Archiv der Kategorie: Allgemeines

Kein Sex in Katar

FIFA-Chef Sepp Blatter verteidigt die Vergabe der Fußball-WM 2022 nach Katar, von der er sich „eine Öffnung“ der islamischen Kultur für das Turnier erhofft.

„Es ist eine andere Kultur und eine andere Religion, aber im Fußball gibt es keine Grenzen“, sagte der Präsident des Weltverbandes. Fußball sei ein Spiel, dass keine Diskriminierung kenne.

„Wenn Menschen 2022 ein Spiel in Katar sehen wollen, werden sie hineingelassen.“ Homosexuelle Fans sollten allerdings „sexuelle Aktivitäten unterlassen“, die in Katar illegal seien. Selbstverständlich hagelt es nun Rücktrittsforderungen von Schwulenverbänden.

Fäbodjäntan

Fäbodjäntan heißt auf schwedisch „Die Sennerin“ und ist zudem der Titel eines Pornofilms aus den späten 70er Jahren, der seinerzeit wegen einer Szene, in der eine Riesenwurst (Falukorv) eine gewisse Rolle spielte, Berühmtheit erlangte. So weit, so gut. Wenn aber ein evangelisch-lutherischer Pastor zu einem internationalen christlichen Jugendtreffen mit über 200.000 Teilnehmern ein T-Shirt trägt, auf dem „Fäbodjäntan“ und „äkta svensk hardporr“ (echter schwedischer Hardcore) steht, dann ist die schwedische Amtskirche weniger erfreut.

via krone.at

Phallometrische Tests

In einem aktuellen Bericht kritisiert die EU-Grundrechteagentur so genannte „phallometrische Tests“ an Asylbewerbern in Tschechien. Bei diesen Tests werden Männern, denen eine Verfolgung wegen Homosexualität in ihrer Heimat droht, heterosexuelle Pornofilme gezeigt und ihnen dabei der Blutfluss zum Penis gemessen.

Es sei für die Asylbewerber entwürdigend und verstoße gegen die Grundrechtecharta der EU, so die Agentur. Innenminister Radek John hatte dagegen die Tests verteidigt. Die Asylbewerber müssten den tschechischen Behörden überzeugend beweisen können, dass sie Homosexuelle sind. Andernfalls hätten sie keinen Anspruch auf Asyl. „Dann sollen sie doch in ein Land gehen, wo diese Tests nicht durchgeführt werden und dort Asyl beantragen“, sagte John.

Bereits im September 2009 hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 6 B 32/09), dass die Rückführung eines iranischen Asylbewerbers nach Tschechien nicht rechtmäßig sei, denn…

…vorliegend sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Gewährung von Eilrechtsschutz in Deutschland gegeben, weil der Antragsteller unwidersprochen geltend machen kann, dass er in der Tschechischen Republik einer sexologischen und phallometrischen Untersuchung unterzogen werden soll und ein Schriftstück tschechischer Behörden vorlegt, wonach die Weigerung sich einer sexologischen Untersuchung zu unterziehen, die Beendigung des Asylverfahrens nach sich ziehen kann…

Damit steht zur Überzeugung des Gerichts zumindest mit der für dieses Eilverfahren hinreichenden Sicherheit fest, dass der Antragsteller in der Tschechischen Republik einem Zugangshindernis zum Asylverfahren begegnen wird, dessen Menschenrechtskonformität nach dem gegenwärtig überschaubaren Sachstand mindestens sehr zweifelhaft erscheint.

Porn by Robbie Cooper

Abmahnungen wegen neuem JMStV?

Am 1. Januar 2011 wird der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten* und es häufen sich bereits die besorgten Anfragen von Internetanbietern, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen der neuen Rechtslage befürchten. Dazu ist festzustellen, dass mit der Novellierung keine neuen rechtlichen Pflichten auf die Anbieter zukommen. Sowohl die Regelungen zu jugendgefährdenden Inhalten bleiben weitgehend unverändert, als auch für sog. entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Letztere dürfen nach geltendem Recht nur innerhalb einer bestimmten Zeit verbreitet werden (Sendezeitbeschränkung) oder der Zugriff muss durch ein „technisches Mittel“ für Jugendliche wesentlich erschwert sein. Im nächsten Jahr können statt Sendezeitbeschränkung oder technischem Mittel auch Alterskennzeichen zum Einsatz kommen. Insofern besteht kein höheres Abmahnrisiko.

Zudem konnten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblicher Jugendschutzverstöße meistens abgewehrt werden. Hierzu zwei Beispiele: Im Jahr 2008 mahnte ein Anwalt in mehr als 30 Fällen ab. Ich war in vielen Fällen mandatiert und erwiderte in jedem Einzelnen:

Ihr Schreiben vom 6. August 2008 liegt uns vor. Die enthaltene Abmahnung weisen wir als unzulässig zurück. Denn offensichtlich wird rechtsmissbräuchlich abgemahnt, § 8 IV UWG.

Wir konnten ermitteln, dass Herr Florian Hübner kein Wettbewerber ist. Seine äußerst kurze Tätigkeit in der Online-Erotik dient einem einzigen Zweck: abzumahnen.

