Deutsches Patent- und Markenamt
Registernummer 30303411
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via markenblog.de
Gefragt, für welche Fälle die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll sei, antwortete der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wie folgt:
Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja.
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Quelle: abgeordnetenwatch.de