Kategoriearchiv: Allgemeines

Weltmännertag und Frauenbrowser

Pünktlich zum Weltmännertag bietet das Schweizer Frauenportal Annabelle eine Spezialversion des Internet Explorer 8 an, die passend auf weibliche Bedürfnisse zugeschnitten sein soll. Entsprechend dem klassischen Rollenbild werden die Themen Mode und Shopping durch Web Slices unterstützt.

fashion

Vollständiger Artikel von Jürgen Seeger in iX.

Foto von jmv

VIAGRA vs. STYRIAGRA

+++ Pressemitteilung zu Halloween. Pfizer verklagt Kürbiskerne +++

Pfizer Inc. konnte sich erfolgreich in einem österreichischen Markenrechtsverletzungsverfahren zu seiner berühmten Marke VIAGRA durchsetzen. Pfizer machte geltend, dass die Bezeichnung „STYRIAGRA“ für den Vertrieb von blau gefärbten Kürbiskernen die Markenschutzrechte für seine Wortmarke VIAGRA verletze.

halloween

Vollständige Pressemitteilung von Pfizer.

Foto von euart.

Fesselsex statt Flaschendrehen

Am 28. Oktober 2009 durfte ich anlässlich der Medientage München auf dem Panel „Fesselsex statt Flaschendrehen: Was ist dran am Medienphänomen der sexuellen Verwahrlosung?“ mit Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Vorsitzender der KJM), Prof. Dr. Petra Grimm (Hochschule der Medien Stuttgart) und Prof. Dr. Kurt Starke diskutieren. Darüber berichten Heise und KJM.

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Kurt Starke, Leiter der Forschungsstelle Partner- und Sexualforschung, Leipzig

Foto: Medientage München

Werden können Kupplung

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und lernen, was überwältigende Wunsch ist!“

William Bender (poetischer Potenzmittel-Spam vom 23. Oktober 2009)

Verfassungsbeschwerden gegen Verbot von Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht erfolgreich

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2009:

„Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1184/08, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 710/05 ist, hat unter anderem ein Altersnachweissystem vertrieben, welches der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 1231/04 als Zugangskontrolle zu den von ihm im Internet angebotenen pornografischen Darstellungen eingesetzt hatte. Während sich die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 710/05 unmittelbar gegen die Vorschrift des § 184c a.F. StGB (heute: § 184d StGB) wendet, liegen den Verfahren 1 BvR 1231/04 und 1 BvR 1184/08 Verurteilungen der Beschwerdeführer in einem strafrechtlichen und einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen der Verwendung oder wirtschaftlichen Nutzung der nach Auffassung der Fachgerichte unzureichenden Altersnachweissysteme zugrunde. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden der drei Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Alle drei Verfassungsbeschwerden sind nicht ausreichend begründet und daher unzulässig.

Den Begründungen kann insbesondere nicht entnommen werden, warum die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen. Auch wenn der Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs nicht völlig verhindert wird, kann er dadurch doch zumindest verringert werden.

Ebenso ist die von den Beschwerdeführern aufgestellte Behauptung, dem Gesetzgeber könne eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der jugendgefährdenden Wirkung eines Mediums mittlerweile nicht mehr zugestanden werden, nicht ausreichend dargelegt. Die Verfassungsbeschwerden legen weder schlüssig dar, dass diese vom Gesetzgeber seinerzeit als noch nicht abschließend geklärt angesehene Frage mittlerweile durch gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und der Kriminologie in eindeutiger Weise beantwortet worden wäre, noch dass der Gesetzgeber sich nicht in dem gebotenen Maß um ihre Klärung bemüht habe.

Auch der gerügte Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt nicht den Begründungsanforderungen. Insoweit setzen sich die Verfassungsbeschwerden nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs  der Pornografie als Tatbestandsmerkmal auseinander. Sie zeigen weder auf, dass die dortigen Erwägungen in dem hier in Frage stehenden Kontext nicht zuträfen noch dass veränderte Umstände einem Festhalten an dem damals gefundenen Ergebnis entgegenstünden.“

Internetpolitikerin des Jahres

Noch im Sommer 2009 zeichnete der Branchenverband eco die Justizministerin Brigitte Zypries zur „Internetpolitikerin des Jahres“ aus. Jetzt trat sie auf den MetaRheinMain ChaosDays auf und diskutierte darüber, wie Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung in Zukunft aussehen können. Ihre Ausführungen zu „Google SMS“ machen – von höhnischen Kommentaren begleitet – die Runde auf YouTube. Google SMS, das sei doch „diese Verfolgungsspeicherung von Veränderungen von SMS, dass SMSe nicht mehr von Peer-to-Peer nur gehen, also von Person zu Person, sondern an andere weitergeleitet werden.“

Via Spiegel.de

Did you watch porn?

Seit dem Wochenende ist die Website didyouwatchporn.com im Netz zu finden. Hat ein Nutzer seinen Browserverlauf nicht gelöscht, kann man sich anzeigen lassen, ob er bestimmte Pornoseiten besucht hat.

„Grob verkürzt, nutzen wir die Tatsache, dass der Browser die Links zu einer bereits besuchten Seite andersfarbig darstellt als unbesuchte. Wir generieren für alle uns bekannten Pornoseiten einen versteckten Link, fragen per JavaScript die Farbe ab und stellen so fest, ob die verlinkte Seite mit dem benutzten PC besucht wurde“, sagte Macher Tobias Boonstoppe.

Die Datenschützer werden sich freuen.

didyouwatchporn

Via 20min.ch