Wir fordern bis zum 18. August 2008 eine Verzichtserklärung hinsichtlich der geltendgemachten Ansprüche. Andernfalls sind wir beauftragt straf-, berufs- und zivilrechtlich vorzugehen.

Wenige Tage später ging die Verzichtserklärung ein:

…Aus prozessökonomischen und wirtschaftlichen Gründen hat sich mein Mandant daher entschlossen, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen und die Ansprüche nicht weiter aufrecht zu erhalten. In den bei Ihnen anhängigen Fällen (Aktenzeichen UH-05, 08, 13, 14, 15, 20, 22, 24b, 25, 30, 32, 33, 41, 42-08) wird mein Mandant gegen Ihre Mandanten aus dem von uns in der Abmahnung bezeichneten Wettbewerbsverstößen keine Ansprüche, sowohl auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch auf Übernahme von Anwaltskosten und Schadensersatz gemäß unserer Abmahnung geltend gemacht.

In einer Abmahnwelle aus dem Jahr 2004 mussten Kollegen etwas härter angefasst und mit gerichtlicher Hilfe gebremst werden. Letztlich entschied das OLG Düsseldorf (Az.: I-20 U 25/05) in einem meiner Verfahren, dass der abmahnende Anwalt ausschließlich „sein Interesse an der Schaffung von Gebührentatbeständen“ verfolge. Was ihm im Übrigen später auch die Zulassung gekostet hat. Weitere Einzelheiten im Interview.

*Nachtrag vom 16. Dezember 2010:

Aufgrund der heutigen Ablehung der JMStV-Novelle im nordrhein-westfälischen Landtag wird es zu keiner Gesetzesänderung am 1. Januar 2011 kommen.

Katholische Kondomgenehmigung

Sie sind Katholik, planen Geschlechtsverkehr und wollen dabei ein Kondom benutzen? Kein Problem! Das Titanic Magazin macht es möglich: einfach diese Eilgenehmigung ausfüllen, den Sonderfall angeben und das Formular absenden.

Frohes Fest

Entscheidung Nr. 4345 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 4.November 1993 bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr.224 vom 30.November 1993:

Die Maxi-CD-Single „Frohes Fest“ der Gruppe „Die Fantastischen Vier“, war antragsgemäß zu indizieren. Ihr Inhalt ist geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal „sittlich zu gefährden“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist…

Titel „Eins und Eins“: Unter besonderer Berücksichtigung der „phasenspezifischen Sensibilität“ der kindlichen bzw. jugendlichen Zielgruppe, bestanden an einer sexualethisch desorientierenden Wirkung keinerlei Zweifel. Der Text läuft, aufgrund seiner verzerrten unrealistischen und jeglicher situativer Einbettung ermangelnden Darstellung auf eine Verabsolutierung des „Sexualgenußes“ hinaus. Sexualität findet in der hier vorliegenden Skizzierung nicht als einvernehmliche, lustbringende Haltung zweier Sexualpartner statt, das Gegenüber wird vielmehr auf ein willfähriges, entpersonalisiertes Instrument zur Erlangung eigener Triebbefriedigung reduziert.

Titel „Frohes Fest“: Es besteht zweifelsohne die Gefahr, daß die im Text vorgespielte Häufung charakterlicher Defizite (Brutalität/ Zynismus/ Fatalismus/ Realitätssucht/ durch Rachemotive motivierte Ausbeutung) als der Lebenserfahung älterer Generationen adäquates, modellhaftes Abbild sozialer Realität mißverstanden wird… Verstärkt wird diese Wirkung durch die Tatsache, daß Kinder und Jugendliche „Die Fantastischen Vier“ aus der Werbung für einen bekannten Süßwarenhersteller kennen.

Volltext: BPjS-Entscheidung Nr. 4345 vom 4.November 1993

Massive melons and tiny ass

Quelle: See Mike Draw

Frisch aus dem Giftschrank (November 2010)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.181 vom 30. November 2010, Bekanntmachung Nr. 13/2010 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Brian Garfield, Ein Mann sieht rot, Taschenbuch Nr. 6157 Reihe Playboy, Moewig Taschenbuchverlag, Rastatt, indiziert durch Entscheidung Nr. 2437 (V) vom 19.Dezember 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.241 vom 31. Dezember 1985.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 311/10 vom 15. November 2010.

 

 

 


Maryline – Im Paradies der Sinnlichkeit, PVT, Bad Homburg (Label: Loyal), indiziert durch Entscheidung Nr. 2434 (V) vom 9.Dezember 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.241 vom 31.Dezember 1985.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 310/10 vom 15.November 2010.

 

 


4th Amendment Wear

Wer Nacktscanner nicht mag und am Flughafen ein Zeichen setzen möchte, kann sich ab sofort auf besondere Unterwäsche freuen. Die Designer von 4th Amendment Wear haben Kleidungsstücke mit Metallfarbe beschrieben:

AMENDMENT IV

The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.

Der 4. Zusatzartikel zur US-Verfassung, das Fourth Amendment, gehört zur Bill of Rights, den ersten zehn Verfassungszusätzen und soll die Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen.

via dnews.de