„Die leichte Zugänglichkeit von Pornographie im Internet macht eine Anpassung der deutschen Rechtsvorschriften erforderlich. Dass eine Neufassung von § 184 sinnvoll ist, belegen die angesichts der Menge an zirkulierender Pornographie lächerlich niedrigen Verurteilungsziffern: 2001 wurden 308 Personen, im Jahr 2002 270 und 2003 334 Personen. Offensichtlich wird diese Norm von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nur mäßig ernst genommen.“
Prof. Tatjana Hörnle, Grob anstößiges Verhalten (2005), Seite 445.
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PS: Erfasste Fälle für § 184 StGB nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS):
- 2008: 2.915
- 2009: 1.427
- Rückgang: -51%