Archiv der Kategorie: Allgemeines

Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 1. August 2012:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 15. März 2012 III R 30/10 den Großen Senat des BFH zur Klärung der Frage angerufen, ob eine Prostituierte aus ihrer Tätigkeit (Eigenprostitution) gewerbliche oder sonstige Einkünfte erzielt.

Der Große Senat des BFH hatte sich mit dieser Frage bereits 1964 befasst und seinerzeit entschieden, dass Prostituierte keine gewerblichen Einkünfte erzielen, weil sie sich nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligten. Die „gewerbsmäßige Unzucht“ falle aus dem Rahmen dessen, was das Einkommensteuergesetz unter selbständiger Berufstätigkeit verstanden wissen wolle; sie stelle das Zerrbild eines Gewerbes dar. Prostituierte erzielten sonstige Einkünfte, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Der III. Senat vertritt in seinem Vorlagebeschluss die Auffassung, dass daran wegen der geänderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht mehr festzuhalten sei. Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten habe deren Tätigkeit legalisiert. Sexuelle Dienstleistungen würden in der Boulevardpresse und im Internet umfangreich beworben, Prostituierte wendeten sich mit ihrem Angebot an andere Personen in deren Eigenschaft als Marktteilnehmer. Da die Klägerin ihre Leistungen bewerbe und in einer eigens dafür angemieteten Wohnung erbringe, habe das Finanzamt zu Recht Gewerbesteuer festgesetzt.

Will ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats oder – wie hier – des Großen Senats abweichen, muss er die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorlegen. Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs und je einem Richter der Senate, in denen der Präsident nicht den Vorsitz führt.

Frisch aus dem Giftschrank (Juli 2012)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger vom 31. Juli 2012, Bekanntmachung Nr.7/2012 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Bad Girls – Dormitory, VPS, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2968 (V) vom 3. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 193/12 vom 19. Juli 2012 (Pr.469/12).

 

 

 

 


Hunger nach Zärtlichkeit, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2976 (V) vom 30. Juli 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.152 vom 19. August 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 197/12 vom 19. Juli 2012 (Pr.475/12).

 

 

 

 

 

 


Das Mädchen mit dem Einwegticket*, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2981 (V) vom 14. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 200/12 vom 20. Juli 2012 (Pr.470/12).

*alternativer Titel: „Ich – Ein Groupie“.

 

 

 


Die schwarze Nymphomanin II, Im Auftrag ihres Herren, VPS, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2986 (V) vom 14. August 1987, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 152 vom 19. August 1987.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 204/12 vom 20. Juli 2012 (Pr.474/12).

Olymdicks

Wenn es um Markenschutz für die olympischen Ringe geht, dann fährt das IOC eine harte Linie. Im Falle unlizenzierter Nutzungen wird mit allen juristischen Mitteln zugeschlagen. Vor diesem Hintergrund dürfen wir gespannt sein, wie beim Komitee eine aktuelle Aktion von Pornhub ankommt. Unter dem Motto „Olymdicks“ ruft das Portal für gepflegte Erwachsenenunterhaltung seine männlichen Nutzer auf, Fotos des eigenen Schniedelwutz zu schießen und hochzuladen. Als Preise winken T-Shirts sowie Premiummitgliedschaften und die Gewinner werden am 12. August 2012, also zum Schluss der olympischen Spiele, bekannt gegeben.

Usain Bolt

via James Herring

 

Kein Phallus auf Facebook

Gestern wurde mal wieder von Facebook zensiert und zwar das Titelbild des aktuellen ZEIT-Magazins. Der Verlag nimmt es mit Humor und sieht seine Autorin Elisabeth Raether bestätigt. Diese hatte sich über fehlende Penisse in der Öffentlichkeit beklagt.

 

Privacy Screens

Wie die New York Times berichtet, wurden Bildschirme in der Stadtbibliothek von San Fransico mit Plastikhauben abgedeckt, um privates Surfen zu ermöglichen. Dem war eine längere Diskussion um Meinungsfreiheit und Library Porn vorausgegangen. Insgesamt sind nun 18 der 240 Computerarbeitsplätze verhaubt. In den Nutzungsbedingungen heißt es: „Internet computers are provided with privacy screens for your privacy. In accessing various Internet sites, please be conscious of others in your vicinity, particularly children.“ Filtersoftware und Internetsperren kommen für die Stadtbibliothek nicht in Frage.

Kleingedrucktes

Wer über soziale Netzwerke oder andere Plattformen publiziert, der wird vom Kleingedruckten häufig und heftig eingeschränkt. Besonders wenn es um nackte Tatsachen geht, sind US-amerikanische Unternehmen mehr als spröde. So hat Facebook bereits klassische Gemälde, Puppennippel und die Zeitschrift EMMA zensiert. In den Terms unter Punkt 3.7 heißt es lapidar:

Du wirst keine Inhalte posten, die.. Nacktheit.. enthalten.

Ähnliches findet sich bei YoutubeTwitter, Flickr und WordPress.com. Wo die Grenzen zwischen erlaubter und verbotener Nacktheit verlaufen ist meist unklar. Ein weiteres unschönes Beispiel ist Apple: Wer als Entwickler eine App in den Store einstellen will, der muss vorab das öffentlich nicht zugängliche „iOS Developer Program License Agreement“ unterzeichnen, in dem geregelt ist:

Applications may be rejected if they contain content or materials of any kind (text, graphics, images, photographs, sounds, etc.) that in Apple’s reasonable judgment may be found objectionable, for example, materials that may be considered obscene, pornographic, or defamatory.

Gerade bei der Frage was obszön ist, scheiden sich die Geister. Und so sind bereits viele Inhalte dem Apfel zum Opfer gefallen: FOCUSFunny Shoppers, Moby Dick

Heiße Scheine

Die tschechische Polizei meldet, dass es im Grenzstädtchen Rumburk einem Betrüger gelungen ist einen mit barbusigen Damen bebilderten 1000-Euro-Schein gegen harte Inlandswährung zu tauschen. Erst als der Getäuschte zu seiner Bank ging, flog der Schwindel auf. Auf der Blüte wurde „Euro“ zu „Eros“ und die Sterne auf der Flagge der Europäischen Union zu Herzchen. Bei eBay ist der Schein für 1,59 zu haben.

Gleitgel von Facebook

Facebook testet eine neue Funktion. Wer sein „Gefällt mir“ an Organisationen oder Unternehmen vergibt, erlaubt diesen ein Posting im eigenen Nachrichtenstrom. Mehrere Beispiele hat ZDNet gesammelt, unter anderem von einem Nutzer, der mit seinem „Like“ für den Onlineshop drugstore.com gleich Werbung für Gleitgel untergeschoben bekam.

Moralwächter kämpfen gegen Pornodomains

Die US-Organisation Morality in Media führt einen ständigen Kampf gegen Pornografie und fordert nun ein Verbot der Top-Level-Domains .sex, .adult und .porn. In ihrer aktuellen Kampagne rufen die selbst ernannten Moralwächter auf, Beschwerde bei ICANN einzulegen. Außerdem sollen Befürworter eine Petition unterschreiben, die an die US-Regierung und den Kongress gerichtet ist.