Sendezeitbegrenzung für Erotikseiten im Internet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net verstärkt gegen „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“ wie Erotik-Webseiten vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen vor Kindern und Jugendlichen abschotten. „Wir haben angefangen, entsprechende Verfahren zu eröffnen“, erklärte Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Jugendschutzaufsicht der Länder, gegenüber heise online.

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Der Sex der frühen Jahre

Bedenkliches und Merkwürdiges aus dem Leben eines Richters wird in dem Blawg „Im Namen des Volkers“ gesammelt. In der Kategorie „Der Sex der frühen Jahre“ finden sich herrliche BGH-Urteile mit (aus heutiger Sicht) skurrilen Ausführungen. Beispiele:

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Bauern-Marketing wird abgewickelt

Mit aufreizenden Motiven bewarb die CMA vor allem Milch und Fleisch. Am 3. Februar 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Zwangsabgabe von Bauern und Lebensmittelbetrieben an den Absatzfonds der Landwirtschaft verfassungswidrig ist und die CMA-Auflösung wurde beschlossen. Hier nochmals die schlimmsten eindeutigen Zweideutigkeiten. In Memoriam.

Markeneintragung „Hardcore“

Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27. Februar 2009:

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht.

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

– Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
– Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
– Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40).

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.

Porno-Quiz: Wilde Gina, tiefer Schlund

Die Zeitschrift „Stern“ bietet ein Porno-Quiz mit 10 Fragen. Von „Deep Throat“ und „Cumshot“ über „Teresa Orlowski“ und „Dolly Buster“ bis zu „Sibel Kekilli“ und „Die megageile Küken-Farm“.

Mein Ergebnis: „Sie haben 10 von 10 möglichen Punkten erreicht… Bei so viel detailliertem Fachwissen liegt die Vermutung nahe, dass Sie… beruflich mit der Branche zu tun haben.“ Stimmt.