Archiv für den Monat: März 2011

Girl Walks Into A Bar

Girl Walks Into A Bar heißt der erste Hollywoodfilm, der für YouTube produziert wurde. Er ist kostenlos und hochaufgelöst im Screening Room abrufbar. Bereits im August vergangenen Jahres veröffentlichte die Videoplattform unter Movies über 400 Filme.

Quelle: YouTube

 

Medienanstalt prüft Penistätowierung

Wegen der Sendung „Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penis-Tätowierung im Radio!“ muss sich 89.0 RTL mit der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) auseinandersetzen. Diese leitete nach zahlreichen Beschwerden ein Prüfverfahren gegen den Hörfunkveranstalter ein.

Pressemitteilung 89.0 RTL vom 24. Januar 2011

Pressemitteilung MSA vom 10. März 2011

Im Kampf für die Kunstfreiheit

Die Kunstfreiheit wird in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Im Gegensatz zu Presse- und Meinungsfreiheit findet keine ausdrückliche Beschränkung durch allgemeine Gesetze oder den Jugendschutz statt. Vielmehr muss in jedem Einzelfall eine Grundrechtsabwägung mit anderen Schutzgütern erfolgen. Soweit die Theorie.

Im vergangenen Jahr geriet das Kunstportal Erotisches zur Nacht ins Visier der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Diese Landesmedienanstalt, die zusammen mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) das Internet beaufsichtigt, untersagte eine weitere Verbreitung der Website, mit Androhung von Zwangsgeldern in vierstelliger Höhe bei Zuwiderhandlung. Der konkrete Vorwurf der Jugendschützer lautete, dass Texte verbreitet würden,

die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Darüberhinaus wurden drei Bußgeldbescheide erlassen, über deren Rechtmäßigkeit das Amtsgericht Tiergarten zu entscheiden hatte. Ganz offensichtlich war der zuständige Richter erstmals mit Kunst und Jugendschutz konfrontiert, denn auf meine Ausführungen zur eingeschränkten Anwendbarkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bei angemessener Abwägung mit der Kunstfreiheit, fiel seine Reaktion sehr knapp aus (Urteil vom 2. Dezember 2010, Az.: 339 OWi 1032/10):

Das erkennende Gericht teilt diese Auffassung nicht, denn das würde im Ergebnis dazu führen, dass der Betroffene als Künstler in einem „rechtsfreien Raum“ leben würde.

Mit dieser dürftigen Begründung zeigte sich das Kammergericht Berlin nicht zufrieden und hob das Urteil wieder auf (Beschluss vom 31. Januar 2011, Az.: 2 Ss 15/11), weil…

…der Senat nicht einmal ansatzweise in der Lage ist zu überprüfen, ob das Tatgericht die gebotene Grundrechtsabwägung vorgenommen hat.

Nun wird am 10. März 2011 vor dem Amtsgericht Tiergarten erneut für die Kunstfreiheit gekämpft. Aus Solidarität mit „Erotisches zur Nacht“ findet am Dienstag, 8. März 2011, eine Lesung statt. Dargeboten werden verbotene Texte des Kunstportals, unter anderem von Henryk M. Broder.

Inkl. 3D-Tittenbrille


Big Tits Zombies – Boobs To Die For – Deadly Double D Cups in 3D: Die Stripperin Lena kehrt von einem längeren Mexikoaufenthalt nach Japan zurück und tritt einen hochdotierten Posten in einer Stripshow auf dem Lande an. Dort scheinen sie und ihre vier Kolleginnen den Zuschauern 5 zu 1 überlegen zu sein, worauf man aus lauter Langeweile erst ein bisschen untereinander kämpft und dann den Keller des Etablissements einer näheren Betrachtung unterzieht. Dort stoßen die Mädels zwischen allerhand Gerümpel auf das geheimnisvolle Buch des Todes und erwecken mit achtlos gesprochenen Beschwörungen ein Zombieheer. (Quelle:mediabiz.de)

魔挺衣一代

Anm. vom 3. März 2011: Offensichtlich wurde bei YouTube der Jugendschutz-Modus geändert, so dass der Videoaufruf nur noch nach Registrierung möglich ist.

Anm. vom 28. März 2011: Das Video ist wieder über diesen Blog abrufbar.