Ab sofort stehen die neuen FSK-Kennzeichen zur Verfügung und müssen bei allen Neuveröffentlichungen von Bildträgern mit Filmprogrammen verwendet werden. Weitere Informationen bei der SPIO.

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Die entblößte Brust von US-Popstar Janet Jackson beim Super-Bowl-Finale 2004 kommt nun vor den Obersten Gerichtshof der USA. Die Regierung von Noch-Präsident George W. Bush rief den Supreme Court an, damit dieser die hohe Geldstrafe gegen den Fernsehsender CBS wieder in Kraft setzt. Das geht aus jetzt veröffentlichten Justizunterlagen hervor. Und am 1. Februar 2009 ist zum fünftenmal Nipplegate-Day.
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Der Kollege Schindler aus Ingolstadt berichtet über eine interessante Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az. 8 K 2636/06) vom 21. Oktober 2008. Danach sind Orientierungstafeln an Bundesautobahnen mit Zusatzschildern untersagt, welche auf Sex-Shops verweisen.
Nur Hinweise auf Dienstleistungen, die unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer bei ihrer Nutzung der Fahrstrecken und Autohöfe dienen, seien an den offiziellen Informationsschildern rechtlich erlaubt. Der betroffene “Erotic Stores” hatte sich auf einem Autohof eingemietet, wo sich auch eine Tankstelle, ein Schnell-Restaurant und ein Casino befanden. Die Hinweistafel an der Ausfahrt zu der Raststätte war nach entsprechendem Antrag mit einem “Esso”-Logo und einem “McDonalds”-Schriftzug versehen worden, das Casino und der Sex-Laden dagegen gingen leer aus. Die zuständige Straßenbaubehörde weigerte sich vehement, die Genehmigung dafür zu erteilen. Das sei amtliche Willkür und eine ungerechte Bevorzugug der anderen Geschäfte, klagte der Autohof-Betreiber.
Keinesfalls, befand das Karlsruher Verwaltungsgericht. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche das Anbringen solcher Zusatzinformationen an Autobahn-Tafeln zwar prinzipiell erlauben, soll den Konzessionären von Autobahnnebenbetrieben und Betreibern von Autohöfen nämlich nicht eine zusätzliche Werbemöglichkeit verschafft werden. Die rechtlichen Regelungen dienen allein und erklärtermaßen einer Verbesserung der Information der Verkehrsteilnehmer sowie der zusätzlichen Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und Verkehrsgefährdungen. Diese unbedingte Verkehrsbezogenheit entfalle aber nach aller richterlichen Erfahrung bei den üblichen Dienstleistungen eines Erotic-Ladens oder eines Wettspielbetriebs, sei dagegen bei einer Tankstelle und einer Verpflegungseinrichtung als gegeben anzusehen.
Mit den Vorträgen „Der deutsche Jugendschutz und die Auswirkungen auf ausländische Anbieter“ am 6. November zur Eurowebtainment in Wien sowie „The Internet is for porn“ am 12. November 2008 an der Hochschule Mittweida endet die Saison 2008. Ich bin gespannt was das neue Jahr bringt.
Hustler Europe, eine Tochterfirma der US-amerikanischen Larry Flynt Publications, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 184c Strafgesetzbuch.
§ 184c Strafgesetzbuch ist am 5. November 2008 in Kraft getreten und verbietet den gewerblichen Vertrieb von Pornofilmen mit erwachsenen Darstellern, die ein jugendliches Erscheinungsbild aufweisen.
Dazu Helen Clyne, Geschäftsführerin von Hustler Europe: „Der deutsche Gesetzgeber greift in unsere Grundrechte ein. In der Tradition von Larry Flynt wehren wir uns gegen die weitere Kriminalisierung von Pornografie.“
Marko Dörre, Rechtsanwalt von Hustler Europe, erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen müssen, ob § 184c Strafgesetzbuch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte verletzt. Wir fordern klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit.“

Die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe rügt Eingriffe des § 184c Strafgesetzbuch in die Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit. Ziel ist die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller.
Zudem ist beantragt durch einstweilige Anordnung den § 184c Strafgesetzbuch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Hustler Europe und Larry Flynt Publications achten streng auf die Volljährigkeit der Darsteller und archivieren alle Altersnachweise nach den US-amerikanischen Gesetzen.
(Pressemitteilung der Hustler Europe GmbH vom 5. November 2008)
Das böse F-Wort: Microsoft patentiert den „Fuck“-Filter. Der Schrecken einer Live-Übertragung: Redner, die vollkommen unpassende Wörter in den Mund nehmen und Millionen von Zuschauern erreichen. Was in den USA oft für Skandale sorgt, könnte bald Vergangenheit sein: Microsoft bekam das Patent zugesprochen, Schimpfwörter aus Audio-Daten zu filtern. netzwelt.de
Das böse V-Wort: Apple reagiert auf die 350-Millionen-Dollar-Kampagne von Microsoft mit einem Werbespot, der sich über die Entscheidung von Microsoft lustig macht, den Namen „Vista“ zukünftig durch „Windows“ zu ersetzen. Alles in Anspielung auf die US-amerikanische Verwendung des F-Wortes.
Heute endete das Berliner PornFilmFestival. Es war bunt, phantastisch und nicht immer pornografisch. Zwei Abende habe ich in Berlin verbracht und beim Kurzfilmwettbewerb reingeschaut sowie die deutsche Erstaufführung der Dokumentation „Larry Flynt – The Right To Be Left Alone“ gesehen.

Der interessanteste Kurzflim war eine peruanisch-argentinische Produktion in schwedischer Orginalfassung mit englischen Untertiteln: „The Blindness Of The Woods“. Ein Stilmix aus tschechischer 70er-Jahre-Märchen-Atmo, schwedischen Pornos und Puppen-Trickfilm. Mehr geht nicht.
Die Nackt-Scanner haben eine Debatte zwischen Terror und Porno losgetreten. Von Zwangs-Strip, FKK am Flughafen oder Entkleidungstheater ist die Rede. Nun hat sich die Regierung gegen den umstrittenen Scanner ausgesprochen. Innenminister Schäuble will einem Voyeurismus-Vorwurf vorbeugen.
Larry Flynt veröffentlicht „Who´s Nailin Paylin?“ als provokante Pornoparodie auf die US-amerikanische Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin.

In dem jugendfreien Filmchen „Nailing your wife” spielt US-TV-Star Nathan Fillion („Lost”) einen sexy Handwerker, Porno-Queen Aria Giovanni erledigt den Rest.