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This is really, really, fucking brilliant.

In New York entschied gestern ein Berufungsgericht über die Klage von mehreren TV-Sendern (u.a. Fox, CBS, ABC) gegen die Federal Communications Commission (FCC). Diese hatte obszöne Sprache mittels der so genannten Indecency Rules verboten. Damit ist nun Schluss, denn nach Ansicht der Richter sind die FCC-Regeln „von einer gegen die Verfassung verstoßenden Unbestimmtheit“ und stehen gegen die Meinungsfreiheit.

Weiter heißt es in dem Urteil: „Die englische Sprache enthält viele kreative Arten, Sexualorgane und sexuelle Aktivitäten oder eine Erektion zu beschreiben.“ Selbst wenn die FCC eine genaue Liste solcher Worte erstellen wollte, um diese zu verbieten, würden „jeden Tag neue Schimpfworte und unanständige Ausdrücke erfunden“.

Ergebnis: Ab sofort ist das F-Wort im US-Fernsehen erlaubt! Dazu sagte FCC-Kommissar Michael J. Copps: „Ich bin schockiert über diese anti-familiäre Entscheidung des Gerichts.“ (FCC-Pressemitteilung) Die amerikanischen TV-Sender hatten Livesendungen seit 2003 nur noch zeitverzögert gesendet, weil die folgenden Sätze gefallen waren:

– „This is really, really, fucking brilliant.“ (Bono, Golden Globe Awards 2003)

– „People have been telling me I’m on the way out every year, right? So fuck ‘em.” (Cher, Billboard Music Awards 2002)

– „Have you ever tried to get cow shit out of a Prada purse? It’s not so fucking simple.” (Nicole Ritchie, Billboard Music Awards 2003)

bild von ilabnela

Shit, Piss, Fuck, Cunt, Cocksucker, Motherfucker, Tits

Am 22. Juni 2008 verstarb der US-amerikanische Komiker George Carlin. 1973 sorgte er mit einem Radiobeitrag über die „sieben schmutzigen Wörter“ (Shit, Piss, Fuck, Cunt, Cocksucker, Motherfucker, Tit) für Entrüstung, der aufgrund seines als obszön und jugendgefährdend geltenden Inhalts einen Rechtsstreit nach sich zog. 1978 entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit einer knappen Mehrheit von 5:4, dass die Federal Communications Commission das Recht dazu habe, die Ausstrahlung von Beiträgen solchen Inhalts zu verbieten, wenn die Gefahr bestehe, dass Kinder und Jugendliche zuhören könnten.