

Prof. Tatjana Hörnle, Grob anstößiges Verhalten (2005), Seite 445.

PS: Erfasste Fälle für § 184 StGB nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS):

  • 2008: 2.915
  • 2009: 1.427
  • Rückgang: -51%

You won’t watch for the acting

Witzige Werbung für den Pornosender Amour.

actinglink via adfreak

Apples Nippelverbot zwingt Modemagazine zur Selbstzensur

Für Apples neueste technische Errungenschaft, das iPad, gelten strenge Regeln: Für Brustwarzen ist dort kein Platz. Mit dieser Maßnahme werden Modemagazine wie Dazed, Confused, Vice und Love zur Selbstzensur gezwungen. Darum trägt die iPad-Version der Online-Ausgaben unter den verantwortlichen Redakteuren mittlerweile auch den Beinamen Iranische Version.

via dnews

Nackte Wikipedia

Die deutschsprachige Wikipedia ist voll von nackten Tatsachen und selbst auf der Startseite prangt schon mal eine offene Vulva. Wie es sich für eine Enzyklopädie gehört, sind die Themen ausführlich betextet und bebildert: von Analverkehr bis Zoophilie. Anschauungsmaterial zu allen Sexualpraktiken ist vorhanden, beispielsweise zu Mammalverkehr, Masturbation und Missionarsstellung. Auch das „Video“ einer männlichen Ejakulation lässt keine Fragen offen. Gut so.

Foto von Richiex

PS: Löschliste von Jimbo Wales

Exhibitionismus

Merke: Nur Männer können sich als Exhibitionisten strafbar machen und die exhibitionistische Handlung (§ 183 StGB) ist ein eigenhändiges [sic!] Delikt. Das Vorzeigen des unerigierten primären Geschlechtsteils (Glied, Lümmel, Schwanz, Pillermann) ist ausreichend, ein Kunstpenis nicht. Die Tat wird – außer bei besonderem öffentlichen Interesse – nur auf Antrag verfolgt.

CAPTCHA-Fail bei der Denic

Seit Herbst 2009 hat die deutsche Domainvergabestelle Denic ihre Whois-Datenbank durch vorgeschaltete CAPTCHAs gegen automatische Abfragen von Skripten gesichert. Nun muss der Benutzer, der Informationen zu einer .de-Domain abfragen möchte, in einem Fenster grafisch dargestellte, zufällig(?) ausgewählte Buchstabenkombinationen eingeben, z.B. fisting.

via awm-resource.de

FickShui

Aus einem Beschluss des Bundespatentgerichts (27 W (pat) 41/10):

„Das Deutsche Patent- und Markenamt hat zunächst mit Beschluss vom 20. Juni 2008 die Anmeldung der in den Farben schwarz und rot beanspruchten Bildmarke zurückgewiesen. Zur Begründung ist ausgeführt, die angemeldete Marke setze sich aus dem vulgärsprachliche Ausdruck „Fick“, der für „Koitus“ stehe, und dem chinesische Wort „Shui“ für „Fluss“, „Gewässer“, „Wasser“ zusammen und lehne sich in ihrer Gesamtheit offenkundig an den chinesischen Begriff Feng-Shui an, mit der die taoistische Kunst und Wissenschaft vom Leben in Harmonie mit der Umgebung bezeichnet werde. Wegen der Ersetzung von „Feng“ durch „Fick“ werde ein relevanter Teil des inländischen Verkehrs der Wortkombination „FickShui“ einen obszönen, in Bezug auf Feng-Shui abwertenden bzw. beleidigenden Bedeutungsgehalt beimessen und damit eine solche Wortwahl nicht nur als grob geschmacklos, sondern auch als gesellschaftlich anstößig und zudem beleidigend gegenüber den Anhängern der Grundideen des Feng Shui empfinden…

Auch wenn der Wortbestandteil „Fick“ sexuelle Bezüge aufweist und vulgärsprachlichen Ursprungs ist (vgl. hierzu Duden – Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM] Stichwort „ficken“), stellt dies für sich genommen keinen Grund für eine Schutzversagung aus dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die guten Sitten dar. Es gibt nämlich keine Anhaltspunkte dafür, dass durch dieses Wort das sittliche Empfinden der überwiegenden Bevölkerungsteile generell oder im Rahmen seines Einsatzes als Waren- oder Dienstleistungskennzeichnung über Gebühr berührt ist; vielmehr ist aufgrund der zahlreichen Verwendung dieses Wortes etwa in literarischen oder filmischen Zusammenhängen eine gewisse Abnutzung dieses Wortes in der Weise festzustellen, dass es kaum noch als anstößig oder gar (sexuell) provozierend empfunden wird. Auch eine Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile ist bei der Verwendung dieses Begriffs nicht ersichtlich…

Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden wäre dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus Aussagen enthält, die massiv (z. B. geschlechtsspezifisch) diskriminierend und/oder die Menschenwürde beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können. Davon kann bei dem Wort „Fick“, dessen Grundform „ficken“ seit geraumer Zeit nicht nur ständiger Bestandteil von Talkshowbeiträgen im deutschen Privatfernsehen ist, sondern auch zum Vokabular u. a. des modernen Theaters gehört, auf Grund dieser veränderten Sprachgewohnheiten, aber auch deshalb, weil es in seinem Aussagegehalt geschlechtsneutral und damit nicht einseitig herabsetzend ist, nicht ausgegangen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. September 2005, Az. 26W(pat)244/02 -Ficke).“

via markenrecht24.de