Archiv der Kategorie: Allgemeines

F-Girls

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2011 (Az.: 27 W (pat) 546/11) zur Eintragung der Wort-Bildmarke „F-Girls“:

In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 015 088.5 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 6. Dezember 2011 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Werner beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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Hello City!

Die französische Künstlerin Sandrine Estrade Boulet blickt mit anderen Augen auf die Stadt und zeigt ihre Eindrücke in dem Bildband Hello City!

Amateur Allure Jen

Liuxia Wong aus Kalifornien wird vorgeworfen, den Pornofilm „Amateur Allure Jen“ illegal im Internet heruntergeladen zu haben. Die Produktionsfirma „Hard Drive“ verlangt einen Schadensersatz von 150.000 Dollar oder 3.400 Dollar bei einem sofortigen Vergleich. Dagegen wehrt sich die Beschuldigte nun mit Klage vom 31. Januar 2012 beim Bezirksgericht in San Francisco. Ihr Anwalt Steven Yuen beruft sich unter anderem auf Artikel 1, Abschnitt 8 der US-Verfassung, in dem es heißt: „Der Kongress hat das Recht, den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschliessliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird.“ Darauf aufbauend argumentiert der Anwalt, dass obszöne Werke weder Kunst noch Wissenschaft voranbrächten und daher nicht urheberrechtlich geschützt werden könnten. Hard Drive Productions hat Klageabweisung beantragt.

Seventies Blowjob Faces

The faces men made while receiving blowjobs in 1970s pornography:

Seventies Blowjob Faces via Nerdcore

Karnataka Porngate

Karnataka Porngate Link

 

Frisch aus dem Giftschrank (Januar 2012)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.17 vom 31. Januar 2012, Bekanntmachung Nr.1/2012 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Zetari, Comic-Buch, Verlag Splitter, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2800 (V) vom 23. Februar 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.41 vom  28.Februar 1987.

Das Comic-Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 18/12 vom 10. Januar 2012  (Pr.1345/11).

 

 

 


Africa Erotica – Decamerone, Taurus, Unterföhring, indiziert durch Entscheidung Nr. 2779 (V) vom 4. Februar 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.41 vom  28.Februar 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 1/12 vom 10. Januar 2012  (Pr.1326/11).

 

 

 


Die Unbefriedigte, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2795 (V) vom 11. Februar 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.41 vom  28. Februar 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 14/12 vom 10. Januar 2012 (Pr.1367/11).

 

 

 

 


Orgasmus/Die Unschuld einer höheren Tochter, Single, F.W. Loh Verlags- und Vertriebs GmbH, Flensburg, indiziert durch Entscheidung Nr. 2809 (V) vom 20. Februar 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.41 vom  28. Februar 1987.

Der Tonträger wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 24/12 vom 10. Januar 2012 (Pr.1343/11).


Kondomzwang für Pornodarsteller

Pornodarsteller in Los Angeles müssen nach einer neuen städtischen Vorschrift bei Dreharbeiten künftig Kondome verwenden. Der Stadtrat beschloss gestern den so genannten Safer Sex In The Adult Film Industry Act, der auf eine Petition der AIDS Healthcare Foundation zurückgeht. Nicht von dieser Neuregelung betroffen ist das berühmt-berüchtigte San Vernando Valley, das zwar im L.A. County liegt, aber nicht zum Stadtgebiet gehört.

via L.A.Times

The Penis Song

The Penis Song is a song originally from the film Monty Python’s The Meaning of Life

Sklavenzentrale

Seit 15 Jahren werden Internetangebote von der Bundesprüfstelle auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Wurden die Indizierungen anfangs noch im Bundesanzeiger publiziert, so erfolgen diese Verfahren nun heimlich, still und leise. Bedingt durch die Nichtöffentlichkeit besteht die Gefahr, dass es zu eigentümlichen Entscheidungen kommt. Aktuelles Beispiel ist die Website Sklavenzentrale (Pr.1054/11). Bei der Begründung ist die Bundesprüfstelle sehr schludrig mit Textbausteinen umgegangen. Auf den Seiten 7 und 8 finden sich doppelte Ausführungen zur Offensichtlichkeit der Jugendgefährdung sowie zum Kunstvorbehalt. Darüberhinaus besteht eine widersprüchliche Wertung zur Pornografie, denn in der Entscheidung wird auf den Seiten 3 und 9 ausgeführt:

Zunächst einmal hat das 3er Gremium festgestellt, dass es den Inhalt des Internetangebots nicht als pornographisch einstuft…

…Das Internet-Angebot ist zwar pornographisch, verstößt jedoch nach Einschätzung des Gremiums nicht gegen § 184 a, § 184 b oder § 184 c StGB, da es keine Abbildungen so genannter „harter Pornographie“ enthält.

Aus der Indizierung ergeben sich nun rechtliche und tatsächliche Beschränkungen. Einerseits darf die Website nicht mehr verlinkt und beworben werden, wie § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 6 Absatz 1 Satz 1 JMStV vorschreiben. Andererseits ist die Website aus allen deutschen Suchmaschinen verbannt, auch für Erwachsene.

Facebook zensiert EMMA

Ausgerechnet die feministische Zeitschrift EMMA wurde von Facebook zensiert, weil das Titelbild der aktuellen Ausgabe eine halbnackte Demonstrantin der ukrainischen Frauengruppe FEMEN zeigt. Das soziale Netzwerk beruft sich auf seine Standards: „Wir erlauben keine Nacktheit und Pornografie auf unserer Seite. Jegliche Inhalte, die unangemessen sexuell sind, werden entfernt.“ Mittlerweile ist das Bild entschärft. Der Witz an dieser Geschichte: Im August 1978 hatte EMMA den Stern verklagt, wegen nackter Frauen auf dem Titel.