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Exhibitionismus

Merke: Nur Männer können sich als Exhibitionisten strafbar machen und die exhibitionistische Handlung (§ 183 StGB) ist ein eigenhändiges [sic!] Delikt. Das Vorzeigen des unerigierten primären Geschlechtsteils (Glied, Lümmel, Schwanz, Pillermann) ist ausreichend, ein Kunstpenis nicht. Die Tat wird – außer bei besonderem öffentlichen Interesse – nur auf Antrag verfolgt.