Kategoriearchiv: Allgemeines

Porno-Pater wegen Diebstahl verurteilt

Die Süddeutsche berichtet:

Zu sieben Monaten Haft auf Bewährung ist ein 50 Jahre alter Pater verurteilt worden, der in einem Würzburger Sexshop mindestens 42 Filme homoerotischen Inhalts gestohlen hat. Der Benediktiner aus dem Kloster Maria Laach – der in Medienberichten mehrfach als „Porno-Pater“ bezeichnet worden ist – hatte zunächst Einspruch gegen eine Verurteilung per Strafbefehl eingelegt. Jetzt hat er diesen zurückgezogen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Deutsche Pornoindustrie will staatliche Finanzhilfen

Die deutsche Sex- und Pornoindustrie wünscht sich finanzielle Unterstützung vom Staat. „Wirtschaftliche Hilfe wäre sinnvoll”, sagte Uwe Kaltenberg vom Bundesverband Erotik-Handel der WAZ.

Anfang Januar hatte in den USA die dortige Pornoindustrie nach Banken und Autofirmen ebenfalls staatliche Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Dollar gefordert.

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Was hat die Wall Street gegen Porno?

Interessanter Artikel im Handelsblatt:

Hier kommt ein Schocker: Wall Street wird offenbar von Porno nicht angeregt. Wie soll man sonst interpretieren, dass keine der großen US-amerikanischen oder europäischen Banken den geplanten 460 Millionen US-Dollar schweren Börsengang der Muttergesellschaft des Nacktmagazins Penthouse übernehmen wollte? Nach einem Jahr extremer Flaute im traditionell lukrativen Geschäft mit Börsengängen klingt das seltsam.

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Indonesien will Penisrohr verbieten

Gerade gefunden bei orf.at:

In Indonesien sorgt ein umstrittenes Anti-Pornografie-Gesetz für Aufregung. Die muslimische Regierung in Jakarta stellt Kleidung, Werke und Körperbewegungen unter Strafe, die die öffentliche Moral gefährden könnten. Darunter fallen auch die traditionellen Penisfutterale der Naturvölker in den Wäldern von Westpapua. Statt der langen Rohre, die sich die Männer um die Hüfte binden, sollen sie nun züchtige Unterhosen tragen. Vertreter des Brauchtumsrats von Papua fürchten die Zerstörung jahrhundertealter Traditionen.

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Bundesverfassungsgericht beschließt über Scheinminderjährigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen die Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung des § 184c Strafgesetzbuch (Jugendpornografie) nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dies betrifft auch die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe. Begründet wurden die Beschlüsse damit, dass kein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko bei dem Begriff „Scheinminderjährigkeit“ bestehe.

In den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

„Es ist nicht absehbar, dass gegen die Beschwerdeführer tatsächlich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 184c StGB ermittelt wird. Überträgt man die Rechtsprechung des BGH zu § 184b StGB alter Fassung auf § 184c StGB neuer Fassung, so ergibt sich daraus zwar in der Tat, dass das Verbreiten pornographischer Filme, an denen „Scheinjugendliche“ – also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Betrachter minderjährig erscheinen – mitwirken, unter die neue Strafvorschrift fällt. Danach genügt es aber nicht, dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“

Und weiter:

„Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko … lässt sich danach allenfalls annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“

Suchmaschinen-Statistik ohne Sex

Die Suchmaschinen-Statistiken 2008 offenbaren Erstaunliches über das Surfverhalten der Netz-Nutzer. Einige Worte tauchen allerdings bei allen drei Suchmaschinen (Google, Yahoo, Microsoft) nicht auf, obwohl man sie dort erwartet hätte: Sex und Porno zum Beispiel. Nur Yahoo hat verschämt die „Erotik“ in die Top Ten aufgenommen. Doch es ist offensichtlich, dass die Betreiber ihre Auswertungen zensieren. Google lässt sich leicht überführen: über die eigene Statistikseite Google Trends. Gibt man dort Begriffe ein, kann man die Menge der Suchanfragen im zeitlichen Verlauf vergleichen. Ergebnis: Sex wurde 2008 zumindest häufiger abgefragt als Wikipedia und Web.de – und müsste darum eigentlich auf Rang sieben der Top-Ten-Liste liegen.

Quelle: focus.de